2283/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2367/J betreffend Interview des Leiters der Energiesektion zur

Kernenergie Österreichs, welche die Abgeordneten Oberhaidinger

und. Genossen am 6. Mai 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

einleitend fest: .

Die in der Anfragebeantwortung dargestellte Position zur Kern-

energie wird von mir und allen Beamten des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten einschließlich der der Sektion

Energie uneingeschränkt verfolgt. Es gibt auch keine anderslau-

tenden Erklärungen in nationalen, internationalen und bilateralen

Gremien durch den Leiter der Sektion Energie. Was die Zitate in

der Zeitschrift "Der Standard" vom 28.4.1997 anlangt, so hat es

nach seinen Angaben im Vorfeld des Interview des Journalisten mit

Generaldirektor Benavides aus Höflichkeitsgründen zur über-

brückung der Zeitspanne bis zum Eintreffen des Herrn General-

direktors ein privates Gespräch gegeben.

Die Sektionschef Dr. Zluwa zugeschriebenen Äußerungen stellen

daher allerhöchstens die private Meinung D ris  Zluwa dar und be-

dürfen von meiner Seite keiner Kommentierung. Sie sind nach

dessen Versicherung auch in dieser Form nicht gefallen.

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

sind allein die von den anfragenden Abgeordneten wiedergegebenen

Aussagen des Koalitionsübereinkommens maßgeblich. Diese Haltung

ist auch im - vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-

genheiten vorbereiteten - Energiekonzept 1993 ( S . 25, 34 f . ) klar

verankert und in diesem Konzept fortschreibenden Energiebericht

1996 ( S . 63 , 71 , 74 ) noch verstärkt herausgearbeitet . In energie-

politischer Bewertung steht Kernenergie - zusammenfassend gesagt

- als Symbol für risikoreiche und potentiell extrem gefährliche

Technologien, die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten

einer nachhaltigen und aufrechterhaltbaren Entwicklung im

Einklang zu bringen sind und somit auch keine kostengünstige

und tragfähige Option zur Bekämpfung des anthropogenen

Treibhauseffektes darstellt .

Diese Position wurde von seiten des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Angelegenheiten auch in allen internationalen Gremien

vertreten, für dessen Beschickung es zuständig ist. Dies gilt

insbesondere für die Ratsarbeitsgruppe " Energie " der Europäischen

Union und die EU-Energie-Ministerräte, für welche überdies eine

intensive interministerielle Koordination und Akkordierung ( Bun-

deskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,

Bundesministerium für Umwelt) stattfindet. Verlauf der Sitzungen

und Wortmeldungen Österreichs sind den genauen Berichten zu ent-

nehmen, welche den Abgeordneten gemäß Art. 23 e B-VG vorliegen.

Herausgegriffen seien folgende Aktivitäten:

- Bei der Erarbeitung des energiepolitischen Strategiepapieres

( Weißbuch ) der Europäischen Kommission " Eine Energiepolitik

für die Europäische Union" wurde die Position Österreichs zur

Kernenergie deutlich eingebracht.

- Im Rahmen der Erstellung der österreichischen Haltung zur

EU-Position hinsichtlich des Themas "Klimaänderung und Ener-

giepolitik" wurde gegen alle Formulierungen Vorbehalt einge-

legt, die das Ziel der Forcierung von "non-CO²-emitting tech-

nologies" einseitig kernenergiefreundlich hätten erscheinen

lassen.

Diese Haltung wird auch künftighin bei allen Positionen Öster-

reichs im Rahmen von Grundsatzpapieren der EU zur geplanten Ost-

Erweiterung und damit allenfalls im Zusammenhang stehenden Fragen

zur Zukunft der osteuropäischen Kernkraftwerke eingebracht wer-

den, sofern zur Erarbeitung dieser Positionen eine Zuständigkeit

des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten insbe-

sondere im Sachgebiet " Energiewesen" gegeben ist . Grundsätzliche

Fragen der Osterweiterung, des EURATOM-Vertrages und der EU-Fi-

nanzierungsinstrumente fallen nicht in die federführende Kompe-

tenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.