2291/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag.

Gisela Wurm, Brigitte Tegischer und Genossen haben am 16.4.1997 an mich eine

schriftliche Anfrage mit der Nr. 2283/J betreffend "Daten zu den Folgen des

Budgetkonsolidierungsprogrammes" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

ad !

Gemäß Artikel 72 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 sind Freifahrten für Studie-

rende ab 1. September 1996 nicht mehr vorgesehen. Das Ausmaß der sich daraus

ergebenden Ersparnis für den Familienlastenausgleich kann im Hinblick auf die für

das laufende Schuljahr zwangsläufig noch nicht vollständig abgerechneten Fahr-

preisersätze vorläufig nur geschätzt werden. Als Minderaufwand für 1996 wurden öS

160 Mio budgetiert, für das gesamte Jahr 1997 hingegen öS 530 Mio.

Die Streichung der Schulfahrtbeihilfe für Wochenendheimfahrten (§ 30c Abs. 4 des

Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) ist bereits durch das Strukturanpassungs-

gesetz 1995 erfolgt und betrifft Schüler und Studierende, die eine Zweitunterkunft

außerhalb des Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes be-

wohnen. Wegen der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erfolgten ADV-Umstellung

der Finanzämter ist eine statistische Dokumentation der Schulfahrtbeihilfenanträge

und -erledigungen für die Schul- bzw. Studienjahre 1992/93 bis 1994/95 nur in

vereinfachter Form möglich. Eine Differenzierung nach besuchtem Schultyp bzw.

Studium der anspruchsvermittelnden Kinder ist darin nicht enthalten.

ad 2 und 4

Der Entfall der Schulfahrtbeihilfe für Wochenendheimfahrten wurde in der Regie-

rungserklärung von der Bundesregierung in den Maßnahmenkatalog des Struk-

turanpassungsgesetzes 1995 aufgenommen, also zu einem Zeitpunkt, als ich noch

nicht verantwortlicher Ressortminister war.

Im Interesse einer sachgerechten Bearbeitung der angesprochenen Problematik er-

achte ich es für geboten, zwischen der Situation der Studierenden und jener der

Schüler zu differenzieren, denn altersbedingt ist die Heimkehr am Wochenende für

Schüler doch von weit größerer Bedeutung als für Studierende.

Durch die Erhöhung des Selbstbehaltes von öS 270.- auf öS 290.-, wie die Frage-

steller es vorschlagen, könnten lediglich rd. öS 1 2 Mio hereingebracht werden. Durch

die Streichung der Heimfahrtbeihilfe für die Schüler und Studierende im Jahre 1 995

wurde das Budget hingegen um öS 450 Mio entlastet. Die Wiedereinführung der

Heimfahrtbeihilfe ist derzeit allein durch Umschichtungen innerhalb des FLAF nicht

zu bewerkstelligen.

Hingegen sehe ich in der Aufnahme der Schüler in die Verkehrsverbünde zu den

gleichen Nutzungs- und Tarifbedingungen und in der Lukrierung des Rationalisie-

rungspotentials als 1 . Schritt eine realistische Möglichkeit, Ungerechtigkeiten im Be-

reich der Schülerfreifahrt mittelfristig zu beseitigen

ad 3

Durch Art. 72 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl.Nr. 201/1996, wurden im Be-

reich der Familienbeihilfe zwei gesetzliche Änderungen des Familienlastenaus-

gleichsgesetzes 1 967 vorgenommen, die Studierende betreffen:

Mit Wirkung ab 1. Oktober 1996 wurde die Altersgrenze bei Gewährung der Fami-

lienbeihilfe vom 27. auf das 26. Lebensjahr herabgesetzt. Diese Maßnahme hat be-

wirkt, daß ab 1. Oktober 1996 für 6.981 studierende Kinder der Anspruch auf Fami-

lienbeihilfe weggefallen ist.

Die Anbindung des Familienbeihilfenbezuges an die in den jeweiligen Studienvor-

schriften vorgesehene Mindeststudienzeit zuzüglich eines Semesters pro Studienab-

schnitt ist erstmals für den Bezug der Familienbeihilfe ab dem Sommersemester

1997 maßgebend. Aufgrund dieser Maßnahme wird nach jüngster Auswertung -

nämlich mit Ende April 1997 - für 21.810 studierende Kinder ab März 1997 keine

Familienbeihilfe mehr ausgezahlt.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch bemerken, daß in der Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage Nr. 2137/J der Abgeordneten Petrovic, Öllinger,

Freundinnen und Freunde die Zahl jener studierenden Kinder, für die ab März 1 997

keine Familienbeihilfe mehr ausgezahlt wird, noch mit 27.069 angegeben wurde.

Diese Zahl basiert auf einer Auswertung, die Ende März 1997 durchgeführt wurde.

Ich habe aber bereits damals darauf hingewiesen, daß sich diese Zahl noch verän-

dern wird, da in den Veranlagungsgruppen-Beihilfen der. Finanzämter zum Zeitpunkt

der Auswertung Bearbeitungsrückstände bestanden, die größtenteils aufgearbeitet

wurden.