2272/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Mag. Stadler, Mag. Trattner und Kollegen haben

am 17. April 1997 unter NR 2310/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den

Schuldenerlaß für Entwicklungsländer an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1) Wie weit sind die Arbeiten an der Regierungsvorlage, die die gesetzliche Grundlage für

den vom damaligen Bundeskanzler Dr. Vranitzky angekündigten Schuldenerlaß von

1 Milliarde Schilling darstellen soll, bislang gediehen?

2) Aus welchen konkreten Gründen scheiterte bisher die Fertigstellung der diesbezüglichen

Regieningsvorlage?

3) Aufwelche Höhe belaufen sich die Schulden der sog. Entwicklungsländer gegenüber

Österreich insgesamt?

4) Soll die geplante Regierungsvorlage aus Ihrer Sicht die gesetzliche Basis dafür schaffen,

daß ausschließlich die angekündigte 1 Milliarde Schilling den Entwicklungsländern

erlassen wird?

5) Soll mit der von Ihnen geplanten Regierungsvorlage die gesetzliche Grundlage geschaffen

werden, Schuldenerlässe für Entwicklungsländer in einem größeren Umfang, über die

angekündigte 1 Milliarde hinaus, zu ermöglichen?

. Wenn ja, aus welchen Gründen und in welcher Größenordnung sollen Schulden erlassen

werden?

6) Ist der Diskussionsprozeß innerhalb der Regierung über die Aufteilung der angekündigten

Milliarde auf die potentiell begünstigten Länder bereits abgeschlossen?

. Wenn nein, welche Auffassungsunterschiede bestehen diesbezüglich und warum?

7) Wurden mit den potentiellen Ländern, die in den Genuß von Schuldenerleichterungen

kommen, bereits Gespräche bzw. Verhandlungen aufgenommen?

. Wenn nein, warum nicht?

. Wenn ja, mit welchen Ländern werden diesbezüglich Verhandlungen geführt und wie ist

der Stand der Verhandlungen?

8) Wann soll die diesbezügliche Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet werden?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1), 2) und 8):

Gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes ist alleine der Bundesminister für

Finanzen berechtigt, auf Forderungen des Bundes zu verzichten. Die Bundesregierung hat am

10.Juni 1997 eine Regierungsvorlage zum Schuldenerlaß verabschiedet, die nun dem

Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt wird.

Zu3):

Die Schulden der Entwicklungsländer aus Entwicklungshilfedarlehen belaufen sich auf rund

2,4 Milliarden Schilling.

Zu 4) und 5):

Die vom Bundesminister fiir Finanzen vorbereitete Regieningsvorlage enthält die

Ermächtigung zum Erlaß von Forderungen aus budgetfinanzierten Entwicklungshilfedarlehen

gegenüber den ärmsten, am wenigsten entwickelten Ländern, den hochverschuldeten

Niedrigeinkommensländern, sowie den Schwerpunkt- und Kooperationsländern der

österreichischen Entwicklungszusammenarbeit bis zu einer Höhe von einer Milliarde

Schilling.

Die Bundesregierung anerkennt jedoch die schwierige wirtschaftliche Lage der zu

begünstigenden Länder. Sie plant daher hinsichtlich der gegenüber diesen Ländern

verbleibenden Außenstände aus bilateralen budgetfinanzierten

Entwicklungshilfedarlehen in Höhe von 700 Millionen Schilling, nach Ausschöpfung der

Ermächtigung zum Schuldenerlaß aufgrund dieser Regierungsvorlage die Prüfung

weiterer Schritte zur Entschuldung.

Zu 6) und 7):

Die Entscheidung über die Aufteilung der zu erlassenden Forderungen sowie Verhandlungen

mit Ländern, für die Entschuldungsmaßnahmen vorgesehen sind, können erst nach

Beschlußfassung des Nationalrates über die Regierungsvorlage erfolgen.