2310/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2365/J der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und
Kollegen vom 6. Mai 1997, betreffend die Rolle von Professor Dr. Waldemar Jud im Rahmen
des Verkaufs der CA-Bundesanteile an die Bank Austria, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1., 3. und4.:
Professor Dr. Waldemar Jud wurde dem Beraterteam für die CA-Transaktion auf Vorschlag
des von der Republik Österreich beauftragten Investmenthauses J.P. Morgan als Experte im
Bereich des Aktienrechtes, insbesondere in Fragen des Bankaktienrechtes, zugezogen. Die
aufgrund seiner vielfachen Beratungstätigkeiten für Banken erworbenen Fachkenntnisse
wurden bei der Auswahl positiv bewertet.
Professor Dr. Jud wurde zur Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen mit der CA-BV,
aber auch für juristische Aspekte des Kaufvertragsentwurfs sowie zu den Verhandlungen mit
dem Generali-Konsortium und mit der K. Wlaschek Stiftung beigezogen. An den Verhand-
lungen mit der Bank Austria war er - wegen bekannter punktueller Tätigkeiten für die Bank
Austria - nicht beteiligt.
Zu 2-:
Zum Zeitpunkt seiner Bestellung sowie während seiner gesamten Beratungstätigkeit war, wie
mir berichtet wird, im Bundesministerium für Finanzen das permanente Konsulentenver-
hältnis von Professor Dr. Jud für die Bank Austria nicht bekannt. Wie mir weiters hiezu mitge-
teilt wird, hatte auch der Vertreter von J-P.
Morgan von dieser Tätigkeit keine Kenntnis.
Zu 5. :
Die Themen der Verhandlungen, an denen Professor Dr. Jud teilnahm, betrafen weder wirt-
schaftliche Fragen noch den Kaufpreis. Das Verkaufsverfahren sah - wie öffentlich bekannt-
gegeben wurde - vor' daß die Interessenten den ausverhandelten Vertrag unter erstmaliger
Angabe des Kaufpreises zum jeweiligen Abgabetermin für die fixen Angebote (bzw. noch
einmal zum Termin der Nachfrist) in einem verschlossenen Kuvert dem Bundesministerium
für Finanzen zu übergeben hätten.
Zu 6.:
Da die Leistungen von Professor Dr. Jud sich primär auf die juristische Ausgestaltung der
Verträge bezogen haben, er also insbesondere keinen Einfluß auf wirtschaftliche Fragen, auf
die Evaluierung der Angebote oder die Auswahl des Käufers hatte, ist davon auszugehen'
daß der Republik Österreich kein Schaden entstanden ist. Dies wird nicht zuletzt auch
anhand des für die Anteile des Bundes an der CA sehr hohen Kaufpreises dokumentiert.
Diese Frage stellt sich daher im nachhinein betrachtet nicht.