2346/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider, Lafer und Kollegen haben am 14.Mai

1997 unter der ZI. 2418/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend "Vergabe von

BUWOG Wohnungen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres."' an mich gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

,.1 . Wie viele BUWOG-Wohnungen wurden 1996 an ressortangehörige Bedienstete vergeben?

2. In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Erstbezug der Wohnung?

3. Wie hoch war das durchschnittliche Flächenausmaß die durchschnittliche Belastung mit

Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie der durchschnittliche Baukostenbeitrag je

Wohnung?

4. Wie belaufen sich das durchschnittliche Flächenausmaß sowie die durchschnittlichen

Kostenbeträge in den Fällen des Erstbezuges von Wohnungen?

5. Sind Sie der Auffassung, daß die Wohnungen für junge Exekutivbeamte wirklich noch

erschwinglich sind und bei diesen Kosten noch von Wohnungsfürsorge gesprochen

werden kann?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

Wenn nein, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

6. Worin liegen die Gründe für die exorbitant hohen Wohnungskosten der BUWOG-

Wohnungen?

7. Wer ist für die hohen Wohnungskosten verantwortlich?

8. Auf welche Weise werden die Heizkosten der BUWOG-Wohnungen, die bereits

Gegenstand von höchstgerichtlichen Verfahren waren, in Ihrem Ressort ermittelt ?

9. Wie viele BUWOG-Wohnungen stehen Ihrem Ressort insgesamt zur Verfügung und wie

verteilen sich diese Wohnungen auf die einzelnen Bundesländer und die einzelnen

Dienstbehörden ?

10.Welche Kalkulationsunterlagen liegen der Bemessung der Mieten, Betriebs- und

Heizkosten sowie der Baukostenbeiträge zugrunde und auf welche Weise wurde die

Richtigkeit der Kalkuationen überprüft?

11.Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Ihr Ressort?

Wenn ja, durch wen und auf welche Weise ? Wenn nein, warum nicht ?

12. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der- Kalkulationen durch Stellen, die von der

BUWOG unabhängig sind?

Wenn ja, durch welche Stellen und auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden für die Errichtung der in Ihrem Ressort vergebenen BUWOG-Wohnungen

Steuemittel verwendet?

Wenn ja, im Rahmen welcher Förderungen und in welcher Höhe?

14. Werden zum Betrieb und Erhaltung dieser Wohnungen Steuermittel verwendet?

1 5. Teilen Sie die Auffassung, daß die geschützte Stellung der BUWOG als Quasi-Monopolist

in diesem Bereich für die hohen Wohnungskosten mitverantwortlich ist?

16. Werden Sie Maßnahmen setzen, um eine Absenkung der exorbitant hohen

Wohnungskosten zu erreichen?

Wenn ja, wann beabsichtigen Sie welche konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Im Jahr 1996 wurden 56 Mietwohnungen an Bedienstete des BMI vergeben.

Zu Frage 2:

Es handelte sich hiebei in 15 Fällen um einen Erstbezug der Mietwohnungen.

Zu Frage 3:

Es darf um Verständnis  ersucht werden. daß eine genaue  Berechnung hinsichtlich des

exorbitant hohen Verwaltungaufwandes nicht erfolgt ist.

Die Mietwohnungen haben ein Flächenausmaß von 43 bis 95 m². Der Netto-Hauptptmietzins

lag zwischen 22.40 und 50.--/m² zuzüglich Heiz-, Nebenkosten und Umsatzsteuer. Die

Baukostenbeiträge betrugen maximal 2.400,--m². je nach Ausstattung, Lage und Baualter-

Zu Frage 4:

bei den Erstbezug-Mietwohnungen lag die Wohnfläche zwischen 46,35 und 96,8 m². Die

Kosten variierten zwischen 49,--und 54,--m² Netto-Haupmietzins zuzüglich der Heiz- und

Nebenkosten. Die Höhe der Finanzierungsbeiträge richten sich nach den Bestimmungen der

jeweiligen Landeswohnbauförderungen.

Zu Frage5:

ja.

Der Nettohauptmietzins der BUWOG-Mietwohnungen liegt unter dem Richtwertmietzins des

Mietrechtsgesetzes. Weiters wurden Mietwohnungen mit kleinerem Flächenausmaß

angeboten, um den Bedürfnissen der jungen Exekutivbeamten (oder Alleinstehenden)

entsprechen zu können.

Zu Frage 6, 7 und 8:

Die gestellten Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres

fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der

Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind daher von dem in § 90

Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfaßt.

Zu Frage 9:

Insgesamt standen 1996 dem BMI

 

                                               1.051 ressortgebundene Mietwohnungen

 

zur Verfügung.

 

Davon in den Bundesländern bzw. Dienstbehörden:

Wien

     323

Bundespolizeidirektion Wien                                              292

Landesgendarmeriekommando f. NÖ                                    31

 

 


 

Niederösterreich

      45

Bundespolizeidirektion Wien                                                   5

Bundespolizeidirektion St. Pölten                                             3

Landesgendarmeriekommando f. NÖ                                      37

 

Oberösterreich

      89

Bundespolizeidirektion Linz                                                   71

Bundespolizeidirektion Wels                                                  11

Landesgendarmeriekommando f. OÖ                                       7

 

Salzburg

      89

Bundespolizeidirektion Salzburg                                             59

Landesgendarmeriekommando f. Salzburg                              30

 

Tirol

    164 

Bundespolizeidirektion Innsbruck                                          142

Landesgendarmeriekommando f. Tirol                                     22

 

Steiermark

    139

Bundespolizeidirektion Graz                                                  115

Bundespolizeidirektion Leoben                                                  6

Landesgendarmeriekommando f. Steiermark                            18

 

Kärnten

     201

Bundespolizeidirektion Klagenfurt                                          166

Bundespolizeidirektion Villach                                                   2

Landesgendarmeriekommando f. Kärnten                                  33

 

Vorarlberg  - Landesgendarmeriekommando f. Vorarlberg

         1 

Zu Frage 10:

siehe Punkt 6, 7 und 8

Zu Frage 1 und 12:

Überprüfungen der BUWOG erfolgen jährlich durch den Revisionsverband und dieser legt das

Ergebnis der zuständigen Landesregierung vor.

Zu Frage 13:

Ja.

Im Jahr- 1996 wurden insgesamt rd. 3,500.000,-- für die Errichtung von ressortgebundenen

Mietwohnungen bereitgestellt.

Zu frage 14 :

Für den Betrieb und die Erhaltung der (unter Punkt 9 angeführten) ressortgebundenen

Mietwohnungen werden keine Budgetmittel verwendet.

Zu Frage 15:

Nein.

Von einer geschützten Stellung der BUWOG bzw. von einem Quasi-Monopolisten, kann

nicht gesprochen werden, da die BUWOG dem freien Wettbewerb am Wohnungsmarkt

ausgesetzt ist. Die Wohnungskosten ergeben sich aus Angebot und Nachfrage sowie den

Wohnbauförderungbestimmungen.

Zu Frage 16:

Nein.

In den, in der Anfrage dargestellten Mieten sind die Betriebs-, Verwaltungs-, Heiz- und

Erhaltungskosten inkludiert und der Mietzins liegt unter der Richtwertmiete. Dem

Bundesministerium für Inneres steht keine Möglichkeit für eine Senkung der Mietkosten zur

Verfügung.