2294/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen

vom 30. April 1997, Nr. 2336/J, betreffend Evaluierung von Förderungen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und2.:

Es gibt in Österreich im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wie z.B. Frankreich

oder Italien, keine zentrale, verwaltungsinterne Finanzkontrolle. Das in der Bundesver-

fassung festgelegte Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Bundesminister gilt

auch für den Bereich der ex post-Kontrolle, daß heißt auch für die Überprüfung des

ordnungsgemäßen und erfolgswirksamen Einsatzes der Mittel.

Der Bundesminister für Finanzen kann daher innerhalb seines Wirkungsbereiches beispiels-

weise keine Evaluierung der Agrarförderungen oder der Arbeitsmarktförderungen durch-

führen. Aufgrund der Verantwortlichkeit für die Führung des Gesamthaushaltes sowie des

Auftrages, einen sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Mitteleinsatz zu gewähr-

leisten, ist mir jedoch eine begleitende und nachgängige Erfolgskontrolle bei allen Staats-

ausgaben ein wichtiges Anliegen. Das Bundesministerium für Finanzen tritt im Rahmen

seiner Mitwirkungsbefugnisse daher auch dafür ein, daß in allen Förderungsrichtlinien

verpflichtende Evaluierungen vorgesehen werden.

Schon jetzt werden in bestimmten Teilbereichen von einigen Ressorts Evaluierungen von

Förderungen vorgenommen. Wie mir berichtet wird, läßt etwa das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr seine Förderungsaktion "Regionale Innovationsprämie" laufend

durch das WIFO evaluieren. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat

das im Rahmen des ITF finanzierte "Seed-financing"-Programm evaluieren lassen. Auch im

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gibt es meinen Informationen zufolge in

einigen Bereichen Evaluierungen. Das Ergebnis dieser Evaluierungen wird jedoch aufgrund

der gegebenen Kompetenzrechtslage nicht zentral ausgewertet. Es ist mir deshalb, wofür ich

um Verständnis ersuche, auch nicht möglich, einen vollständigen Überblick über den Stand

der derzeit in den einzelnen Ressorts durchgeführten Förderungsevaluierungen zu geben.

Zu 3. :

Bei allen aus den EU-Strukturfonds kofinanzierten Programmen sind eine exante-

Bewertung, eine laufende Begleitung, eine Zwischenbewertung und eine ex post-Bewertung

verpflichtend vorgesehen. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften dafür sind Artikel 6 der VO

(EWG) Nr. 2081/93 (Strukturfonds-Rahmenverordnung), Artikel 26 der VO (EWG)

Nr. 2082/93 (Strukturfonds-Koordinierungsverordnung) sowie die Standardklauseln der

einzelnen Ziele und die "Gemeinsamen Leitlinien für die Begleitung und Zwischenbewertung

Gemeinschaftlicher Strukturinterventionen."

Diese EU-Vorschriften sind allerdings nicht uneingeschränkt auf nationale Förderungs-

aktionen übertragbar. Ich möchte dazu einige Vergleiche anstellen:

Gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften wird ein - häufig regional abgegrenztes -

Gesamtprogramm evaluiert, in das verschiedene nationale Förderinstrumente des Bundes

und der Länder aus verschiedenen Sektoren (Wirtschaftsförderung, Agrarförderung,

Arbeitsmarktförderung) einfließen. Bei den nationalen österreichischen Förderungen ist hin-

gegen von der einzelnen zu bewertenden Förderaktion auszugehen.

Manche der zitierten EU-Vorschriften, insbesondere diejenigen, in denen von Begleitung die

Rede ist, beziehen sich nicht auf die Evaluierung im Sinne einer ex post-Erfolgskontrolle,

sondern sprechen eher die Evidenzhaltung von Projekten oder ex ante-Beurteilungen an.

Diese Aufgaben werden im österreichischen Förderungswesen auch von den Förderstellen

(Evidenzhaltung) oder von Beurteilungskommissionen (z.B. Beurteilungskommission im

Rahmen der Regionalen (Innovationsprämie) und beratenden Ausschüssen (z.B. Innovations-

und Technologiefondsausschuß) wahrgenommen.

Zu 4. und 5.:

Alle Budgetausgaben - daher auch die Förderungen - werden von den Ressorts laufend auf

mögliche Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Bezüglich konkreter Maßnahmen

möchte ich derzeit, da die Budgetverhandlungen für die Budgets 1 998 und 1 999 noch nicht

abgeschlossen sind, nur auf verschiedene Vorschläge oder Projekte, wie etwa die geplante

Technologie- und Exportoffensive, verweisen.

Zu6.:

Die Abwicklung der Bundesförderungen, die weitgehend ausgelagerten Förderstellen (z.B.

ERP-Fonds, FGG, BÜRGES, ÖKK, ÖHT) übertragen ist, erfolgt meinen Informationen zu-

folge durchaus professionell und effizient.

Falls mit der Frage auch die Abwicklung der kofinanzierten EU-Förderungen angesprochen

sein sollte, so darf ich mitteilen, daß auch das Bundesministerium für Finanzen Verein-

fachungen für notwendig hält. Österreich wird sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten

für vereinfachte Verfahren bei der Abwicklung des EU-Strukturförderungen einsetzen. Aller-

dings ist darauf hinzuweisen, daß diese erst mit Beginn der neuen Strukturfondsperiode,

also ab dem Jahr 2000, zum Tragen kommen können.

Zu 7. :

Anläßlich der parlamentarischen Behandlung des Förderungsberichtes 1995 im Budget-

ausschuß am 28. Mai 1 997 habe ich Verbesserungen in der Darstellung zugesagt. Hin-

sichtlich der Besonderheiten im österreichischen Förderungswesen möchte ich jedoch auf

meine Antwort zu den Fragen 1 und 2 verweisen.