2355/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2421/J betreffend Vereinfachungen im Bereich der Statistik,

welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 14.5.1997 an

mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 und 7 der Anfrage:

Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 2420/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Es ist beabsichtigt, die Unternehmen mit weniger als 10 unselb-

ständig Beschäftigten gänzlich aus den Meldepflichten für die

Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich ab Berichtsmonat

Jänner 1998 auszunehmen und die Meldungen durch Schätzungen zu

ersetzen .

Bei den unternehmen mit 10 - 19 unselbständig Beschäftigten ist

vorgesehen, 11 der 12 Monatsmeldungen pro Jahr im Rahmen der

Erhebungen der Konjunkturstatistik auf der Basis eines deutlich

gestrafften Fragebogens durchzuführen, beginnend ab Berichtsmonat

Jänner 1998 .

Der diesbezügliche Verordnungsentwurf wurde in der Woche vom

23 . Juni zur Begutachtung ausgesandt, wobei die zuvor darge-

stellten und nun zu begutachtenden Vereinfachungsmöglichkeiten

dem Ergebnis von Gesprächen auf der Ebene einschlägiger Experten

entsprechen .

 

BEILAGE NICHT GESCANNT!!!