234/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.
Öllinger, Freundinnen und Freunde vom 28. Februar 1996,
Nr. 209/J-NR/1996, mögliche Unterwanderung von Ministerien
durch die Organisation Scientology
Zu den Fragen 1 und 2;
Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw. Anhänger vonScientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?
Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten? Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, welche?
Die Zugehörigkeit zu einer Sekte oder pseudoreligiösen Organisationen wird im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Dienststand nicht geprüft. Ich kann daher nicht ausschließen, daß einzelne Bedienstete meines Ressorts einer derartigen Vereinigung angehören.
Mir liegen aber keine diesbezüglichen Informationen vor und ich sehe derzeit auch keine Gefahr einer "Unterwanderung" meines Ressorts durch Mitglieder destruktiver Kulte bzw. pseudoreligiöser Sekten in dem Sinn, daß wesentliche Funktionen in meinem Ressort von solchen Personen besetzt sind.
Zu Frage 3;
Ist die Fa. Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums als Vertreiber von Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?
a) Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw. Verträge mit Topcall präzisieren?
b) Sind Verträge mit der Fa. Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?
c) Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa. Topcall in Verwendung?
Zwischen BMöWV und der Fa. Topcall gab und gibt es keine Geschäftsverbindung.
Zu Frage 4;
Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw. EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?
Die EDV-Anlagen des BMöWV werden bestmöglich nach dem derzeitigen Stand der Technik geschützt. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich Details aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgeben kann.