2334/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen
vom 6. Mai 1997, Nr. 2360/J, betreffend Klimaschutzmilliarde, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1 , bis 4. und 6.:
Als wesentliches zusätzliches Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der österreichischen
Klimaschutzpolitik wurde im Zuge der Budgeterstellung für die Jahre 1996 und 1997 eine
sogenannte "Klimaschutzmilliarde" budgetiert.
Gemäß § 20 Abs. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1997 gewährt der Bund den Ländern
eine Finanzzuweisung zur Finanzierung von umweltschonenden und energiesparenden
Maßnahmen in Höhe von 11,835% des Aufkommens an Stromsteuer und Erdgassteuer.
Die Länder sind aufgrund des FAG lediglich verpflichtet, dem Bund über die
widmungsgemäße Verwendung der gegenständlichen Finanzzuweisung Auskunft zu geben.
Eine detaillierte Berichtspflicht ist nicht vorgesehen, da das FAG weder eine nähere
Zweckbindung, Koppelung noch eine Kontrolle vorsieht.
lch habe die gegenständliche Anfrage zum Anlaß genommen' mir schon zum jetzigen Zeit-
punkt die widmungsgemäße Verwendung der Finanzzuweisungen durch die Länder anhand
von Aufstellungen nachweisen zu lassen.
Die Stellungnahmen der Länder über die Verwendung dieser Mittel bzw. die Maßnahmen
und Projekte, welche bisher finanziert wurden, sind der Aufgliederung (Beilage A) zu ent-
nehmen.
Zu 5., 7. und 8.:
Im Sinne der Definition der Finanzzuweisung "zur Finanzierung von umweltschonenden und
energiesparenden Maßnahmen" sind die Auskunftsbeantwortungen der Länder ausreichend.
Zwei Länder - Burgenland und Kärnten - haben dem Bundesministerium für Finanzen bisher
noch keine Stellungnahme übermittelt.
Aufgrund der bereits vorliegenden Anfragebeantwortung der Länder ist von einer widmungs-
gemäßen Verwendung der Mittel auszugehen.
Zu 9. und 10.:
Im Gesetzestext selbst findet sich keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung der
Mittel. Der Sinn der Finanzzuweisung ist es aber zweifelsohne, eine weitergehende Ver-
besserung der Umweltstandards zu erreichen, als dies mit dem bisherigen Mitteleinsatz der
Länder möglich war.
Zu 11.:
Für das Jahr 1996 wurden den Ländern die folgenden Beträge überwiesen:
Burgenland |
|
11.469,602 ÖS |
Kärnten |
|
24.328,108 ÖS |
Niederösterreich |
|
65.458,097 ÖS |
Oberösterreich |
|
59.931,515 ÖS |
Salzburg |
|
23.101,062 ÖS |
Steiermark |
|
51.885,912 ÖS |
Tirol |
|
29.939,546 ÖS |
Vorarlberg |
|
16.292,118 ÖS |
Wien |
|
72.644,040 ÖS |
insgesamt somit |
|
355.050,000 ÖS |
Für den Zeitraum bis Mai 1997 werden den Ländern die folgenden Beträge überwiesen:
Burgenland |
|
14.761.509 ÖS |
Kärnten |
|
31.170,519 ÖS |
Niederösterreich |
|
84.244,027 ÖS |
Oberösterreich |
|
77.665,880 ÖS |
Salzburg |
|
29.122,945 ÖS |
Steiermark |
|
66.865,168 ÖS |
Tirol |
|
39.011,926 ÖS |
Vorarlberg |
|
20.981,320 ÖS |
Wien |
|
93.898,711 ÖS |
insgesamt somit |
|
457.722,005 ÖS |
Insgesamt werden für das Jahr 1997 den Ländern voraussichtlich 691 Mio. S (Schätzung) als
Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 7 FAG zur Verfügung gestellt werden.
Zu 12.:
Die den Ländern gemäß § 20 Abs. 7 FAG als Finanzzuweisung zur Verfügung gestellten
Mittel sollen zur Verbesserung aller Umweltstandards dienen und sind nicht nur auf
- Maßnahmen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele eingeschränkt. Mit der Er-
stellung eines Maßnahmenkatalloges speziell zur Erreichung des "Toronto-Zieles" ist eine
eigene Arbeitsgruppe von Bundes- und Ländervertretern unter Vorsitz des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Jugend und Familie befaßt, deren Verhandlungen noch nicht
abgeschlossen sind. Eine Aussage über die Höhe der erforderlichen Mittel zur Erreichung
des Toronto-Zieles ist seitens des Bundesministeriums für Finanzen derzeit noch nicht
möglich.