2309/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und Kollegen vom
6. Mai 1997, Nr. 2364/J, betreffend Übereignung der DDSG-Cargo an die Stinnes AG,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich folgendes bemerken:
Rechtsgrundlage für eine allfällige Inanspruchnahme von Abwrackprämien sind auf interna-
tionaler Ebene zahlreiche Verordnungen des Rates und der EU-Kommission sowie auf
nationaler Ebene das Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt,
BGBl-Nr. 386/1996.
Demgemäß errichtet jeder Mitgliedstaat zur Abwicklung der konzertierten Aktion einen
Fonds. ln Österreich ist dies der Österreichische Abwrackfonds für die Binnenschiffahrt,
welcher durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verwaltet wird.
Die gestellten Fragen betreffen daher im wesentlichen keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere
auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und
sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht
umfaßt. Auch verfügt das Bundesministerium für Finanzen über keine entsprechenden
Unterlagen.
Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich nur die Fragen 5 und 6 konkret beant-
worten kann.
Zu 5.:
Ziel der Übereignung der DDSG-Cargo GmbH an die Stinnes AG war die Privatisierung
dieser Gesellschaft sowie eine damit verbundene Lastenfreistellung der Republik Österreich.
Die Vereinbarung eines "Heimfallsrechtes" wäre diesen Intentionen zuwidergelaufen.
Zu 6.:
ln dem zwischen der DDSG und Stinnes AG abgeschlossenen Kaufvertrag vom
21. Oktober 1993 war eine Abdeckung der Verluste der DDSG-Cargo GmbH für die
Jahre 1992, 1993 und teilweise 1994 sowie eine Dotierung der Rückstellung für Abferti-
gungen laut Sozialplan normiert. Aus diesem Titel waren insgesamt rund S 384,3 Mio. zu --
leisten. Wie die DDSG dem Bundesministerium für Finanzen mitgeteilt hat' sind die für im
Rahmen des Kaufvertrages einvernehmlich vorgenommenen Personalredimensionierungen
erforderlichen, die DDSG und teilweise die Republik Österreich belastenden Rückstellungen
für bedingte Pensionen laut Sozialplan derzeit mit rund S 66 Mio. dotiert.