2273/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Leiner

und Kollegen betreffend Handel mit

Hormonpräparaten in Österreich

(2306/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Auf Grund der angesprochenen, in mehrfacher Weise gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen

verstoßenden Werbe- bzw. Vertriebspraxis der Firma Longevity Health Products hat mein Ressort

gegen diese Firma - wie auch gegen andere derartige Präparate bewerbende oder vertreibende

Unternehmen - wiederholt Anzeige bei der für die Strafverfolgung zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Gesundheitsministerium bereits mit

Erlaß vom 5. Dezember 1995 (GZ 2.450.321/1-II/C/17/95) auf die Einstufung von Melatonin als

Arzneimittel und das Verbot der Abgabe wegen mangelnder Zulassung aufmerksam gemacht hat.

Zu Frage 4: .

Die diesbezügliche Literatur ist öffentlich zugänglich und meinem Ressort bekannt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Beurteilung eines Arzneimittels erfolgt durch mein Ressort im Zuge eines Zulassungs-

verfahrens. Erst nach Prüfung von Zulassungsunterlagen, die durch einen dazu berechtigten

Antragsteller vorgelegt werden müßten, durch die Amtssachverständigen kann eine abschließende

Bewertung der Produkte vorgenommen werden.

Zu den Fragen 7 und 8:

Bislang sind keine Zulassungsanträge für die in Rede stehenden Produkte gestellt worden.

 

 

Beilage konnte nicht gescannt werden !!!