2308/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
vom 6. Mai 1997, Nr. 2354/J, betreffend das Projekt Magna Globe Ressort Park in
Ebreichsdorf; bundespolitische Problemkreise Finanzierung, zusätzliche Verkehrsbelastung;
Infrastrukturkonzept sowie Umweltbelastungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß das Projekt Magna Globe Ressort Park in
Ebreichsdorf bisher nicht an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen wurde und
ich auch in keine diesbezüglich eventuell stattgefundenen Verhandlungen eingebunden war.
Zu 1.:
Da mein Ressort, wie bereits ausgeführt, bisher nicht in dieses Projekt eingebunden war,
konnten schon aus diesem Grund keine entsprechenden Budgetvorsorgen getroffen werden.
Außerdem ist festzuhalten, daß für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur bzw. der Straßen-
bauprojekte primär das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig ist.
lch ersuche daher um Verständnis, daß ich vor einer entsprechenden, den Kompetenzbe-
reich des Bundesministeriums für Finanzen betreffenden Mitbefassung diesbezüglich keine
Stellungnahme abgeben kann.
Zu 2.:
Eine, wenn auch grobe aber doch fundierte und damit aussagekräftige Schätzung der
Kosten eines fiktiven Projektes, für das dem Bundesministerium für Finanzen keine Unter-
lagen vorliegen und für das' nach den mir vorliegenden lnformationen, auch keinerlei
Planung von Seiten des Bundes besteht' ist nach Ansicht meines Ressorts nicht möglich. Ich
ersuche daher auch diesbezüglich um
Verständnis, daß keine Beantwortung erfolgen kann.
Zu 3-:
Ohne daß dem Bundesministerium für Finanzen genaue technische Details über das Projekt
vorliegen, kann über die daraus resultierenden Steuereinnahmen keine realistische Aussage
getroffen werden. Grundsätzlich ist aber auf folgendes hinweisen:
Zunächst müßte der Zeitraum fixiert werden, für welchen der in der Anfrage genannte Betrag
gelten soll. Grundsätzlich ist es aber durchaus denkbar' daß ein derartiges Unternehmen
nach einer Anlaufphase Gewinne abwirft und damit zum Körperschaftsteueraufkommen bei-
trägt. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze würde auch einen Anstieg des Lohnsteuerauf-
kommens bzw. der Sozialversicherungsbeiträge bewirken. Die umsatzsteuerliche Wirkung
insgesamt hängt im wesentlichen davon ab, inwieweit das Projekt tatsächlich zu einer Er-
höhung des Inlandskonsums (etwa durch Besucher aus Nachbarstaaten) führt, bzw. welcher
Teil des Umsatzes aus Umschichtungen (Minderumsätze in anderen Regionen, Ein-
sparungen bei anderen Konsumpositionen) resultiert. Lukrativ ist das Geschäft in jedem Fall
für die betroffene Gemeinde, die vor allem mit stark steigenden Einnahmen aus Getränke-
steuer, Grundsteuer und anderen Gemeindeabgaben rechnen kann.
Zu 4. :
Da dem Bundesministerium für Finanzen im Zusammenhang mit dem in der Anfrage be-
handelten Projekt weder die privaten und öffentlichen Investitionen noch die privaten und
öffentlichen Einnahmen, die mit der Errichtung und dem Betrieb des Projektes zusammen-
hängen, bekannt sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Wertung des Ver-
hältnisses zwischen privaten und öffentlichen Investitionen bzw. privaten und öffentlichen
Einnahmen vorgenommen werden.