2277/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anschober, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Wiener Kurden-Mord, gerichtet
und folgende Fragen gestellt:
1 . Mehrfach tauchten im Mykonos-Verfahren Hinweise auf Interventionen bzw.
Vorsprachen des Iran im Außenamt auf. Ist es zu derartigen Vorfällen im
Zusammenhang mit den Kurdenmorden gekommen? Wenn ja, wann genau, von
wem und mit welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der
entsprechenden Aktenvermerke?
2. Kam es in dieser Causa zu Kontaktaufnahmen mit anderen Regierungsstellen
oder mit den Justiz- oder Exekutivbehörden? Wenn ja, wann, von wem und mit
welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden
Aktenvermerke?
3. Wer konkret wurde wann von den Interventionen bzw. Vorsprachen des Iran
informiert? Wie lauten die Aktenvermerke?
4. Liegen dem Außenministerium bereits die Österreich-Details des Mykonos-
Prozesses vor? Welche konkreten Österreich-Bezüge wurden dabei gezogen?
Welche Zeugenaussagen werfen Österreich vor, auf politischen Druck des Irans
die Attentäter entkommen haben zu lassen? Wie bewertet das Außenministerium
den Österreich-Bezug im Mykonos-Verfahren und welche konkreten
Konsequenzen werden daraus gezogen?
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 ) bis 3) wird grundsätzlich auf den Bericht des BMaA verwiesen,
der in dem u.a. auch an die Klubobleute der fünf im Parlament vertretenen Parteien
übermittelten Bericht des BMfJ abgedruckt ist.
Das BMaA gibt nachstehend ( aus technischen Gründen in EDV-gescannter Form)
den vollen Inhalt der angefragten Unterlagen wieder.
lm Interesse der besseren Übersichtlichkeit wurden die Antworten zu den Fragen 1 )
bis 3) zusammengefaßt und chronologisch geordnet.
Amtsvermerk des zuständigen Referenten der Abt. II.4 vom 14.7.1989
ergangen an: 1 ) Kabinett des HB für Inneres z.H. des Herrn Kabinettchefs,
2) Kabinett HBM
3) Generalsekretariat
v.H.: Sektionsleiter 11
Amtsvermerk:
Am 14. Juli wurde auf iranisches Ersuchen der iranische Botschafter
in Begleitung eines Dolmetsches von Ges. Lichem in Vertretung des Leiters
der Sek. II empfangen. Der iranische Botschafter erklärte, er
erscheine im Auftrag seiner Regierung, um eine Botschaft betreffend den
am 13. Juli 89 in Wien verübten Anschlag gegen den Vorsitzenden der
DKP-I, bei dem auch Bevollmächtigte der iranischen Regierung zu Schaden
gekommen seien, zu überbringen.
Der iranische Botschafter erklärte im einzelnen:
Der genannte Anschlag habe eine politisch höchst bedeutsame, vom Iran
offiziell autorisierte Kontaktnahme zwischen der DKP-I ( vertreten durch
DKP-I- Vorsitzenden Abdolrahman Ghassemloo) und iranischen Emissären
blutig beendet. Das Treffen sei auf Ersuchen von Ghasemloo, der damit
eine Tür zu Gesprächen zwischen den iranischen Kurden und dem iranischen
Regime öffnen wollte und für sich eine Immunität zu einer Reise in den
Iran erwirken wollte, zustandegekommen. Die iranische Regierung habe
dieses Gespräch autorisiert und sich davon längerfristig eine Beilegung
des Konfliktes mit den Kurden erhofft.
Zur Frage 4.
Vom Urteilsspruch im Mykonos-Prozeß sind dem BMaA nur insofern
Einzelheiten bekannt, als diese aus der Pressemitteilung der Justizstelle
Moabit (Berlin) vom 10.4.1997 hervorgehen. Dort wird festgestellt, daß die
Tötung der beiden Kurden in Wien sowie die Morde im Restaurant "Mykonos"
in Berlin Folgen des Entschlusses der politischen Führung des Iran sei, die
Führung der DPK-I nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern sie zu
liquidieren. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils, welche die ausführliche
Würdigung der Zeugenaussagen enthält, wird voraussichtlich erst im
September 1997 vorliegen.
Österreich trägt die von der EU nach intensiven Konsultationen
beschlossenen Maßnahmen mit' welche nachstehendes beinhalten:
- die Einberufung der EU-Missionschefs aus Teheran zur
Berichterstattung,
- die Feststellung, daß unter gegenwärtigen Umständen keine Grundlage
für die Fortsetzung des kritischen Dialogs mit dem Iran vorhanden ist,
- die Suspendierung bilateraler Ministerbesuche,
- die Bekräftigung der EU-Politik keiner Waffenlieferungen an den Iran,
- keine Visaerteilung an Iraner mit Geheim- und Sicherheitsdienstfunktion
und
- die Koordinierung betreffend den Ausschluß von iranischen
Geheimdienstleuten aus den EU-Staaten.
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