2277/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anschober, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Wiener Kurden-Mord, gerichtet

und folgende Fragen gestellt:

1 . Mehrfach tauchten im Mykonos-Verfahren Hinweise auf  Interventionen bzw.

Vorsprachen des Iran im Außenamt auf. Ist es zu derartigen Vorfällen im

Zusammenhang mit den Kurdenmorden gekommen? Wenn ja, wann genau, von

wem und mit welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der

entsprechenden Aktenvermerke?

2. Kam es in dieser Causa zu Kontaktaufnahmen mit anderen Regierungsstellen

oder mit den Justiz- oder Exekutivbehörden? Wenn ja, wann, von wem und mit

welchem konkreten Inhalt? Wie lautet der Wortlaut der entsprechenden

Aktenvermerke?

3. Wer konkret wurde wann von den Interventionen bzw. Vorsprachen des Iran

informiert? Wie lauten die Aktenvermerke?

4. Liegen dem Außenministerium bereits die Österreich-Details des Mykonos-

Prozesses vor? Welche konkreten Österreich-Bezüge wurden dabei gezogen?

Welche Zeugenaussagen werfen Österreich vor, auf politischen Druck des Irans

die Attentäter entkommen haben zu lassen? Wie bewertet das Außenministerium

den Österreich-Bezug im Mykonos-Verfahren und welche konkreten

Konsequenzen werden daraus gezogen?

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 ) bis 3) wird grundsätzlich auf den Bericht des BMaA verwiesen,

der in dem u.a. auch an die Klubobleute der fünf im Parlament vertretenen Parteien

übermittelten Bericht des BMfJ abgedruckt ist.

Das BMaA gibt nachstehend ( aus technischen Gründen in EDV-gescannter Form)

den vollen Inhalt der angefragten Unterlagen wieder.

lm Interesse der besseren Übersichtlichkeit wurden die Antworten zu den Fragen 1 )

bis 3) zusammengefaßt und chronologisch geordnet.

Amtsvermerk des zuständigen Referenten der Abt. II.4 vom 14.7.1989

ergangen an: 1 ) Kabinett des HB für Inneres z.H. des Herrn Kabinettchefs,

2) Kabinett HBM

3) Generalsekretariat

v.H.: Sektionsleiter 11

Amtsvermerk:

 

Am 14. Juli wurde auf iranisches Ersuchen der iranische Botschafter

in Begleitung eines Dolmetsches von Ges. Lichem in Vertretung des Leiters

der Sek. II empfangen. Der iranische Botschafter erklärte, er

erscheine im Auftrag seiner Regierung, um eine Botschaft betreffend den

am 13. Juli 89 in Wien verübten Anschlag gegen den Vorsitzenden der

DKP-I, bei dem auch Bevollmächtigte der iranischen Regierung zu Schaden

gekommen seien, zu überbringen.

 

Der iranische Botschafter erklärte im einzelnen:

 

Der genannte Anschlag habe eine politisch höchst bedeutsame, vom Iran

offiziell autorisierte Kontaktnahme zwischen der DKP-I ( vertreten durch

DKP-I- Vorsitzenden Abdolrahman Ghassemloo) und iranischen Emissären

blutig beendet. Das Treffen sei auf Ersuchen von Ghasemloo, der damit

eine Tür zu Gesprächen zwischen den iranischen Kurden und dem iranischen

Regime öffnen wollte und für sich eine Immunität zu einer Reise in den

Iran erwirken wollte, zustandegekommen. Die iranische Regierung habe

dieses Gespräch autorisiert und sich davon längerfristig eine Beilegung

des Konfliktes mit den Kurden erhofft.

Zur Frage 4.

Vom Urteilsspruch im Mykonos-Prozeß sind dem BMaA nur insofern

Einzelheiten bekannt, als diese aus der Pressemitteilung der Justizstelle

Moabit (Berlin) vom 10.4.1997 hervorgehen. Dort wird festgestellt, daß die

Tötung der beiden Kurden in Wien sowie die Morde im Restaurant "Mykonos"

in Berlin Folgen des Entschlusses der politischen Führung des Iran sei, die

Führung der DPK-I nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern sie zu

liquidieren. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils, welche die ausführliche

Würdigung der Zeugenaussagen enthält, wird voraussichtlich erst im

September 1997 vorliegen.

Österreich trägt die von der EU nach intensiven Konsultationen

beschlossenen Maßnahmen mit' welche nachstehendes beinhalten:

- die Einberufung der EU-Missionschefs aus Teheran zur

Berichterstattung,

- die Feststellung, daß unter gegenwärtigen Umständen keine Grundlage

für die Fortsetzung des kritischen Dialogs mit dem Iran vorhanden ist,

- die Suspendierung bilateraler Ministerbesuche,

- die Bekräftigung der EU-Politik keiner Waffenlieferungen an den Iran,

- keine Visaerteilung an Iraner mit Geheim- und Sicherheitsdienstfunktion

und

- die Koordinierung betreffend den Ausschluß von iranischen

Geheimdienstleuten aus den EU-Staaten.

 

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