2332/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 30. April 1997 unter der Nr. 2340/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Demokratie der Könige" - eine
Tafelrunde der Privilegienritter?" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie hoch ist der Anteil, den der Staat in den letzten drei Jahren für
die Verpflichtung der Wiener Philharmoniker bei den Salzburger
Festspielen bezahlt hat? (Bitte für jedes Jahr die Höhe getrennt
angeben!)
2. Erhalten die Wiener Philharmoniker auch noch für andere Auftritte
staatliche Gelder? Wenn ja: Welche Auftritte und wie hoch waren in
den letzten drei Jahren die jeweiligen Beträge? (Bitte für jedes Jahr
die Höhe getrennt angeben!)
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme (in Form von Gehältern etc.), die die
Mitglieder der Wiener Philharmoniker in den letzten drei Jahren als
Mitglieder des Staatsopernorchesters insgesamt erhielten? (Bitte für
jedes Jahr die Höhe getrennt angeben!)
4. lst es richtig, daß jene Mitglieder der Wiener Philharmoniker, die
auch als Lehrende an österreichischen Musikhochschulen tätig sind,
als Mitglieder des Staatsopernorchesters ein volles Gehalt bezie-
hen? Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst derartiger Philhar-
moniker?
5. Halten Sie einen derartigen Doppelverdienst für gerechtfertigt? Ist
eine derartige Doppeltätigkeit gesetzlich gedeckt? Auf welcher ge-
setzlichen Basis erfolgt die Genehmigung einer derartigen Neben-
bzw. Doppeltätigkeit? Gibt es in Ihrem Ressort noch andere Dienst-
nehmer, denen eine derartige Doppeltätigkeit zugestanden wird?
Wenn ja: Wie viele?
6. Halten Sie die drei Tätigkeiten der Philharmoniker - 1 . Mitglied des
Staatsopernorchesters, 2. Mitglied der Wiener Philharmoniker und 3.
Lehrende an Musikhochschulen - zeitlich für vereinbar? Wenn nein,
warum erhalten sie als Lehrende ein volles Gehalt (nur wenn Frage
4 positiv beantwortet wurde)?
7. Zusätzlich zum Sommerurlaub bekommen die Philharmoniker auch
Sonderurlaub während des Staatsopernbetriebes, z.B. für Tourneen.
Werden die Substituten von den Philharmonikern oder vom Staat
(der Bundestheaterverband), was einer direkten Subvention gleich-
käme, bezahlt? Was kosten die Substituten?
8. Wie sieht die Karenzregelung aus' die anläßlich der Aufnahme von
- Frauen in das Staatsopernorchester ausgehandelt wurde? Tritt diese
Regelung bereits nach den 16 Wochen Mutterschutz ein oder erst
mit der Inanspruchnahme der Karenz (ab der wievielten Woche?)?
Wie lautet der exakte Text? Wird diese Regelung auch für andere
Orchester gelten und sind für andere Berufsgruppen ähnliche Rege-
lungen vorgesehen oder handelt es sich dabei um eine "Lex Wr.
Philharmoniker"?
9. Wie hoch war die Subvention, die laut Josef Kirchberger den Phil-
harmonikern 1983 gestrichen wurde? Wie hoch fiel damals die mit
der Streichung zusammenhängende Gehaltserhöhung aus? Was hat
diese Gehaltserhöhung den Staat bis heute gekostet? Was wird sie
ihn in Form von höheren Pensionen kosten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Republik Österreich leistet für die Verpflichtung der Wiener Philhar-
moniker bei den Salzburger Festspielen keinen zahlenmäßig meßbaren
finanziellen Anteil. Seitens des Bundes wird vielmehr das Budget des
Salzburger Festspielfonds (das sich aus Karteneinnahmen, Sponsoren-
leistungen und staatlichen Zuschüssen zusammensetzt) in Form eines
40%-igen Beitrages zum Vorschuß auf den Betriebsabgang gefördert.
Die Bezahlung der Wiener Philharmoniker als Vertragspartner der Salz-
burger Festspiele erfolgt aus dem Budget des Fonds - ob und inwieweit
ein Staatsanteil den Wiener Philharmonikern zugutekommt, ist daher nicht
feststellbar.
Zu Frage 2:
Der Verein Wiener Philharmoniker hat vom Bund in den Jahren 1994 und
1995 jeweils S 2,500.000,- als Abgeltung für Dienste im Zusammenhang
mit Abonnementkonzerten erhalten. Im Jahr 1996 erfolgte keine Leistung
an den Verein. Seitens meines Ressorts wurden darüber hinaus keine
weiteren Zuschüsse gewährt.
Zu Frage 3:
Die Gesamtsumme der Bezüge einschließlich sämtlicher Nebengebühren
der Mitglieder des Staatsopernorchesters betrug im Jahr 1994
S 99,857',57,-, im Jahr 1995 S103'064.907,- sowie im Jahr 1996
S 102,967,929,-.
Ich weise darauf hin, daß es sich bei diesen Zahlen um den Aufwand für
das Staatsopernorchester handelt, wobei nicht alle Mitglieder des
Orchesters auch Mitglieder des Vereins Wiener Philharmoniker sind.
Zu Frage 4:
Ja.
Die Frage nach dem Durchschnittsverdienst eines Mitgliedes der Wiener
Philharmoniker' das auch Mitglied des Staatsopernorchesters ist und dar-
über hinaus eine Lehrtätigkeit an einer österreichischen Musikhochschule
ausübt' kann aus der Sicht des Bundeskanzleramts nicht beantwortet
werden, da die Frage nach dem Verdienst der Mitglieder eines privaten
Vereins keinen Gegenstand der Vollziehung betrifft und die Frage nach
dem Verdienst von Lehrvortragenden an Musikhochschulen nicht in
meinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Zu den Fragen 5 und 6 :
Die rechtliche Grundlage für die Doppeltätigkeit der Mitglieder des Wiener
Staatsopernorchesters findet sich in § 22 des betreffenden Kollektivver-
trages, wonach der Dienstnehmer verpflichtet ist, dem Dienstgeber jede
anderswärtige erwerbsmäßige Tätigkeit zu melden, wenn sie die Schaf-
fung von nennenswerten Einkünften in Geld oder Güterform bezweckt.
Gemäß Abs. 4 leg.cit. sind Nebenbeschäftigungen, die zur Hebung des
künstlerischen Niveaus eines gesamten Orchesters und damit des ganzen
Hauses geeignet sind, vom Direktor bzw. Generalsekretär nach Möglich-
keit zu fördern.
Weiters ist es im Rahmen des Beamtendienstrechtsgesetzes, BGBl.
Nr. 333/1979 (BDG)' möglich, neben dem Dienstverhältnis zum Bund eine
Nebentätigkeit im Sinne des § 37 bzw. eine Nebenbeschäftigung im Sinne
des § 56 leg.cit. auszuüben (für Vertragsbedienstete besteht eine dement-
sprechende Regelung). Erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen sind der
Dienstbehörde zu melden. Wieviele Dienstnehmer meines Ressorts von
diesen rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich Gebrauch machen, ist mir
nicht bekannt, da die Beantwortung dieser Frage die Durchsicht sämtli-
cher Personalakten und somit einen nicht vertretbaren Verwaltungsauf-
wand erfordern würde.
Im übrigen bildet die Frage nach einer Werthaltung bzw. persönlichen
Einschätzung keinen Gegenstand des parlamentarischen
Interpellationsrechtes.
Zu Frage 7:
Die Substituten werden vom Verein Wiener Philharmoniker bezahlt. Die
Höhe der Kosten ist mir nicht bekannt.
Zu Frage 8:
Für die Mitglieder des Staatsopernorchesters gelten die allgemeinen ge-
setzlichen Bestimmungen für Karenzurlaube anläßlich der Geburt eines
Kindes wie das Mutterschutzgesetz und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz.
Vereinbart wurde darüber hinaus eine kollektivvertragliche Regelung fol-
genden Inhalts, die sowohl für Frauen als auch für Männer, unabhängig
von der Art des in Anspruch genommenen Karenzurlaubes, Geltung be-
sitzt:
"Nach einer Unterbrechung der Beschäftigung im Staatsopernorchester
von mehr als 24 Monaten ist vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit die
fachliche Eignung neuerlich durch ein Probespiel nach dem Reglement
der Probespielordnung festzustellen. Der Probespieltermin ist dem Mit-
glied spätestens 14 Tage vorher (Datum des Poststempels) schriftlich
mitzuteilen. Bei negativer künstlerischer Beurteilung durch die Jury gilt das
Mitglied bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund Nichtver-
längerungserklärung gemäß § 9 Z 2 als gegen Einstellung der Bezüge
beurlaubt. Nimmt ein Mitglied an einem Probespiel gemäß dieser Bestim-
mung nicht teil, gilt dies als negative künstlerische Beurteilung durch die
Jury."
Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung umfaßt nur das Staatsopern-
orchester.
Zu Frage 9:
In den Jahren 1981 und 1982 erhielten die Wiener Philharmoniker eine
jährliche Subvention von S 19,950,000,-. Im Jahr 1983 betrug sie
S 9.730.000,- und wurde im Jahr 1984 auf S 5,400.000,- (Inkrafttreten des
Kollektivvertrages mit 1. September 1984) und in der Folge auf den jähr-
lichen Betrag von S 2,500.000,- reduziert, der nur in einzelnen Jahren
(Abgeltung für Sonderleistungen) erhöht wurde. Ab 1996 erhielten die
Wiener Philharmoniker keinerlei Subventionen aus Kunstfördermitteln des
Bundes.
Die Gehaltserhöhung für das Staatsopernorchester durch den neuen
Orchesterkollektivvertrag verursachte Mehrkosten von rund
S 10,000.000,-jährlich. Die Kosten der Erhöhung der Pensionen für die im
Jahr 1983 bereits in Ruhestand befindlichen Orchestermitglieder betrugen
rund S 6,500.000,- jährlich.