2313/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen vom
6. Mai 1997, Nr. 2382/J, betreffend Erhöhung der Grundsteuer bzw. de facto Wiederein-
führung der Vermögenssteuer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Vor kurzer Zeit wurde die Steuerreformkommission neu konstruiert; diese soll sich unter
anderem auch mit der finanziellen Ausstattung der Kommunen, insbesonders aber mit den
ausschließlichen Gemeindeabgaben generell, zu denen auch die Grundsteuer zählt, im
Rahmen des gesamten Steuersystems beschäftigen. Zunächst sind daher die Vorschläge
dieser Untergruppe der Steuerreformkommission abzuwarten. Derzeit gibt es jedenfalls im
Bundesministerium für Finanzen keine grundsätzlichen Überlegungen, die Grundsteuer
anzuheben.