2354/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2348/J-NR/97 betreffend Reform der Stunden-

tafel in der Mittelstufe - Verzicht auf Übungsteile, die die Abgeordneten DDr. Erwin Nieder-

wieser und GenossInnen am 6. Mai 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. In welcher Form wurden die Landesschulbehörden bzw. die Schule über die neue

Stundentafel informiert?

Antwort:

Die Kundmachung der Änderung der Lehrpläne der Hauptschule und der allgemeinbildenden

höheren Schule erfolgte am 19. Juli 1996 im Bundesgesetzblatt unter den Nummern 355 und

357/1996. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegen-

heiten vom 13. Juni 1996 wurden die Landesschulräte (der Stadtschulrat für Wien) sowie die

Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Pflichtschullehrer, unter Anschluß eines

Kundmachungstextes über die bevorstehende Kundmachung im Bundesgesetzblatt informiert.

Gleichzeitig wurde ersucht, die Schulen entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Bereits am 6. Februar 1996 wurden überdies die amtsführenden Präsidenten der Landesschul-

räte (des Stadtschulrates für Wien) im Rahmen einer Konferenz über die wesentlichen Inhalte

der zitierten Lehrplannovellen informiert. Ebenso war durch das Begutachtungsverfahren eine

rechtzeitige Information gewährleistet.

2. Hat diese Information auch Hinweise darüber enthalten, wie mit dem im Lehrplan

angeführten Lehrstoff im Falle von Kürzungen in einzelnen Gegenständen umge-

gangen werden soll?

Antwort:

Das erwähnte Informationsschreiben hat zwar keine expliziten Hinweise darüber enthalten, wie

mit dem im Lehrplan angeführten Lehrstoff umgegangen werden soll, da der Lehrplan ein

Rahmenlehrplan ist und das exemplarische Lernen vorsieht. Die Lehrplanänderungen waren

aber Gegenstand der österreichweiten Tagungen der Schulaufsicht, die über die konkreten

Umsetzungsschritte beraten hat.

3. Haben sich die Richtlinien in den Lehrplänen, insbesondere was die Didaktik und hier

den Bereich der Verfestigung des Wissens durch Übungen in den Schulen anlangt,

durch die neue Stundentafel verändert?

Antwort:

Die genannten Lehrplannovellen beziehen sich ausschließlich auf die Stundentafeln. Hinsicht-

lich des allgemeinen Bildungszieles, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes wurden

keine Änderungen vorgenommen. Da im Rahmen schulautonomer Entscheidungen auch andere

- als die in der Lehrplannovelle vorgesehenen - Unterrichtsgegenstände im entsprechenden

Ausmaß gekürzt werden können, und in den Lehrplänen keine taxative Stoffangaben sondern

zielorientierte Formulierungen enthalten sind, sollte die Stundenreduzierung so durchgeführt

werden können, daß dadurch die Übungs- und Festigungsphasen im Unterricht nicht zu kurz

kommen. Diese Zielsetzung war auch den amtsführenden Präsidenten der Landesschulräte (des

Stadtschulrates für Wien) und den Teilnehmern an den Tagungen der Schulaufsicht bekannt.

4. Wie beurteilen Sie die in der Einleitung zur Anfrage angeführte Reaktion in den

Lehrkörpern einzelner Schulen?

Antwort:

Vorwiegendes Ziel der vorgenommenen Reduktion der Stundentafel war es, die großen

Belastungen der Schüler im Übergangsbereich von der Grundschule zur Sekundarstufe wegen

der zu großen Differenz der Wochenstundenanzahl zwischen der 4. Schulstufe und der

5 . Schulstufe abzubauen. Dieser Abbau der Belastungen erschien auch im Zusammenhang mit

dem Übergang vom Klassenlehrersystem zum Fachlehrersystem geboten. Die neuen Stunden-

tafeln versuchten die Herabsetzung der Wochenstunden in einer für den Regelfall ausge-

wogenen Weise vorzunehmen, wobei einerseits die Entwicklung im Volksschulbereich und

andererseits die an die Abgänger der Hauptschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden

höheren Schule gestellten Erwartungen berücksichtigt wurden. In diesem Sinne wurden

Stundenkürzungen vor allem in jenen Bereichen vorgenommen, die über ein größeres Stunden-

ausmaß verfügten.

Die erläuternden Bemerkungen zum Begutachtungsentwurf führen diesbezüglich weiters aus:

"Im vorliegenden Zusammenhang ist besonders darauf zu verweisen, daß die Lehrpläne

Rahmenlehrpläne sind, wodurch die Lehrer die Möglichkeit haben, durch eine entsprechende

Auswahl im Lehrstoffbereich die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegen-

standes auch bei einer Stundenkürzung zu erreichen. Im Rahmen von schulautonomen Lehr-

plänen besteht bereits derzeit die Ermächtigung zur Reduktion des Pflichtgegenstandsausmaßes

in einzelnen Gegenständen. Ferner wurden in Schulversuchen bereits bisher im Hauptschul-

bereich Stundenkürzungen in den Pflichtgegenständen, zum Teil in einem größeren Ausmaß als

derzeit vorgesehen, durchgeführt. Die Praxis hat somit gezeigt, daß die vorgesehene Herab-

setzung der Wochenstunden ohne Beschränkungen bei den Lehrstoffangaben und ohne zusätz-

liche Belastung der Schüler durch Hausaufgaben möglich ist."

Die beschriebenen Reaktionen widersprechen damit sowohl den Zielsetzungen der Lehrplan-

änderung wie auch den didaktischen Grundsätzen des Lehrplanes und jeder vernünftigen

pädagogischen Konzeption eines modernen Unterrichtes. Stoffvermittlung, Stoffestigung und

Lernmotivation sind unverzichtbare und verbindliche Elemente der lehrplanmäßigen

Unterrichtsgestaltung.