2273/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Leiner
und Kollegen betreffend Handel mit
Hormonpräparaten in Österreich
(2306/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Auf Grund der angesprochenen, in mehrfacher Weise gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen
verstoßenden Werbe- bzw. Vertriebspraxis der Firma Longevity Health Products hat mein Ressort
gegen diese Firma - wie auch gegen andere derartige Präparate bewerbende oder vertreibende
Unternehmen - wiederholt Anzeige bei der für die Strafverfolgung zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Gesundheitsministerium bereits mit
Erlaß vom 5. Dezember 1995 (GZ 2.450.321/1-II/C/17/95) auf die Einstufung von Melatonin als
Arzneimittel und das Verbot der Abgabe wegen
mangelnder Zulassung aufmerksam gemacht hat.
Zu Frage 4: .
Die diesbezügliche Literatur ist öffentlich zugänglich und meinem Ressort bekannt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Beurteilung eines Arzneimittels erfolgt durch mein Ressort im Zuge eines Zulassungs-
verfahrens. Erst nach Prüfung von Zulassungsunterlagen, die durch einen dazu berechtigten
Antragsteller vorgelegt werden müßten, durch die Amtssachverständigen kann eine abschließende
Bewertung der Produkte vorgenommen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Bislang sind keine Zulassungsanträge für die in Rede stehenden Produkte gestellt worden.
Beilage konnte nicht gescannt werden !!!