2325/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr- 2331/J-NR/1997, betreffend das Verfahren zur

Vergabe einer 3. Mobilfunk-Lizenz nach dem DCS-1800 Standard, die die Abgeordneten

Kukacka und Kollegen am 29.4.1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

1. und 2.

Welche Unternehmen/Konsortien haben bisher (Datum der Anfragebeantwortung) die

Ausschreibungsunterlagen für die Mobilfunk-Lizenz nach dem DCS 1800-Standard

angefordert?

Welche konkreten Angebote liegen dem BMWV bisher (Datum der Anfragebeant-

wortung) vor? Welche Unternehmen/Konsortien haben dem Ministerium signalisiert

bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein entsprechendes Angebot legen zu wollen?

Es würde dem Sinne eines Angebotsverfahrens und der im § 20a Abs- 7b Z.2 FMG enthaltenen

Versteigerungsabsicht widersprechen, solche lnformationen an einen der Amtsverschwiegen-

heit nicht unterliegenden Bereich weiterzugeben.

Es liegen aber bis Stichtag 16. Mai 1997 keine konkreten Angebote vor-

3., 4., 5., 6. und 7.

Welche Konsequenzen planen Sie als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

für das Vergabeverfahren der DCS 1800-Lizenz falls bis zum 2. Juni nur ein Angebot

vorliegt bzw. wenn nur ein Angebot in die zweite Stufe des Vergabeverfahrens

kommt?

Wie werden diese etwaigen Konsequenzen begründet?

Welche Konsequenzen planen Sie als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

für das Vergabeverfahren der DCS 1800-Lizenz falls bis zum 2. Juni lediglich zwei

Angebote vorliegen bzw. wenn lediglich zwei Angebote in die zweite Stufe des Verga-

beverfahrens kommen?

Wie werden diese etwaigen Konsequenzen begründet?

Welche "wichtigen Gründe" im Sinne des § 20 Abs. 6 Fernmeldegesetz sind für Sie

denkbar, die zur Aufhebung oder Einstellung des Ausschreibungsverfahrens führen

würden?

Ist für Sie als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ein "wichtiger Grund"

die Ausschreibung zurückzuziehen im Sinne des § 20 Abs. 6 Fernmeldegesetz wenn

nur ein oder zwei Lizenzbewerber ein Angebot legen?

Ist für Sie ein "wichtiger Grund" die Ausschreibung zurückzuziehen, wenn nur ein

oder zwei Lizenzwerber in die zweite Stufe des Vergabeverfahrens gelangen?

In den Ausschreibungsunterlagen ist angegeben, daß die Vergabe in Form einer "Versteigerung"

(§ 20a Abs. 7b Z.2 Fernmeldegesetz) erfolgen wird. Ein solches Verfahren ist bei nur einem

Anbieter nicht möglich. In diesem Fall wird das Verfahren neu auszuschreiben sein. Ob bei

Abgabe von nur 2 Anboten das ausgeschriebene Versteigerungsverfahren sinnvollerweise

durchgeführt werden kann, kann erst nach Vorliegen der Anbote und deren Beurteilung ent-

schieden werden. Da von zwei potentiellen Anbietern um eine Fristerstreckung ersucht wurde

und zu diesem Zeitpunkt noch kein Anbot vorlag, wurde die Anbotsfrist um 1 Monat verlängert-

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden/würden die Eingriffe in das laufende

Vergabeverfahren erfolgen? Lediglich aufgrund der (weiter gefaßten) Ausschrei-

bungsunterlagen oder aufgrund des § 2Oa Abs. 6 Fernmeldegesetz?

Eingriffe in ein Verfahren können nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, somit nur aufgrund

des Femmeldegesetzes-

9., 10. und 11.

Planen Sie als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr im Falle nur eines

oder zweier Bewerber für die DCS 1800-Lizenz eine "Mindest-Lizenzgebühr"

festzulegen?

Falls ja, in welcher Höhe wird sich diese "Mindest-Lizenzgebühr,' bewegen? Auf

welcher Basis wird/würde sie berechnet?

Planen Sie als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr bei der Vergabe der

DCS-1800-Lizenz auf die nachhaltig geäußerte Forderung der bisherigen

Mobilfunk-Lizenzinbaber einzugeben und jedenfalls eine Lizenzgebühr von 4

Milliarden Schilling zu verlangen? .

Für die Festlegung einer "Mindest-Lizenzgebühr" durch den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, sodaß ich eine solche "Mindest-Lizenz-

gebühr" nicht festlegen kann.

12. Sollte das Lizenzvergabe-Verfahren für die Mobilfunklizenz im DCS 1800-Stan-

dard tatsächlich abgebrochen oder verschoben werden, wie planen Sie die von

Österreich gegenüber der EU-Kommission eingegangenen Verpflichtungen den-

noch einzuhalten?

Das Vergabeverfahren ist von mir so zeitgerecht ausgeschrieben worden, daß eine Vergabe

innerhalb der von der EU gesetzten Fristen möglich ist. Sollte eine neuerliche Ausschreibung

erforderlich werden, so werde ich die Kommission unter Darstellung des Sachverhaltes über die

Verzögerung informieren.