2281/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2344/J betreffend " Tod der Kreuzzugspolitik Österreichs gegen die

Kernenergie", welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und

Freunde am 30. April 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die in der Antwort zu den Punkten 2 bis 12 der Anfrage darge-

stellte Position zur Kernenegie wird von mir und allen Beamten

des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ein-

schließlich der der Sektion Energie uneingeschränkt verfolgt. Es

gibt auch keine anderslautenden Erklärungen in nationalen, inter-

nationalen und bilateralen Gremien durch den Leiter der Sektion

Energie. Was die Zitate in der Zeitschrift "Der Standard" vom

28.4.1997 anlangt, so hat es nach seinen Angaben im Vorfeld eines

Interviews des Journalisten mit Generaldirektor Benavides aus

Höflichkeitsgründen zur Überbrückung der Zeitspanne bis zum

Eintreffen des Herrn Generaldirektors ein privates Gespräch gege-

ben. Die Sektionschef Dr. Zluwa zugeschriebenen Äußerungen

stellen daher allerhöchstens die private Meinung D Zluwa dar

und bedürfen von meiner Seite keiner Kommentierung. Sie sind nach

dessen Versicherung auch in dieser Form nicht gefallen.

Antwort zu den Punkten 2 bis 12 der Anfrage: .

Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist

allein maßgeblich die Aussage des Koalitionsübereinkommens, dem-

gemäß sich "Österreich für die Einführung ökologisch begründeter

Mindeststandards in allen Bereichen des Umweltschutzes einsetzen

sowie die aktive Rolle gegen die Nutzung der Kernkraft beibehal-

ten" wird ( Kapitel Umwelt ) und daß die österreichische Energiepo-

litik "weiterhin an der bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energien

festhalten und die umweltpolitische Zielsetzung der CO²-Reduktion

intensiv verfolgen und ihre Aktivitäten gegen die Nutzung der

Kernenergie in internationalen sowie in bilateralen Gremien und

Institutionen fortsetzen wird." Diese Haltung ist auch im - vom

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorbereite-

ten - Energiekonzept 1993 ( S . 25 , 34 f . ) klar verankert und in

dem dieses Konzept fortschreibenden Energiebericht 1996 ( S . 63 ,

71, 74) noch verstärkt herausgearbeitet. In energiepolitischer

Bewertung steht Kernenergie - zusammenfassend gesagt - als Symbol

für risikoreiche und potentiell extrem gefährliche Technologien,

die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen

und aufrechterhaltbaren Entwicklung im Einklang zu bringen sind

und somit auch keine kostengünstige und tragfähige Option zur

Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes darstellt.

Diese Position wurde von seiten des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Angelegenheiten auch in allen internationalen Gremien

vertreten, für dessen Beschickung es zuständig ist. Dies gilt

inbesondere für die Ratsarbeitsgruppe "Energie" der Europäischen

Union und die EU-Energie-Ministerräte, für welche überdies eine

intensive interministerielle Koordination und Akkordierung ( Bun-

deskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,

Bundesministerium für Umwelt) stattfindet. Verlauf der Sitzungen

und Wortmeldungen Österreichs sind den genauen Berichten zu ent-

nehmen, welche den Abgeordneten gemäß Art. 23 e B-VG vorliegen.

Herausgegriffen seien folgende Aktivitäten:

- Bei der Erarbeitung des energiepolitischen Strategiepapieres

(Weißbuch) der Europäischen Kommission ',Eine Energiepolitik

für die Europäische Union" wurde die Position Österreichs zur

Kernenergie deutlich eingebracht.

- Im Rahmen der Erstellung der österreichischen Haltung zur

EU-Position hinsichtlich des Themas "Klimaänderung und Ener-

giepolitik" wurde gegen alle Formulierungen Vorbehalt einge-

legt, die das Ziel der Forcierung von "non-CO²-emitting tech-

nologies" einseitig kernenergiefreundlich hätten erscheinen

lassen.

Diese Haltung wird auch künftighin bei allen Positionen Öster-

reichs im Rahmen von Grundsatzpapieren der EU zur geplanten Ost-

Erweiterung und damit allenfalls im Zusammenhang stehenden Fragen

zur Zukunft der osteuropäischen Kernkraftwerke eingebracht wer-

den, sofern zur Erarbeitung dieser Positionen eine Zuständigkeit

des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten insbe-

sondere im Sachgebiet "Energiewesen" gegeben ist. Grundsätzliche

Fragen der Osterweiterung, des EURATOM-Vertrages und der EU-Fi-

nanzierungsinstrumente fallen nicht in die federführende Kompe-

tenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.