2336/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2339/J-NR/1997, betreffend Kürzung des Hoch-

schulbudgets um 4,5 Milliarden, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und

Freunde am 30. April 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Ist es richtig, daß der Wissenschaftsminister bei einer Tagung der Hochschullehrerge-

werkschaft am 3. April 1997 an der Veterinärmedizinischen Universität von der Not-

wendigkeit massiver Einsparungen in seinem Ressort sprach?

Antwort:

ES ist Zutreffend, daß ich unter anderem beim Bundessektionstag der Bundessektion Hoch-

schullehrer der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auch über die Notwendigkeit von Einsparun-

gen gegenüber den Budgetanträgen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr für

1998 und 1999 sowie über die Auswirkungen der Budgetbindung für 1997 gesprochen habe.

2. Ist es richtig, daß die 6,42-prozentige Budgetbindung tatsächlich einer Kürzung gleich-

kommt, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aufgehoben werden wird?

Antwort:

Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es durch ressortinterne Umschichtungen gelungen ist,

die Bindung für den Wissenschaftsbereich von 8% auf 6,42 % zu reduzieren. Diese derzeit

verfügte Bindung für die Ermessensausgaben kommt erst dann einer Kürzung gleich, wenn sie

der Bundeshaushalt für 1997 derart entwickelt, daß sich der Bundesminister für Finanzen nicht

in der Lage sieht, die Bindung aufzuheben.

3. Ist es richtig, daß im Wissenschaftsbudget für 1997 rund 1,5 Milliarden Schilling feh-

len, wie in der ORF-Sendung "Report" vom 22. April 1997 berichtet wurde?

4. Wie konnte ein Fehlbetrag in der Höhe von 1,5 Milliarden entstehen? Woraus setzt

sich dieser Fehlbetrag zusammen?

Antwort:

Die oben erwähnte Bindung beträgt für den Wissenschaftsbereich ca. S 700 Mio. Für den Per-

sonalaufwand werden nach derzeitigen Hochrechnungen ca. S 800 Mio. mehr als im BVA 1997

veranschlagt benötigt werden. Dies ist dadurch begründet, daß der BVA 1997 dem Erfolg des

Jahres 1995 entspricht; bedingt durch unbedingt notwendige Planstellennachbesetzungen sowie

den Struktureffekt ergibt sich dieser Mehrbedarf, der jedoch durch interne Umschichtungen

abgedeckt wird. Für 1997 ergibt sich somit kein Fehlbetrag von S 1,5 Mrd.

5. Ist es richtig, daß der Wissenschaftsminister bei der angesprochenen Tagung der

Hochschullehrergewerkschaft Einsparungen bzw. Fehlbeträge in der Höhe von 3 Mil-

liarden für 1998 und 4,5 Milliarden für 1999 prognostizierte?

6. Wie kommt es zu der prognostizierten Einsparung bzw. dem Fehlbetrag für 1998 und

1999 in der angekündigten Höhe von 3 bzw. 4,5 Milliarden? Woraus setzt sich dieser

Betrag zusammen?

Antwort:

Die S 3 Mrd. für 1998 und S 4,5 Mrd. für 1999 stellen keinen Fehlbetrag dar, sondern sind

lediglich die Differenzen zwischen den Vorstellungen meines Ressorts und dem Bundesmini-

sterium für Finanzen. Da die Budgetverhandlungen für die Jahre 1998 und 1999 noch nicht

abgeschlossen sind, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Aussage treffen, ob und in wel-

cher Höhe diese Verhandlungsdifferenz 1998 und 1999 zum Tragen kommen wird.

7. Wenn es sich bei diesen Zahlen um Einsparungen, ausgehend vom derzeitigen Budget

handelt, es sich also um eine Reduktion des Wissenschaftsbudgets handelt: Wo wird es

Einsparungen geben? Wird der Minister Zugangsbeschränkungen für die Hochschu-

len vorsehen? Was werden die Kriterien sein? Wird es zu Schließungen von Instituten,

Fakultäten oder Universitäten kommen? Wird Personal abgebaut werden?

Antwort:

Siehe Antwort zu Fragen 3 und 4. Es wird von der Entwicklung des Personalaufwandes der

Universitäten insgesamt abhängen, inwieweit freiwerdende Planstellen nachbesetzt werden

können.

8. Wenn es sich um Fehlbeträge aufgrund von Struktureffekten handelt: Was wird der

Wissenschaftsminister tun, um diese Fehlbeträge auszugleichen? Wird es für 1997 zu

einer Budgetüberschreitung kommen? Wird es für die Jahre 1998 und 1999 zu einer

Erhöhung des Wissenschaftsbudgets kommen? Wird es zu Schließungen von Institu-

ten, Fakultäten oder Universitäten kommen?

9. Wie ist es zu verstehen, daß der Wissenschaftsminister einerseits von Einsparungen

bzw. Fehlbeträgen in der Höhe von 4,5 Milliarden spricht, gleichzeitig aber beteuert,

an den Universitäten könne nicht mehr gespart werden? Wird der Minister daher sein

Amt zur Verfügung stellen, wenn weiter gespart werden muß?

Antwort:

Die Budgetverhandlungen für die Jahre 1998 und 1999 sind - wie bereits erwähnt - derzeit noch

im Gange. Sicherlich bemühe ich mich, die unbedingt erforderlichen Mittel zu erhalten. Dies

gilt auch für den Budgetvollzug im Jahr 1997. Selbstverständlich trage ich die Sparpolitik der

Bundesregierung mit. Einen Grund für einen eventuellen Rücktritt kann ich nicht erkennen.

10. Ist es richtig, daß im letzten Quartal 1995 zusätzliche Dienstposten geschaffen wur-

den, für die Budgeterstellung 1996 und l997 jedoch vom 95er-Budget ausgegangen

wurde, obwohl diese neugeschaffenen Dienstposten im Jahr 1995 budgetär noch nicht

ganzjährig wirksam wurden?

Antwort:

Im letzten Quartal 1995 wurden Planstellen besetzt bzw. wiederbesetzt, die vorher wegen der

im Jahr 1995 erstmals verfügten Aufnahmebeschränkungen in den Bundesdienst nicht besetz-

bar waren. Der Budgeterfolg 1995 wurde vom Bundesministerium für Finanzen zur Vorgabe

für 1996 und 1997 erklärt.

11. Wenn ja: Welche der in der " Presse" angeführten Varianten ist richtig? Wurde der

l3udgetposten übersehen oder wurde er aus Räson gegenüber dem Sparziel verschwie-

gen? Wenn er übersehen wurde: Wer trägt dafür die Verantwortung?

Antwort:

Es wurde weder ein "Budgetposten übersehen" noch "verschwiegen". Budgetvoranschläga sind,

vor allem wenn gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, verständlicherweise nie ganz

treffsicher. Es ist Sache des Vollzugs des jeweiligen Budgets, in dem Budgetumschichtungen

vorn Haushaltsrecht ermöglicht werden, für die entsprechenden Korrekturen zu sorgen.

12. Ist es richtig, daß das Ministerium nicht in der Lage war, exakte Zahlen über die

Kosten der Lehre zur Verfügung zu stellen?

13. Ist es weiters richtig, daß zwei Wissenschaftler der Universität Graz innerhalb kurzer

Zeit eine Expertise über die Kosten der Lehre an der Universität Graz erstellt haben,

auf deren Basis die Dienstrechtsverhandlungen dann auch geführt worden sind?

14. Wie ist es möglich, daß zwei Wissenschaftler in relativ kurzer Zeit Zahlen zur Verfü-

gung stellen können, das Ministerium, dessen Aufgabe das eigentlich wäre, dazu of-

fenbar seit Jahren nicht in der Lage ist?

Antwort:

Richtig ist, daß das Bundesrechenzentrum nicht in der Lage war und aus Personalmangel nicht

in der Lage ist, die für die Hochschullehrer-Dienstrechts- und Besoldungsrechtsverhandlungen

notwendigen Daten flächendeckend aus verschiedenen Dateien zusammenzuspielen und auszu-

werten. Es war daher notwendig, von einzelnen Universitäten (Universität Graz, Universität

Salzburg, Technische Universität Graz, Wirtschaftsuniversität Wien) die in den hauseigenen

Dateien dieser Universitäten verfügbaren Daten zu besorgen.

Lediglich die Auswertung aus den Daten der Universität Graz ist auf Initiative der Dienstneh-

merseite veranlaßt worden. Zwei Assistenten aus dem Bereich der Sozial- und Wirtschafts-

wissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz haben die von der Universität Graz zur Verfü-

gung gestellten Daten ausgewertet.

Aus Gründen der Vergleichbarkeit und zur Ausnützung des schon erstellten Programms wurden

diese beiden Assistenten vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gebeten, auch

die aus der Technischen Universität Graz, aus der Universität Salzburg und aus der Wirtschafts-

universität Wien beschafften Daten auszuwerten und österreichweit hochzurechnen. Die beiden

Assistenten der Universität Graz wurden also zunächst von Dienstnehmerseite eingebunden,

waren aber dann als Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Ver-

kehr tätig.

15. Ist es richtig, daß aus dem Wissenschaftsbudget an die BIG zusätzliche 600 - 700 Mil-

lionen Schilling für die Benützung der Veterinärmedizinischen Universität zu bezah-

len sind? Wird es dafür eine zusätzliche budgetäre Bedeckung geben oder müssen

diese Mittel im Rahmen des Wissenschaftsbudgets aufgebracht werden? Wie hoch ist

der genaue Betrag?

Antwort:

Es ist richtig, daß der Neubau der Veterinärmedizinischen Universität Wien in den Fruchtgenuß

der BIG übertragen wurde und das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ab

1. Januar 1998 einen Mietzins an die BIG zu entrichten hat. Nach den derzeitigen Berechnun-

gen der BIG wird sich dieser Mietzins auf monatlich S 42 Mio. (inkl. USt.), jährlich somit auf

S 504 Mio. (inkl. USt.) belaufen. Die Frage der budgetären Bedeckung wird im Rahmen der

Budgetverhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu klären sein.