2334/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen

vom 6. Mai 1997, Nr. 2360/J, betreffend Klimaschutzmilliarde, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1 , bis 4. und 6.:

Als wesentliches zusätzliches Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der österreichischen

Klimaschutzpolitik wurde im Zuge der Budgeterstellung für die Jahre 1996 und 1997 eine

sogenannte "Klimaschutzmilliarde" budgetiert.

Gemäß § 20 Abs. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1997 gewährt der Bund den Ländern

eine Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden

Maßnahmen in Höhe von 11,835% des Aufkommens an Stromsteuer und Erdgassteuer.

Die Länder sind aufgrund des FAG lediglich verpflichtet, dem Bund über die

widmungsgemäße Verwendung der gegenständlichen Finanzzuweisung Auskunft zu geben.

Eine detaillierte Berichtspflicht ist nicht vorgesehen, da das FAG weder eine nähere

Zweckbindung, Koppelung noch eine Kontrolle vorsieht.

lch habe die gegenständliche Anfrage zum Anlaß genommen' mir schon zum jetzigen Zeit-

punkt die widmungsgemäße Verwendung der Finanzzuweisungen durch die Länder anhand

von Aufstellungen nachweisen zu lassen.

Die Stellungnahmen der Länder über die Verwendung dieser Mittel bzw. die Maßnahmen

und Projekte, welche bisher finanziert wurden, sind der Aufgliederung (Beilage A) zu ent-

nehmen.

Zu 5., 7. und 8.:

Im Sinne der Definition der Finanzzuweisung "zur Finanzierung von umweltschonenden und

energiesparenden Maßnahmen" sind die Auskunftsbeantwortungen der Länder ausreichend.

Zwei Länder - Burgenland und Kärnten - haben dem Bundesministerium für Finanzen bisher

noch keine Stellungnahme übermittelt.

Aufgrund der bereits vorliegenden Anfragebeantwortung der Länder ist von einer widmungs-

gemäßen Verwendung der Mittel auszugehen.

Zu 9. und 10.:

Im Gesetzestext selbst findet sich keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung der

Mittel. Der Sinn der Finanzzuweisung ist es aber zweifelsohne, eine weitergehende Ver-

besserung der Umweltstandards zu erreichen, als dies mit dem bisherigen Mitteleinsatz der

Länder möglich war.

Zu 11.:

Für das Jahr 1996 wurden den Ländern die folgenden Beträge überwiesen:

Burgenland

 

11.469,602 ÖS

Kärnten

 

24.328,108 ÖS

Niederösterreich

 

65.458,097 ÖS

Oberösterreich

 

59.931,515 ÖS

Salzburg

 

23.101,062 ÖS

Steiermark

 

51.885,912 ÖS

Tirol

 

29.939,546 ÖS

Vorarlberg

 

16.292,118 ÖS

Wien

 

72.644,040 ÖS

insgesamt somit

 

355.050,000 ÖS


 

Für den Zeitraum bis Mai 1997 werden den Ländern die folgenden Beträge überwiesen:

Burgenland

 

14.761.509 ÖS

Kärnten

 

31.170,519 ÖS

Niederösterreich

 

84.244,027 ÖS

Oberösterreich

 

77.665,880 ÖS

Salzburg

 

29.122,945 ÖS

Steiermark

 

66.865,168 ÖS

Tirol

 

39.011,926 ÖS

Vorarlberg

 

20.981,320 ÖS

Wien

 

93.898,711 ÖS

insgesamt somit

 

457.722,005 ÖS

 

 

Insgesamt werden für das Jahr 1997 den Ländern voraussichtlich 691 Mio. S (Schätzung) als

Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 7 FAG zur Verfügung gestellt werden.

Zu 12.:

Die den Ländern gemäß § 20 Abs. 7 FAG als Finanzzuweisung zur Verfügung gestellten

Mittel sollen zur Verbesserung aller Umweltstandards dienen und sind nicht nur auf

- Maßnahmen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele eingeschränkt. Mit der Er-

stellung eines Maßnahmenkatalloges speziell zur Erreichung des "Toronto-Zieles" ist eine

eigene Arbeitsgruppe von Bundes- und Ländervertretern unter Vorsitz des Bundes-

ministeriums für Umwelt, Jugend und Familie befaßt, deren Verhandlungen noch nicht

abgeschlossen sind. Eine Aussage über die Höhe der erforderlichen Mittel zur Erreichung

des Toronto-Zieles ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen derzeit noch nicht

möglich.