2355/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2421/J betreffend Vereinfachungen im Bereich der Statistik,
welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 14.5.1997 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 und 7 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 2420/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es ist beabsichtigt, die Unternehmen mit weniger als 10 unselb-
ständig Beschäftigten gänzlich aus den Meldepflichten für die
Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich ab Berichtsmonat
Jänner 1998 auszunehmen und die Meldungen durch Schätzungen zu
ersetzen .
Bei den unternehmen mit 10 - 19 unselbständig Beschäftigten ist
vorgesehen, 11 der 12 Monatsmeldungen pro Jahr im Rahmen der
Erhebungen der Konjunkturstatistik auf der Basis eines deutlich
gestrafften Fragebogens durchzuführen, beginnend ab Berichtsmonat
Jänner 1998 .
Der diesbezügliche Verordnungsentwurf wurde in der Woche vom
23 . Juni zur Begutachtung ausgesandt, wobei die zuvor darge-
stellten und nun zu begutachtenden Vereinfachungsmöglichkeiten
dem Ergebnis von Gesprächen auf der Ebene einschlägiger Experten
entsprechen .
BEILAGE NICHT GESCANNT!!!