2303/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben

am 29. April 1997 unter der Nr. 2329 /J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend Behindertenplanstellen an der Universität

Salzburg' die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2. lst es richtig' daß die Möglichkeit besteht, Behindertenstellen mit

Unterstützung des ESF zu finanzieren?

Wenn ja, warum wurde es in diesem Fall verabsäumt' die nötigen

Schritte zu setzen?

3. Aus welchen Gründen konnten die beiden Behinderten an der Uni-

versität Salzburg trotz bereits erfolgter Zuteilung nicht dauerhaft

beschäftigt werden?

4. Ist es richtig, daß die beiden betroffenen Behinderten inzwischen

gekündigt und an der Universität Salzburg nochmals befristet an-

gestellt wurden?

Wenn ja, warum stehen sie nun in einem lediglich befristeten Dienst-

verhältnis und von wem wurden die erforderlichen Mittel zur Verfü-

gung gestellt?

5. Wird das momentan befristete Dienstverhältnis der beiden Behinder-

ten in ein unbefristetes übergehen?

Wenn ja' wann und unter welchen Voraussetzungen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wieviele der insgesamt 450 Behindertenplanstellen des Bundes

wurden seit 1 . Jänner 1 996 besetzt' wieviele aus Mitteln des ESF

kofinanziert und welche Planstellen sind das genau?

7. Wie groß ist der Anteil an den Kosten für die Besetzung einer Behin-

dertenplanstelle des Bundes, der aus Mitteln des ESF getragen wird

und wie groß ist der Anteil, der aus Budgetmitteln des Bundes getra-

gen wird? -

8. Wie ist die praktische Handhabung hinsichtlich der Besetzung von

Behindertenplanstellen unter Kofinanzierung aus Mitteln des ESF

und wer ist in diesem Bereich Entscheidungsträger?

9. Ist es richtig, daß die Zuteilung einer Behindertenplanstelle nicht

automatisch mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel gekoppelt

ist?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen werden nach Genehmi-

gung einer Behindertenplanstelle auch die erforderlichen Mittel

bereitgestellt und wem obliegt diesbezüglich die Entscheidung?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Da der Gegenstand dieser Anfrage seit Inkrafttreten der Novelle zum

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. 1 Nr. 21/1997, mit 15. Februar 1997

nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich' sondern in den des Bundes-

ministers für Finanzen fällt, ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer

Beantwortung der einzelnen Fragen absehe.