2283/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2367/J betreffend Interview des Leiters der Energiesektion zur
Kernenergie Österreichs, welche die Abgeordneten Oberhaidinger
und. Genossen am 6. Mai 1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
einleitend fest: .
Die in der Anfragebeantwortung dargestellte Position zur Kern-
energie wird von mir und allen Beamten des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten einschließlich der der Sektion
Energie uneingeschränkt verfolgt. Es gibt auch keine anderslau-
tenden Erklärungen in nationalen, internationalen und bilateralen
Gremien durch den Leiter der Sektion Energie. Was die Zitate in
der Zeitschrift "Der Standard" vom 28.4.1997 anlangt, so hat es
nach seinen Angaben im Vorfeld des Interview des Journalisten mit
Generaldirektor Benavides aus
Höflichkeitsgründen zur über-
brückung der Zeitspanne bis zum Eintreffen des Herrn General-
direktors ein privates Gespräch gegeben.
Die Sektionschef Dr. Zluwa zugeschriebenen Äußerungen stellen
daher allerhöchstens die private Meinung D ris Zluwa dar und be-
dürfen von meiner Seite keiner Kommentierung. Sie sind nach
dessen Versicherung auch in dieser Form nicht gefallen.
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
sind allein die von den anfragenden Abgeordneten wiedergegebenen
Aussagen des Koalitionsübereinkommens maßgeblich. Diese Haltung
ist auch im - vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-
genheiten vorbereiteten - Energiekonzept 1993 ( S . 25, 34 f . ) klar
verankert und in diesem Konzept fortschreibenden Energiebericht
1996 ( S . 63 , 71 , 74 ) noch verstärkt herausgearbeitet . In energie-
politischer Bewertung steht Kernenergie - zusammenfassend gesagt
- als Symbol für risikoreiche und potentiell extrem gefährliche
Technologien, die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten
einer nachhaltigen und aufrechterhaltbaren Entwicklung im
Einklang zu bringen sind und somit auch keine kostengünstige
und tragfähige Option zur Bekämpfung des anthropogenen
Treibhauseffektes darstellt .
Diese Position wurde von seiten des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Angelegenheiten auch in allen internationalen Gremien
vertreten, für dessen Beschickung es zuständig ist. Dies gilt
insbesondere für die Ratsarbeitsgruppe " Energie " der Europäischen
Union und die EU-Energie-Ministerräte, für welche überdies eine
intensive interministerielle Koordination und Akkordierung ( Bun-
deskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
Bundesministerium für Umwelt) stattfindet. Verlauf der Sitzungen
und Wortmeldungen Österreichs sind den
genauen Berichten zu ent-
nehmen, welche den Abgeordneten gemäß Art. 23 e B-VG vorliegen.
Herausgegriffen seien folgende Aktivitäten:
- Bei der Erarbeitung des energiepolitischen Strategiepapieres
( Weißbuch ) der Europäischen Kommission " Eine Energiepolitik
für die Europäische Union" wurde die Position Österreichs zur
Kernenergie deutlich eingebracht.
- Im Rahmen der Erstellung der österreichischen Haltung zur
EU-Position hinsichtlich des Themas "Klimaänderung und Ener-
giepolitik" wurde gegen alle Formulierungen Vorbehalt einge-
legt, die das Ziel der Forcierung von "non-CO²-emitting tech-
nologies" einseitig kernenergiefreundlich hätten erscheinen
lassen.
Diese Haltung wird auch künftighin bei allen Positionen Öster-
reichs im Rahmen von Grundsatzpapieren der EU zur geplanten Ost-
Erweiterung und damit allenfalls im Zusammenhang stehenden Fragen
zur Zukunft der osteuropäischen Kernkraftwerke eingebracht wer-
den, sofern zur Erarbeitung dieser Positionen eine Zuständigkeit
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten insbe-
sondere im Sachgebiet " Energiewesen" gegeben ist . Grundsätzliche
Fragen der Osterweiterung, des EURATOM-Vertrages und der EU-Fi-
nanzierungsinstrumente fallen nicht in die federführende Kompe-
tenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.