2346/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider, Lafer und Kollegen haben am 14.Mai
1997 unter der ZI. 2418/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend "Vergabe von
BUWOG Wohnungen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres."' an mich gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
,.1 . Wie viele BUWOG-Wohnungen wurden 1996 an ressortangehörige Bedienstete vergeben?
2. In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Erstbezug der Wohnung?
3. Wie hoch war das durchschnittliche Flächenausmaß die durchschnittliche Belastung mit
Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie der durchschnittliche Baukostenbeitrag je
Wohnung?
4. Wie belaufen sich das durchschnittliche Flächenausmaß sowie die durchschnittlichen
Kostenbeträge in den Fällen des Erstbezuges von Wohnungen?
5. Sind Sie der Auffassung, daß die Wohnungen für junge Exekutivbeamte wirklich noch
erschwinglich sind und bei diesen Kosten noch von Wohnungsfürsorge gesprochen
werden kann?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
6. Worin liegen die Gründe für die exorbitant hohen Wohnungskosten der BUWOG-
Wohnungen?
7. Wer ist für die hohen Wohnungskosten
verantwortlich?
8. Auf welche Weise werden die Heizkosten der BUWOG-Wohnungen, die bereits
Gegenstand von höchstgerichtlichen Verfahren waren, in Ihrem Ressort ermittelt ?
9. Wie viele BUWOG-Wohnungen stehen Ihrem Ressort insgesamt zur Verfügung und wie
verteilen sich diese Wohnungen auf die einzelnen Bundesländer und die einzelnen
Dienstbehörden ?
10.Welche Kalkulationsunterlagen liegen der Bemessung der Mieten, Betriebs- und
Heizkosten sowie der Baukostenbeiträge zugrunde und auf welche Weise wurde die
Richtigkeit der Kalkuationen überprüft?
11.Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulationen durch Ihr Ressort?
Wenn ja, durch wen und auf welche Weise ? Wenn nein, warum nicht ?
12. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der- Kalkulationen durch Stellen, die von der
BUWOG unabhängig sind?
Wenn ja, durch welche Stellen und auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
13. Wurden für die Errichtung der in Ihrem Ressort vergebenen BUWOG-Wohnungen
Steuemittel verwendet?
Wenn ja, im Rahmen welcher Förderungen und in welcher Höhe?
14. Werden zum Betrieb und Erhaltung dieser Wohnungen Steuermittel verwendet?
1 5. Teilen Sie die Auffassung, daß die geschützte Stellung der BUWOG als Quasi-Monopolist
in diesem Bereich für die hohen Wohnungskosten mitverantwortlich ist?
16. Werden Sie Maßnahmen setzen, um eine Absenkung der exorbitant hohen
Wohnungskosten zu erreichen?
Wenn ja, wann beabsichtigen Sie welche konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Im Jahr 1996 wurden 56 Mietwohnungen an Bedienstete des BMI vergeben.
Zu Frage 2:
Es handelte sich hiebei in 15 Fällen um
einen Erstbezug der Mietwohnungen.
Zu Frage 3:
Es darf um Verständnis ersucht werden. daß eine genaue Berechnung hinsichtlich des
exorbitant hohen Verwaltungaufwandes nicht erfolgt ist.
Die Mietwohnungen haben ein Flächenausmaß von 43 bis 95 m². Der Netto-Hauptptmietzins
lag zwischen 22.40 und 50.--/m² zuzüglich Heiz-, Nebenkosten und Umsatzsteuer. Die
Baukostenbeiträge betrugen maximal 2.400,--m². je nach Ausstattung, Lage und Baualter-
Zu Frage 4:
bei den Erstbezug-Mietwohnungen lag die Wohnfläche zwischen 46,35 und 96,8 m². Die
Kosten variierten zwischen 49,--und 54,--m² Netto-Haupmietzins zuzüglich der Heiz- und
Nebenkosten. Die Höhe der Finanzierungsbeiträge richten sich nach den Bestimmungen der
jeweiligen Landeswohnbauförderungen.
Zu Frage5:
ja.
Der Nettohauptmietzins der BUWOG-Mietwohnungen liegt unter dem Richtwertmietzins des
Mietrechtsgesetzes. Weiters wurden Mietwohnungen mit kleinerem Flächenausmaß
angeboten, um den Bedürfnissen der jungen Exekutivbeamten (oder Alleinstehenden)
entsprechen zu können.
Zu Frage 6, 7 und 8:
Die gestellten Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres
fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind daher von dem in § 90
Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfaßt.
Zu Frage 9:
Insgesamt standen 1996 dem BMI
1.051 ressortgebundene Mietwohnungen
zur Verfügung.
Davon in den Bundesländern bzw. Dienstbehörden:
Wien |
323 |
Bundespolizeidirektion Wien 292 Landesgendarmeriekommando f. NÖ 31 |
|
Niederösterreich |
45 |
Bundespolizeidirektion Wien 5 Bundespolizeidirektion St. Pölten 3 Landesgendarmeriekommando f. NÖ 37 |
|
Oberösterreich |
89 |
Bundespolizeidirektion Linz 71 Bundespolizeidirektion Wels 11 Landesgendarmeriekommando f. OÖ 7 |
|
Salzburg |
89 |
Bundespolizeidirektion Salzburg 59 Landesgendarmeriekommando f. Salzburg 30 |
|
Tirol |
164 |
Bundespolizeidirektion Innsbruck 142 Landesgendarmeriekommando f. Tirol 22 |
|
Steiermark |
139 |
Bundespolizeidirektion Graz 115 Bundespolizeidirektion Leoben 6 Landesgendarmeriekommando f. Steiermark 18 |
|
Kärnten |
201 |
Bundespolizeidirektion Klagenfurt 166 Bundespolizeidirektion Villach 2 Landesgendarmeriekommando f. Kärnten 33 |
|
Vorarlberg - Landesgendarmeriekommando f. Vorarlberg |
1 |
Zu Frage 10:
siehe Punkt 6, 7 und 8
Zu Frage 1 und 12:
Überprüfungen der BUWOG erfolgen jährlich durch den Revisionsverband und dieser legt das
Ergebnis der zuständigen Landesregierung vor.
Zu Frage 13:
Ja.
Im Jahr- 1996 wurden insgesamt rd. 3,500.000,-- für die Errichtung von ressortgebundenen
Mietwohnungen bereitgestellt.
Zu frage 14 :
Für den Betrieb und die Erhaltung der (unter Punkt 9 angeführten) ressortgebundenen
Mietwohnungen werden keine Budgetmittel verwendet.
Zu Frage 15:
Nein.
Von einer geschützten Stellung der BUWOG bzw. von einem Quasi-Monopolisten, kann
nicht gesprochen werden, da die BUWOG dem freien Wettbewerb am Wohnungsmarkt
ausgesetzt ist. Die Wohnungskosten ergeben sich aus Angebot und Nachfrage sowie den
Wohnbauförderungbestimmungen.
Zu Frage 16:
Nein.
In den, in der Anfrage dargestellten Mieten sind die Betriebs-, Verwaltungs-, Heiz- und
Erhaltungskosten inkludiert und der Mietzins liegt unter der Richtwertmiete. Dem
Bundesministerium für Inneres steht keine Möglichkeit für eine Senkung der Mietkosten zur
Verfügung.