2323/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KISS, PLATTER und Kollegen haben am

30. April 1997 unter der Nr. 2332/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "linksextreme Anschläge in

Österreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1 . Glauben Sie, daß die linksextreme Szene und ihre terroristischen Aktivitäten

in Österreich in den letzten Jahren und vor allem nach dem Anschlag in

Ebergassing unterschätzt Wurde, Weil man sie, wie vom Profil berichtet, für

zerschlagen hielt?

2. Konnten bei der Überwachung der linksextremen Szene in den letzten Mo-

naten verstärkte Aktivitäten festgestellt Werden?

3. Wurden die Überwachungstätigkeiten im Hinblick auf den "Jahrestag" des

Anschlages in Ebergassing intensiviert?

4. Seit Wann ist lhnen der Verkauf von Anschlagsanleitungen durch das links-

extreme TATblatt bekannt?

5 . Verfügen Sie über die Anschlagsanleitungen, die im TATblatt vom 30. Jän-

ner 1997 zum Verkaufangeboten wurden?

6. Wenn nein, Werden Sie für die Beschaffung dieser Anschlagsanleitungen

umgehend sorgen?

7. Wie beurteilen Sie den Verkauf dieser Anleitungen aus strafrechtlicher

Sicht?

8. Welche rechtlichen Schritte Werden Sie im Hinblick auf diese Beurteilung

unternehmen?

9. Was sind die Ergebnisse der Ermittlungen im Zusammenhang mit den An-

schlägen auf die Firma Mercedes-Wiesenthal und den Verwaltungsgerichts-

hof vom April dieses Jahres?

10. Welche technischen Mittel wurden bei den Anschlägen eingesetzt?

11. Besteht aus kriminaltechnischer Sichtweise ein Zusammenhang zwischen

der Art und Weise der Durchführung dieser Anschläge und den im

TATblatt verkauften Anschlagsanleitungen, bzw. ist die in den

gegenständlichen Fällen verwendete Anschlagstechnik in den TATblatt-

unterlagen beschrieben?

12. Besteht Ihrer Ansicht nach ein Zusammenhang zwischen den

durchgeführten Anschlägen und dem Verkauf von Anschlagsanleitungen im

TATblatt?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Nein. Der linksextremen Szene Wurde wie allen extremistischen Erscheinungen

von den österreichischen Sicherheitsbehörden stets ein besonderes Augenmerk

zugewendet.

Zu Frage 2:

Nein. Im Verhältnis zu den vergangenen Jahren konnten in den letzten Monaten

keine verstärkten Aktivitäten festgestellt werden.

Zu Frage 3:

Ja.

Zu den Fragen 4 bis 8 :

Generell ist zu sagen, daß die einzelnen Ausgaben des genannten Druckwerkes

jeweils sofort nach ihrem Erscheinen von den Sicherheitsbehörden auf das all-

fällige Vorliegen von Medieninhaltsdelikten überprüft werden. Bei entsprechen-

der Verdachtslage wird ein Exemplar der Ausgabe umgehend der zuständigen

Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt. Unter anderem

wurden auch jene Ausgaben des Druckwerkes, die Verkaufsangebote für An-

schlagsanleitungen enthielten, der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Ich verweise

hiezu auf die Beantwortungen zu den Anfragen Nr. 2012/J und Nr. 2248/J. Er-

forderlichenfalls ergehen aufgrund der strafrechtlichen Beurteilung durch die

Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsaufträge an die Sicherheitsbehörden. Die

endgültige Beurteilung hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz obliegt so-

dann den Justizbehörden.

Zu Frage 9:

Die Ermittlungen im Dienste der Strafjustiz sind noch nicht abgeschlossen. Eine

endgültige Beurteilung ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mög-

lich.

Zu Frage 10:

Bei den beiden Anschlägen wurden mit Brandbeschleunigern getränkte Schaum-

stoffmatten bzw. Brandsätze in Form von sogenannten Molotowcocktails ver-

wendet.

Zu den Fragen 11 und 12:

Solche Zusammenhänge können nicht erkannt werden.