2303/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben
am 29. April 1997 unter der Nr. 2329 /J an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Behindertenplanstellen an der Universität
Salzburg' die folgenden Wortlaut hat:
"1 . Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. lst es richtig' daß die Möglichkeit besteht, Behindertenstellen mit
Unterstützung des ESF zu finanzieren?
Wenn ja, warum wurde es in diesem Fall verabsäumt' die nötigen
Schritte zu setzen?
3. Aus welchen Gründen konnten die beiden Behinderten an der Uni-
versität Salzburg trotz bereits erfolgter Zuteilung nicht dauerhaft
beschäftigt werden?
4. Ist es richtig, daß die beiden betroffenen Behinderten inzwischen
gekündigt und an der Universität Salzburg nochmals befristet an-
gestellt wurden?
Wenn ja, warum stehen sie nun in einem lediglich befristeten Dienst-
verhältnis und von wem wurden die erforderlichen Mittel zur Verfü-
gung gestellt?
5. Wird das momentan befristete Dienstverhältnis der beiden Behinder-
ten in ein unbefristetes übergehen?
Wenn ja' wann und unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wieviele der insgesamt 450 Behindertenplanstellen des Bundes
wurden seit 1 . Jänner 1 996 besetzt' wieviele aus Mitteln des ESF
kofinanziert und welche Planstellen sind das genau?
7. Wie groß ist der Anteil an den Kosten für die Besetzung einer Behin-
dertenplanstelle des Bundes, der aus Mitteln des ESF getragen wird
und wie groß ist der Anteil, der aus Budgetmitteln des Bundes getra-
gen wird? -
8. Wie ist die praktische Handhabung hinsichtlich der Besetzung von
Behindertenplanstellen unter Kofinanzierung aus Mitteln des ESF
und wer ist in diesem Bereich Entscheidungsträger?
9. Ist es richtig, daß die Zuteilung einer Behindertenplanstelle nicht
automatisch mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel gekoppelt
ist?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen werden nach Genehmi-
gung einer Behindertenplanstelle auch die erforderlichen Mittel
bereitgestellt und wem obliegt diesbezüglich die Entscheidung?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Da der Gegenstand dieser Anfrage seit Inkrafttreten der Novelle zum
Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. 1 Nr. 21/1997, mit 15. Februar 1997
nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich' sondern in den des Bundes-
ministers für Finanzen fällt, ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer
Beantwortung der einzelnen Fragen absehe.