2281/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2344/J betreffend " Tod der Kreuzzugspolitik Österreichs gegen die
Kernenergie", welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und
Freunde am 30. April 1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die in der Antwort zu den Punkten 2 bis 12 der Anfrage darge-
stellte Position zur Kernenegie wird von mir und allen Beamten
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ein-
schließlich der der Sektion Energie uneingeschränkt verfolgt. Es
gibt auch keine anderslautenden Erklärungen in nationalen, inter-
nationalen und bilateralen Gremien durch den Leiter der Sektion
Energie. Was die Zitate in der Zeitschrift "Der Standard" vom
28.4.1997 anlangt, so hat es nach seinen Angaben im Vorfeld eines
Interviews des Journalisten mit Generaldirektor Benavides aus
Höflichkeitsgründen zur
Überbrückung der Zeitspanne bis zum
Eintreffen des Herrn Generaldirektors ein privates Gespräch gege-
ben. Die Sektionschef Dr. Zluwa zugeschriebenen Äußerungen
stellen daher allerhöchstens die private Meinung D Zluwa dar
und bedürfen von meiner Seite keiner Kommentierung. Sie sind nach
dessen Versicherung auch in dieser Form nicht gefallen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 12 der Anfrage: .
Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist
allein maßgeblich die Aussage des Koalitionsübereinkommens, dem-
gemäß sich "Österreich für die Einführung ökologisch begründeter
Mindeststandards in allen Bereichen des Umweltschutzes einsetzen
sowie die aktive Rolle gegen die Nutzung der Kernkraft beibehal-
ten" wird ( Kapitel Umwelt ) und daß die österreichische Energiepo-
litik "weiterhin an der bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energien
festhalten und die umweltpolitische Zielsetzung der CO²-Reduktion
intensiv verfolgen und ihre Aktivitäten gegen die Nutzung der
Kernenergie in internationalen sowie in bilateralen Gremien und
Institutionen fortsetzen wird." Diese Haltung ist auch im - vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorbereite-
ten - Energiekonzept 1993 ( S . 25 , 34 f . ) klar verankert und in
dem dieses Konzept fortschreibenden Energiebericht 1996 ( S . 63 ,
71, 74) noch verstärkt herausgearbeitet. In energiepolitischer
Bewertung steht Kernenergie - zusammenfassend gesagt - als Symbol
für risikoreiche und potentiell extrem gefährliche Technologien,
die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen
und aufrechterhaltbaren Entwicklung im Einklang zu bringen sind
und somit auch keine kostengünstige und tragfähige Option zur
Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes darstellt.
Diese Position wurde von seiten des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Angelegenheiten auch in allen internationalen Gremien
vertreten, für dessen Beschickung es zuständig ist. Dies gilt
inbesondere für die Ratsarbeitsgruppe
"Energie" der Europäischen
Union und die EU-Energie-Ministerräte, für welche überdies eine
intensive interministerielle Koordination und Akkordierung ( Bun-
deskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
Bundesministerium für Umwelt) stattfindet. Verlauf der Sitzungen
und Wortmeldungen Österreichs sind den genauen Berichten zu ent-
nehmen, welche den Abgeordneten gemäß Art. 23 e B-VG vorliegen.
Herausgegriffen seien folgende Aktivitäten:
- Bei der Erarbeitung des energiepolitischen Strategiepapieres
(Weißbuch) der Europäischen Kommission ',Eine Energiepolitik
für die Europäische Union" wurde die Position Österreichs zur
Kernenergie deutlich eingebracht.
- Im Rahmen der Erstellung der österreichischen Haltung zur
EU-Position hinsichtlich des Themas "Klimaänderung und Ener-
giepolitik" wurde gegen alle Formulierungen Vorbehalt einge-
legt, die das Ziel der Forcierung von "non-CO²-emitting tech-
nologies" einseitig kernenergiefreundlich hätten erscheinen
lassen.
Diese Haltung wird auch künftighin bei allen Positionen Öster-
reichs im Rahmen von Grundsatzpapieren der EU zur geplanten Ost-
Erweiterung und damit allenfalls im Zusammenhang stehenden Fragen
zur Zukunft der osteuropäischen Kernkraftwerke eingebracht wer-
den, sofern zur Erarbeitung dieser Positionen eine Zuständigkeit
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten insbe-
sondere im Sachgebiet "Energiewesen" gegeben ist. Grundsätzliche
Fragen der Osterweiterung, des EURATOM-Vertrages und der EU-Fi-
nanzierungsinstrumente fallen nicht in die federführende Kompe-
tenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.