2318/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2356/J betreffend das Projekt Magna Globe Ressort Park in Ebreichs-
dorf; bundespolitische Problemkreise Finanzierung, zusätzliche
Verkehrsbelastung; Infrastrukturkonzept sowie Umweltbelastungen,
welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am
6.5.1997 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 3 und 6 der Anfrage:
Die von Ihnen angeführten Verkehrsinfrastrukturfolgemaßnahmen im
Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Magna Globe Ressort
Park-Projektes wurden bisher an das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Angelegenheiten noch nicht herangetragen. Ebensowenig
wurden mit mir in diesem Zusammenhang Gespräche geführt. Aus
diesem Grunde ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich,
zu Fragen des Umfanges oder der Notwendigkeit derartiger Maß-
nahmen oder der damit verbundenen Kosten
Stellung zu nehmen.
Zur gewerberechtlichen Konzessionserteilung ist zu bemerken, daß
es sich beim gegenständlichen Projekt primär um eines handelt,
das den Unternehmen öffentlicher Belustigungen und Schaustel-
lungen zuzuordnen und daher vom Anwendungsbereich der GewO 1994
ausgenommen ist (§ 2 Abs. 1 Z 17 GewO 1994). Derartige Tätig-
keiten unterliegen der Veranstaltungsgesetzgebung der Länder.
In den Anwendungsbereich der GewO 1994 könnten z . B . die im Rahmen
eines Freizeit- und Erlebnisparks üblichen Geschäfte zum Handel
mit Souvenirs uam. sowie Einrichtungen zur Verköstigung oder
allenfalls auch zur Beherbergung von Gästen fallen. Diese infra-
strukturellen Einrichtungen würden aber nur dann realisiert und
für die Gewerbebehörden relevant, wenn der Freizeit- und Erleb-
nispark als solches realisiert wird, was - wie oben erwähnt - in
die Zuständigkeit der Länder fällt.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Angelegenheiten der Planung, des Baues und der Erhaltung von
Bundesstraßen obliegt im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes
den Dienststellen des jeweiligen Landeshauptmannes, in dessen
Kompetenzen auch die von Ihnen angesprochenen Aufgaben der Raum-
planung fallen. Es ist daher zunächst Aufgabe der Dienststellen
des Herrn Landeshauptmannes von Niederösterreich, die verkehr-
lichen Auswirkungen des gegenständlichen Projektes zu erheben und
in weiterer Folge zu prüfen, ob die zu erwartenden zusätzlichen
Verkehrsströme mit den Belangen der Sicherheit, Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs auf der - insbesondere im Südraum Wien
zweifellos bereits hoch ausgelasteten - Straßeninfrastruktur
verträglich sind oder ob zur Bewältigung dieses Verkehrsauf-
kommens organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen erforderlich
sind.
Im übrigen wird bemerkt, daß die standort- und beschäftigungspo-
litischen Aspekte dieses Projektes seitens des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten insoferne als bedeutend aner-
kannt werden, als in der betreffenden Region Niederösterreichs in
jüngster Vergangenheit eine große Anzahl von Industriearbeits-
plätzen verloren gegangen ist. -