2295/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler, Haigermoser und Kollegen vom

6. Mai 1997, Nr. 2369/J-NR/1997, betreffend "einwanderungsbezogene Aussagen

des österreichischen Botschafters in Belgrad" beantworte ich wie folgt:

Eingangs kann ich darauf hinweisen, daß dem Bundesminister für Inneres keine

Dienstaufsicht gegenüber dem Leiter einer österreichischen Vertretungsbehörde

zukommt. Insofern wären jene Fragen, die sich auf die Dienstaufsicht gegenüber

einem Leiter einer österreichischen Vertretungsbehörde beziehen,

zuständigkeitshalber an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zu

richten.

Was die Fachaufsicht des Bundesministeriums für Inneres gegenüber einer

österreichischen Vertretungsbehörde anlangt, so bezieht sich diese auf die

Angelegenheiten des Sichtvermerkswesens im weiteren Sinn, näherhin auf den

Vollzug des Fremdengesetzes und des Aufenthaltsgesetzes. Soweit es den der

Anfrage beigeschlossenen Aussagen des österreichischen Botschafters in Belgrad

entnommen werden kann, bezogen sich seine Aussagen nicht unmittelbar auf den

Vollzug der beiden angesprochenen Gesetze, vielmehr handelte es sich

offensichtlich um allgemeine Aussagen zur österreichischen Haltung im

Zusammenhang mit der Bosnierrückkehr.

Hier kann ich darauf hinweisen, daß von österreichischer Seite in den letzten

Monaten immer wieder betont wurde, daß eine ganze Reihe von Initiativen zur

Unterstützung und Förderung der Rückkehr gesetzt werden und daß hier auch in

direkter Kontaktnahme mit den noch in Betreuung stehenden bosnischen

Kriegsvertriebenen versucht wird, möglichst viele Personen zur Rückkehr zu

bewegen. Die Initiativen waren bisher durchaus erfolgreich, da sich seit Beginn

dieser Aktion im Laufe des Monats März rund 500 Personen aus der

Unterstützungsaktion abgemeldet haben, im Laufe des Monats April 354 und im

Monat Mai 595 Personen. Weitergehende Zusicherungen von österreichischer Seite

etwa dergestalt, daß alle in Österreich aufgenommenen bosnischen

Kriegsvertriebenen in Österreich verbleiben können, wurden nicht gemacht und

insoferne besteht auch keine Grundlage dafür, daß österreichische Beamte

weitergehende politische Zusagen abgeben.

Ich kann also zu den Fragen 1 und 5 auf die einleitenden Bemerkungen verweisen.

Zu Frage 1 :

Siehe Einleitung.

Zu Frage 2:

Ich erwarte keine einwanderungspolitischen Konsequenzen aus den zitierten

Äußerungen, da die österreichische Einwanderungspolitik gesetzlich klar geregelt ist

und durch das nunmehr im Parlament beschlossene Integrationspaket auch die Linie

klar zum Ausdruck kommt, wonach die Zuwanderung nach Österreich äußerst

restriktiv gehandhabt werden wird. Eine substantielle Änderung jener Regelungen,

die sich auf das vorübergehende Aufenthaltsrecht von Kriegsvertriebenen beziehen,

ist nicht ins Auge gefaßt. Eine neue Verordnung soll besonders Schutzbedürftigen

nochmals für ein Jahr eine Betreuung durch die Bund/Länder-Aktion ermöglichen.

Danach ist eine endgültige Regelung zu finden.

Zu Frage 3:

Der zitierte Zeitungsartikel gibt - wie eingangs bereits ausgeführt - nicht die

österreichische Position in bezug auf die Situation der bosnischen

Kriegsvertriebenen wieder. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, ob der

beigeschlossenen Zeitungsartikel tatsächlich Äußerungen des österreichischen

Botschafters korrekt wiedergibt oder ob hier verkürzende oder verändernde

Darstellungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund sehe ich zunächst auch

keine Veranlassung, zu den zitierten Äußerungen eine inhaltliche Stellungnahme

abzugeben, die über die einleitende Klarstellung hinausgeht.

Zu Frage 4 und 5.

Ich habe mit dem Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Kontakt

aufgenommen und ihn um Klärung dahingehend ersucht, welche Aussagen

tatsächlich vorgenommen wurden.

Botschafter Dr. Weninger gab hierauf bekannt, daß die genannten Ausführungen

teils nicht korrekt, teils sinnverzerrend wiedergegeben wurden. Er habe in diesem

Interview die offizielle Position Österreichs bezüglich der bosnischen

Kriegsvertriebenen erläutert. Ferner habe er betont, daß Österreich bosnischen

Flüchtlingen für länger- oder kurzfristig Zuflucht gewährt habe und die humanitären

und finanziellen Leistungen Österreichs dargestellt. Er habe ferner darauf

verwiesen, daß Österreich keine Zwangsrückführung von bosnischen Flüchtlingen

durchgeführt habe, hätte aber keineswegs die Zusage gemacht, daß die Flüchtlinge

für immer in Österreich bleiben könnten.

Botschafter Weninger distanziert sich von diesem Artikel, dessen Text vor

Veröffentlichung auch weder von ihm noch von der Botschaft autorisiert war.

Im übrigen wird die von mir eingangs generell dargestellte Haltung im Hinblick auf

die bosnischen Kriegsvertriebenen Gegenstand einer Regelung in Verordnungsform

sein, wobei diese Verordnung inhaltlich mit dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten abgestimmt werden wird. Ich bin sicher, daß der Herr

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten dafür Sorge tragen wird, daß nach

der Erlassung der Verordnung entsprechende Auskünfte durch österreichische

Vertretungsbehörden im Ausland im Rahmen der Regelungen gegeben werden.