2271/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert TRATTNER und Genossen haben
am 16. April 1997 unter der Nummer 2298/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend "ungerechtfertigte Ausbootung der Tiroler Bestbieterfirma Geppert bei der
Auftragsvergabe für ein Turbinenprojekt in Bhutan" gerichtet' die folgenden Wortlaut
hat:
1 .) Welche Beweggründe wurden von seiten der zuständigen Abteilung für
Entwicklungszusammenarbeit angeführt, die den Ausschlag gaben die Tiroler
Firma Geppert als Bestbieter nicht zu nehmen?
2.) Wie stehen Sie als ressortzuständiger Bundesminister für die Abteilung für
Entwicklungszusammenarbeit zur mehr als fragwürdigen Vergabeweise Ihrer
Abteilung?
3.). Ist lhnen bekannt, daß die der VOEST gegebene Möglichkeit der
Angebotsnachbesserung klar den Richtlinien des Vergabegesetzes widerspricht?
4.) Wenn ja, welche Schritte werden Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied
gegen die Abteilung für Entwicklungszusammenarbeit in die Wege leiten?
5.) Handelt es sich bei der Auftragsvergabe an die VOEST um eine verdeckte
Finanzierung eines maroden Staatsbetriebes?
6.) Welche Kriterien waren ausschlaggebend, daß die VOEST den Zuschlag für
diesen Auftrag erhalten hat?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.) und 2.):
Für das neu zu errichtende Wasserkraftwerk Basochhu in Bhutan wurde im Rahmen
der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 1995 ein
Finanzierungsabkommen zwischen dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und dem Royal Government of Bhutan vertreten durch das Ministry
of Finance abgeschlossen. Dieses Abkommen sieht vor, daß das Ministry of Trade
and Industry of the Royal Government of Bhutan die Rolle des Bauherrn, des
Auftraggebers und des Käufers übernimmt.
Für das Vergabeverfahren und die kommerziellen Vertragsverhandlungen wird aus
dem Gesamtfinanzierungspaket ein
Konsulentenkonsortium finanziert, das
ausschließlich der Regierung von Bhutan verantwortlich und dessen Vertragspartner
ist. Der dementsprechende Konsulentenvertrag zwischen dem "Consortium of
Consultants for Basochhu" und dem Ministry of Trade and Industry of the Royal
Government of Bhutan wurde am 20. September 1996 unterzeichnet. Dieser Vertrag
sieht die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Evaluierung der
verschiedenen Anbote und die Beratung bei der Auswahl der Anbote und den
Vertragsverhandlungen sowie die Überwachung und Beratung bei der
Projektserrichtung vor.
Dem BMaA kommt, wie im Finanzierungsabkommen festgelegt, während dieses
Prozesses keine Rolle zu, sondern wird lediglich nach Abschluß des
Auswahlverfahrens anläßlich der Freigabe der Kredit- und Zuschußmittel
eingeschaltet.
Für die Freigabe der Mittel sowie für die sachgerechte Verfolgung des Projektes wird
vom BMaA ein im Sektor spezialisierter und vom "Consortium of Consultants for
Basochhu" unabhängiger Konsulent beigezogen. Dieser Konsulent wird auch das
von der Firma Geppert kritisierte Vergabeverfahren auf seine ordnungsgemäße
Durchführung überprüfen. Erst wenn die ordnungsgemäße Durchführung festgestellt
ist, wird das BMaA die Mittel freigeben.
Zu 3.) und 4.):
Auf Anfrage des BMaA hat das Bundesvergabeamt festgestellt, daß das
gegenständliche Vergabeverfahren nicht
dem Bundesvergabegesetz unterliegt.
Zu 5.)
Nein. Die VOEST-Alpine Machinery, Construction & Engineering G.m.b.H. ist eine
99,95 %ige Tochter der VA-Technologie AG, die seit Mai 1994 börsennotiert ist. Seit
Ende 1996 befinden sich 56,95 % in privatem Streubesitz. Der Umsatz der VA-
Technologie AG betrug 1996 33,5 Milliarden ATS, der Jahresüberschuß 1996
1,4 Milliarden ATS.
Zu 6.)
Das BMaA war in das Vergabeverfahren nicht eingebunden.