2310/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 2365/J der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und

Kollegen vom 6. Mai 1997, betreffend die Rolle von Professor Dr. Waldemar Jud im Rahmen

des Verkaufs der CA-Bundesanteile an die Bank Austria, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1., 3. und4.:

Professor Dr. Waldemar Jud wurde dem Beraterteam für die CA-Transaktion auf Vorschlag

des von der Republik Österreich beauftragten Investmenthauses J.P. Morgan als Experte im

Bereich des Aktienrechtes, insbesondere in Fragen des Bankaktienrechtes, zugezogen. Die

aufgrund seiner vielfachen Beratungstätigkeiten für Banken erworbenen Fachkenntnisse

wurden bei der Auswahl positiv bewertet.

Professor Dr. Jud wurde zur Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen mit der CA-BV,

aber auch für juristische Aspekte des Kaufvertragsentwurfs sowie zu den Verhandlungen mit

dem Generali-Konsortium und mit der K. Wlaschek Stiftung beigezogen. An den Verhand-

lungen mit der Bank Austria war er - wegen bekannter punktueller Tätigkeiten für die Bank

Austria - nicht beteiligt.

Zu 2-:

Zum Zeitpunkt seiner Bestellung sowie während seiner gesamten Beratungstätigkeit war, wie

mir berichtet wird, im Bundesministerium für Finanzen das permanente Konsulentenver-

hältnis von Professor Dr. Jud für die Bank Austria nicht bekannt. Wie mir weiters hiezu mitge-

teilt wird, hatte auch der Vertreter von J-P. Morgan von dieser Tätigkeit keine Kenntnis.

Zu 5. :

Die Themen der Verhandlungen, an denen Professor Dr. Jud teilnahm, betrafen weder wirt-

schaftliche Fragen noch den Kaufpreis. Das Verkaufsverfahren sah - wie öffentlich bekannt-

gegeben wurde - vor' daß die Interessenten den ausverhandelten Vertrag unter erstmaliger

Angabe des Kaufpreises zum jeweiligen Abgabetermin für die fixen Angebote (bzw. noch

einmal zum Termin der Nachfrist) in einem verschlossenen Kuvert dem Bundesministerium

für Finanzen zu übergeben hätten.

Zu 6.:

Da die Leistungen von Professor Dr. Jud sich primär auf die juristische Ausgestaltung der

Verträge bezogen haben, er also insbesondere keinen Einfluß auf wirtschaftliche Fragen, auf

die Evaluierung der Angebote oder die Auswahl des Käufers hatte, ist davon auszugehen'

daß der Republik Österreich kein Schaden entstanden ist. Dies wird nicht zuletzt auch

anhand des für die Anteile des Bundes an der CA sehr hohen Kaufpreises dokumentiert.

Diese Frage stellt sich daher im nachhinein betrachtet nicht.