2295/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler, Haigermoser und Kollegen vom
6. Mai 1997, Nr. 2369/J-NR/1997, betreffend "einwanderungsbezogene Aussagen
des österreichischen Botschafters in Belgrad" beantworte ich wie folgt:
Eingangs kann ich darauf hinweisen, daß dem Bundesminister für Inneres keine
Dienstaufsicht gegenüber dem Leiter einer österreichischen Vertretungsbehörde
zukommt. Insofern wären jene Fragen, die sich auf die Dienstaufsicht gegenüber
einem Leiter einer österreichischen Vertretungsbehörde beziehen,
zuständigkeitshalber an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zu
richten.
Was die Fachaufsicht des Bundesministeriums für Inneres gegenüber einer
österreichischen Vertretungsbehörde anlangt, so bezieht sich diese auf die
Angelegenheiten des Sichtvermerkswesens im weiteren Sinn, näherhin auf den
Vollzug des Fremdengesetzes und des Aufenthaltsgesetzes. Soweit es den der
Anfrage beigeschlossenen Aussagen des österreichischen Botschafters in Belgrad
entnommen werden kann, bezogen sich seine Aussagen nicht unmittelbar auf den
Vollzug der beiden angesprochenen Gesetze, vielmehr handelte es sich
offensichtlich um allgemeine Aussagen zur österreichischen Haltung im
Zusammenhang mit der Bosnierrückkehr.
Hier kann ich darauf hinweisen, daß von österreichischer Seite in den letzten
Monaten immer wieder betont wurde, daß eine ganze Reihe von Initiativen zur
Unterstützung und Förderung der Rückkehr gesetzt werden und daß hier auch in
direkter Kontaktnahme mit den noch in Betreuung stehenden bosnischen
Kriegsvertriebenen versucht wird, möglichst viele Personen zur Rückkehr zu
bewegen. Die Initiativen waren bisher durchaus erfolgreich, da sich seit Beginn
dieser Aktion im Laufe des Monats März
rund 500 Personen aus der
Unterstützungsaktion abgemeldet haben, im Laufe des Monats April 354 und im
Monat Mai 595 Personen. Weitergehende Zusicherungen von österreichischer Seite
etwa dergestalt, daß alle in Österreich aufgenommenen bosnischen
Kriegsvertriebenen in Österreich verbleiben können, wurden nicht gemacht und
insoferne besteht auch keine Grundlage dafür, daß österreichische Beamte
weitergehende politische Zusagen abgeben.
Ich kann also zu den Fragen 1 und 5 auf die einleitenden Bemerkungen verweisen.
Zu Frage 1 :
Siehe Einleitung.
Zu Frage 2:
Ich erwarte keine einwanderungspolitischen Konsequenzen aus den zitierten
Äußerungen, da die österreichische Einwanderungspolitik gesetzlich klar geregelt ist
und durch das nunmehr im Parlament beschlossene Integrationspaket auch die Linie
klar zum Ausdruck kommt, wonach die Zuwanderung nach Österreich äußerst
restriktiv gehandhabt werden wird. Eine substantielle Änderung jener Regelungen,
die sich auf das vorübergehende Aufenthaltsrecht von Kriegsvertriebenen beziehen,
ist nicht ins Auge gefaßt. Eine neue Verordnung soll besonders Schutzbedürftigen
nochmals für ein Jahr eine Betreuung durch die Bund/Länder-Aktion ermöglichen.
Danach ist eine endgültige Regelung zu finden.
Zu Frage 3:
Der zitierte Zeitungsartikel gibt - wie eingangs bereits ausgeführt - nicht die
österreichische Position in bezug auf die Situation der bosnischen
Kriegsvertriebenen wieder. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, ob der
beigeschlossenen Zeitungsartikel tatsächlich Äußerungen des österreichischen
Botschafters korrekt wiedergibt oder ob hier verkürzende oder verändernde
Darstellungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund sehe ich zunächst auch
keine Veranlassung, zu den zitierten Äußerungen eine inhaltliche Stellungnahme
abzugeben, die über die einleitende Klarstellung hinausgeht.
Zu Frage 4 und 5.
Ich habe mit dem Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Kontakt
aufgenommen und ihn um Klärung dahingehend ersucht, welche Aussagen
tatsächlich vorgenommen wurden.
Botschafter Dr. Weninger gab hierauf bekannt, daß die genannten Ausführungen
teils nicht korrekt, teils sinnverzerrend wiedergegeben wurden. Er habe in diesem
Interview die offizielle Position Österreichs bezüglich der bosnischen
Kriegsvertriebenen erläutert. Ferner habe er betont, daß Österreich bosnischen
Flüchtlingen für länger- oder kurzfristig Zuflucht gewährt habe und die humanitären
und finanziellen Leistungen Österreichs dargestellt. Er habe ferner darauf
verwiesen, daß Österreich keine
Zwangsrückführung von bosnischen Flüchtlingen
durchgeführt habe, hätte aber keineswegs die Zusage gemacht, daß die Flüchtlinge
für immer in Österreich bleiben könnten.
Botschafter Weninger distanziert sich von diesem Artikel, dessen Text vor
Veröffentlichung auch weder von ihm noch von der Botschaft autorisiert war.
Im übrigen wird die von mir eingangs generell dargestellte Haltung im Hinblick auf
die bosnischen Kriegsvertriebenen Gegenstand einer Regelung in Verordnungsform
sein, wobei diese Verordnung inhaltlich mit dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten abgestimmt werden wird. Ich bin sicher, daß der Herr
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten dafür Sorge tragen wird, daß nach
der Erlassung der Verordnung entsprechende Auskünfte durch österreichische
Vertretungsbehörden im Ausland im Rahmen der Regelungen gegeben werden.