2360/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KAMPICHLER und Genossen haben am

06.05.1997 unter der Nummer 2366/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend kriminelle Aktivitäten im Internet

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. wie sieht die derzeitige gesetzliche Lage für Internet-Homepages

und deren Inhalt aus?

2. Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf

gesetzlicher Basis zu unterbinden?

3. Gibt es Möglichkeiten, kriminelle Umtriebe im Internet auf

technischer Basis zu unterbinden?

4. Gibt es bereits Fahndungserfolge, bei denen die Urheber solcher

Hompages zur Verantwortung gezogen wurden?

5. Wie haben Sie das Anliegen der Entschließung des Nationalrates

vom 19. September 1996 auf Schaffung einer zentralen Meldestelle

im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

umgesetzt?

6) Überwachen Beamte auch von sich aus die angebotenen

Internet-Inhalte auf strafrechtlich relevante Angebote

(Kinderpornographie und Rechtsextremismus)?

7) Wie viele Beamte stehen für diese Tätigkeit zur Verfügung?

8) Wie ist deren technische Ausrüstung?

9) Inwieweit wird diese Untersuchungsgruppe mit ihren europäischen

und amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Beantwortung der Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Zu Frage 2:

Kriminelle Inhalte im Internet , wie etwa die Publikation

rechtsradikalen oder neonazistischen Gedankengutes oder von

Kinderpornographie, stellen einen gefährlichen Angriff im Sinne des

§ 16 Abs. 2 SPG dar (vgl. § 3 h Verbotsgesetz, § 283 StGB und § 207a

StGB) . Solchen Angriffen haben die Sicherheitsbehörden durch Anwendung

von Befehls- und Zwangsgewalt unverzüglich ein Ende zu setzen (vgl.

die §§ 21. Abs. 2 und 33 SPG) . Daher können die Sicherheitsbehörden den

Internet-Provider , über dessen technische Einrichtungen die

Publikation erfolgt, auffordern, die strafbare Publikation in seinem

Bereich zu unterbinden, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter des

Internet-Providers nicht als Verdächtige für diese strafbaren

Handlungen in Frage kommen. Kommt der Provider dieser Aufforderung

nicht nach, können die Sicherheitsbehörden auch Zwangsgewalt anwenden,

etwa die zwangsweise Verhinderung der strafbaren Veröffentlichungen

unter Heranziehung technischer Experten.

Das Sicherheitspolizeigesetz bietet den Sicherheitsbehörden daher zwar

Möglichkeiten, kriminelle Aktivitäten im Internet zu unterbinden, wie

ich bereits während der aktuellen Stunde anläßlich der 70. Sitzung des

Nationalrates angekündigt habe. Für ein effektiveres Vorgehen gegen

diese Formen strafbarer Handlungen sind jedoch noch weitere Maß-

nahmen erforderlich. Eine solche Maßnahme sollte die Internet-Provider

dazu verpflichten, bei Verdacht, daß ihre Dienste zu illegalen

Handlungen mißbraucht werden , die zentrale Meldestelle im

Bundesministerium für Inneres zu verständigen. Weiters wird es

notwendig sein, daß ein Provider für die jederzeitige Identifizierung

einer Person, die Inhalte der oben genannten Art veröffentlicht, sorgt

und auf Anfrage der Sicherheitsbehörden in solchen Fällen zur

Erteilung von Auskünften verpflichtet ist.

Zu Frage 3:

Das Internet ist eine weltweite Verknüpfung von Rechenanlagen, welche

ursprünglich für militärische Zwecke geschaffen, darauf ausgerichtet

wurde, dieses System auch bei versuchten technischen Eingriffen

funktionsfähig zu erhalten.

Eine Unterbindung von kriminellen Umtrieben im Internet auf

technischer Basis wäre daher bei Vorliegen von entsprechenden

gesetzlichen Voraussetzungen jedenfalls nur in Bezug auf Inhalte

denkbar, die auf Rechnern von österreichischen Providern angeboten

werden. Im Falle der Verbreitung von illegalen Material in Newsgroups

ist es jetzt bereits möglich, die österreichischen Provider um

Löschung des Materials zu ersuchen.

Zu Frage 4:

Bisher sind hauptsächlich Hinweise auf Newsgroups eingelangt. Am

20.03.1997 konnte in Wien und Wr. Neustadt aufgrund eines Hinweises

der deutschen Behörden bei Hausdurchsuchungen bei einem

österreichischen Provider kinderpornographisches Material auf

Festplatten vorgefunden werden. Das diesbezügliche Gerichtsverfahren

ist noch anhängig.

Hinsichtlich Homepages im World Wide Web sind bisher nur wenige

Hinweise eingegangen, die sich ausschließlich auf ausländische

Anbieter bezogen und im Interpolwege an die jeweiligen ausländischen

Behörden weitergeleitet wurden.

Zu Frage 5:

Bei der Gruppe D wurde im entsprechenden Fachreferat der Abteilung

II/10 eine Meldestelle für Kinderpornographie im Internet

eingerichtet, welche derzeit auch Informationen für die Gruppe C

entgegennimmt und weiterleitet-

Bei dem Projekt Bundesministerium für Inneres als Anbieter im Internet

ist jedoch eine eigene Meldestelle für "NS-Wiederbetätigung"

vorgesehen, diesbezügliche Vorarbeiten seitens der Gruppe C, Abtei.-

lung II/7 sind bereits abgeschlossen .

Zu Frage 6 und 7:

In den Gruppen C und D sowie bei den Sicherheitsdirektionen,

Bundespolizeidirektionen und Kriminalabteilungen der Landes-

gendarmeriekommanden sind insgesamt 35 Beamte mit der Suche nach

strafrechtlich relevanten Sachverhalten im Internet wie

Kinderpornographie, Rechtsextremismus, Terrorismus, Geldwäsche, Betrug

und dgl. beschäftigt.

Zu Frage 8:

Die technische Ausrüstung besteht aus Internet-tauglichen PC´ s,

Bildschirm, Drucker und Modem.

Zu Frage 9:

Die Beamten der Gruppe D, Abteilung II/10, welche auch die Funktion

eines österreichischen Landeszentralbüros der Internationalen Krimi-

nalpolizeilichen Organisation-Interpol ausübt, stehen in ständigem

Kontakt mit den entsprechenden Dienststellen vor allem auch in Europa

und in den USA.

Es wurden bereits zahlreiche inkriminierte Inhalte aus dem Internet

an die betreffenden ausländischen Partner weitergeleitet.

Auch seitens der Gruppe C besteht für den Bereich Rechtsextremismus im

Internet enge Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden.

Ferner beschäftigt sich die EU-Ratsarbeitsgruppe Terrorismus, der Ver-

treter der Gruppe C angehören , mit dem Thema Terrorismus bzw. Ex-

tremismus im Internet.