235/AB
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar 1996 unter der Nr. 214/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche Unterwanderung von Ministerien durch die Organisation Scientology gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"l. Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw. Anhänger von Scientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?
2. Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten? Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, welche?
3. Ist die Fa. Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums als Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?
a)Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw. Verträge mit Topcall präzisieren? b)Sind Verträge mit der Fa. Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?
c)Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa. Topcall in Verwendung?
4. Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw. EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mir liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, daß die Zugehörigkeit zu einer Sekte oder pseudoreligiösen Organisation im Zuge der Aufnahme in den Dienststand des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz nicht überprüft wird bzw. es auch nicht möglich wäre, dies zu überprüfen.
Ungeachtet dessen kann aber von einer Unterwanderung in dem Sinne, daß wichtige Funktionen im Gesundheitsministerium von Mitgliedern von Scientology oder ähnlichen Organisationen besetzt sind, nicht gesprochen werden.
Zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit der Frage des Einsatzes von Geräten der Fa.
Topcall im allgemeinen und den Ausführungen in der Präambel der
Anfrage darf ich grundsätzlich auf die diesbezügliche
Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers in der an ihn gerichteten
Anfrage Nr. 197/i verweisen.
Was die konkrete Beantwortung der Frage 3 betrifft, ist zu bemerken, daß die Fa. Topcall im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz als Vertreiber von EDVHard- und Software tätig geworden ist.
Zu 3a: Ankauf eines Fax-Servers tlw. direkt bei der Fa.Topcall, tlw. über die Fa. Digital in den Jahren 1991 und 1992
Zu 3b: Sämtliche Hard-und Softwarewartungsverträge laufen über die Fa.Digital
Zu 3c: Ja
Zu Frage 4:
Die mißbräuchliche Verwendung von Daten und EDV-Anlagen des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz durch Außenstehende wird durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen, verhindert.
Ich ersuche um Verständnis, daß ich aus Sicherheitsgründen darüber hinaus keine technischen Details bekanntgeben kann.
HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.