2271/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert TRATTNER und Genossen haben

am 16. April 1997 unter der Nummer 2298/J an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend "ungerechtfertigte Ausbootung der Tiroler Bestbieterfirma Geppert bei der

Auftragsvergabe für ein Turbinenprojekt in Bhutan" gerichtet' die folgenden Wortlaut

hat:

1 .) Welche Beweggründe wurden von seiten der zuständigen Abteilung für

Entwicklungszusammenarbeit angeführt, die den Ausschlag gaben die Tiroler

Firma Geppert als Bestbieter nicht zu nehmen?

2.) Wie stehen Sie als ressortzuständiger Bundesminister für die Abteilung für

Entwicklungszusammenarbeit zur mehr als fragwürdigen Vergabeweise Ihrer

Abteilung?

3.). Ist lhnen bekannt, daß die der VOEST gegebene Möglichkeit der

Angebotsnachbesserung klar den Richtlinien des Vergabegesetzes widerspricht?

4.) Wenn ja, welche Schritte werden Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied

gegen die Abteilung für Entwicklungszusammenarbeit in die Wege leiten?

5.) Handelt es sich bei der Auftragsvergabe an die VOEST um eine verdeckte

Finanzierung eines maroden Staatsbetriebes?

6.) Welche Kriterien waren ausschlaggebend, daß die VOEST den Zuschlag für

diesen Auftrag erhalten hat?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.) und 2.):

Für das neu zu errichtende Wasserkraftwerk Basochhu in Bhutan wurde im Rahmen

der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1995 ein

Finanzierungsabkommen zwischen dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten und dem Royal Government of Bhutan vertreten durch das Ministry

of Finance abgeschlossen. Dieses Abkommen sieht vor, daß das Ministry of Trade

and Industry of the Royal Government of Bhutan die Rolle des Bauherrn, des

Auftraggebers und des Käufers übernimmt.

Für das Vergabeverfahren und die kommerziellen Vertragsverhandlungen wird aus

dem Gesamtfinanzierungspaket ein Konsulentenkonsortium finanziert, das

ausschließlich der Regierung von Bhutan verantwortlich und dessen Vertragspartner

ist. Der dementsprechende Konsulentenvertrag zwischen dem "Consortium of

Consultants for Basochhu" und dem Ministry of Trade and Industry of the Royal

Government of Bhutan wurde am 20. September 1996 unterzeichnet. Dieser Vertrag

sieht die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Evaluierung der

verschiedenen Anbote und die Beratung bei der Auswahl der Anbote und den

Vertragsverhandlungen sowie die Überwachung und Beratung bei der

Projektserrichtung vor.

Dem BMaA kommt, wie im Finanzierungsabkommen festgelegt, während dieses

Prozesses keine Rolle zu, sondern wird lediglich nach Abschluß des

Auswahlverfahrens anläßlich der Freigabe der Kredit- und Zuschußmittel

eingeschaltet.

Für die Freigabe der Mittel sowie für die sachgerechte Verfolgung des Projektes wird

vom BMaA ein im Sektor spezialisierter und vom "Consortium of Consultants for

Basochhu" unabhängiger Konsulent beigezogen. Dieser Konsulent wird auch das

von der Firma Geppert kritisierte Vergabeverfahren auf seine ordnungsgemäße

Durchführung überprüfen. Erst wenn die ordnungsgemäße Durchführung festgestellt

ist, wird das BMaA die Mittel freigeben.

Zu 3.) und 4.):

Auf Anfrage des BMaA hat das Bundesvergabeamt festgestellt, daß das

gegenständliche Vergabeverfahren nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegt.

Zu 5.)

Nein. Die VOEST-Alpine Machinery, Construction & Engineering G.m.b.H. ist eine

99,95 %ige Tochter der VA-Technologie AG, die seit Mai 1994 börsennotiert ist. Seit

Ende 1996 befinden sich 56,95 % in privatem Streubesitz. Der Umsatz der VA-

Technologie AG betrug 1996 33,5 Milliarden ATS, der Jahresüberschuß 1996

1,4 Milliarden ATS.

Zu 6.)

Das BMaA war in das Vergabeverfahren nicht eingebunden.