2363/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Apfelbeck

betreffend Mißstände in der Säuglings- und Geburtenstation des AKH Wien

Nr. 2379/J

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

ln Angelegenheiten der Krankenanstalten fällt lediglich die Gesetzgebung über die Grundsätze in

die Kompetenz des Bundes, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung fallen hingegen in

die ausschließliche Kompetenz der Länder.

Die vorliegende Anfrage betrifft Angelegenheiten des AKH und somit Angelegenheiten der

Gemeinde Wien als Rechtsträger.

Ungeachtet dieser Kompetenzlage hat mein Ressort den ärztlichen Leiter des AKH Wien um

Stellungnahme zu den vorliegenden Fragen ersucht; er hat hiezu folgendes mitgeteilt:

 

"Zu Frage 1:

Da es sich bei der gegenständlichen Stationssperre um eine Routinemaßnahme handelt, die zudem

großteils kapazitätsmäßig vom AKH Wien selbst "aufgefangen" wurde (Transferierungen

innerhalb des AKH) und keine Beeinträchtigung der Patientenversorgung daraus resultiert, ist eine

Information an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht ergangen.

Zu Frage 2:

Die im gegenständlichen Artikel der Zeitung "Täglich Alles" vom 21.4.1997 getätigte Darstellung

einer Stationssperre im AKH ist falsch und wurde veröffentlicht, obwohl der Redakteur rechtzeitig

über die korrekte Sachlage informiert war. Am 22.4.1997 hat "Täglich Alles,' eine Richtigstellung

veröffentlicht.

Es besteht keine Gesundheitsgefährdung. Boden, Decke und Klimaanlage sind oder waren

keinesfalls gesundheitsschädlich. Die gegenständlichen Materialien entsprechen den derzeit

gültigen Vorschriften und Auflagen und wurden mit dem verantwortlichen Hygieniker

abgestimmt. Eine Gesundheitsschädlichkeit ist gemäß dem heutigen Stand der Technik

ausgeschlossen. Es wurde deshalb auch weder der Boden noch die Decke abgetragen. Die

Stationssperre wurde planmäßig durchgeführt, um eine plan- und routinemäßige Überprüfung und

Wartung von technischen und medizintechnischen Anlagen und Geräten sowie eine komplette

Grundreinigung durchzuführen.

Zu Frage 3:

Die Klimaanlage wurde entsprechend den gültigen Vorschriften und Auflagen errichtet und diese

wird ordnungsgemäß gewartet und serviert. Die Ausführung im gegenständlichen Artikel,

wonach die Klimaanlage eine Katastrophe sei und eine ideale Brutstätte für Bakterien, ist

ebenfalls nicht korrekt und entbehrt jeglicher Grundlage.

Zu Frage 4: .

Die Aussage des Amtsführenden Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen, es handle sich um

eine reine Routinemaßnahme, ist korrekt.

Die neonatologische Intensivstation 9C wurde für eine Woche vom 7.4.1997 bis 13.4.1997

gesperrt, um eine geplante routinemäßige Überprüfung und Wartung von technischen und

medizinisch-technischen Anlagen und Geräten sowie eine komplette Grundreinigung durch-

zuführen. Diese Maßnahmen werden an allen derartigen Stationen des AKH Wien einmal jährlich

durchgeführt und sind unbedingt notwendige Maßnahmen, um die kontinuierliche

Funktionsfähigkeit der medizinisch-technischen Geräte und anderer technischer Einrichtungen

zu gewährleisten. Es handelt sich dabei auch um die im Wartungs- und Hygienplan des AKH

Wien anberaumten Überprüfungen, die der Sicherheit und dem Wohlbefinden der Patienten und

Mitarbeiter des AKH dienen und deren Ergebnisse u.a. bei der Krankenhauseinschau des Gesund-

heitsamtes, dem die sanitäre Aufsicht über die Spitäler obliegt, vorgelegt werden müssen.

Da diese Maßnahmen nicht im laufenden Betrieb vorgenommen werden können, werden die

Patienten für diesen Zeitraum auf andere Stationen verlegt, wobei diese Maßnahmen unter

Einbeziehung aller Beteiligten in beispielhafter Weise organisiert und zeitgerecht abgestimmt

werden, um in bestmöglicher Weise für die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter des AKH

zu sorgen.

Zu Frage .5 :

Es wurden im Wiener AKH 3.076 Neugeborene und 3.014 Geburten stationär im Vorjahr betreut.

Naturgemäß wurden keine Neugeborenen ambulant betreut.

Zu Frage 6:

Im AKH Wien werden diese routinemäßigen Überprüfungen und Wartungen entsprechend dem

Wartungs- und Hygieneplan für alle derartigen Stationen durchgeführt. Daher werden diese

Maßnahmen auch an der neonatologischen Intensivstation E12 und der Kinderintensivstation

E11 der Univ.Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde durchgeführt.

Zu Frage 7:

Die Inzidenz von Frühinfektionen betrug im Vorjahr etwa 3% und von Spätinfektionen ca. 6%.

Diese Zahlen sind im internationalen Vergleich für die im AKH Wien behandelten Hochrisiko-

Frühgeborenen erfreulicherweise niedrig und sind zum Teil auch auf die vorangeführten

Maßnahmen entsprechend dem Wartungs- und Hygieneplan des AKH Wien zurückzuführen.

Zu Frage.8:

In die Kinderklinik Glanzing wurden nur 4 Kinder transferiert, die Mehrheit der Patienten wurde

auf die neonatologische Intensivstation der Univ.Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde des

AKH Wien verlegt. Die entsprechende Vorabstimmung durch das AKH Wien mit den über-

nehmenden Krankenhäusern wurde eine Woche vor der Sperre durchgeführt. Durch die zeit-

gerechte Information und die geringe Anzahl an Transferierungen konnten die Patienten von

diesen Krankenhäusern im Rahmen der bestehenden Kapazitäten aufgenommen werden.

Zu Frage 9:

Es sind Kosten in der Höhe von ATS 85.000,- für die gegenständlichen Maßnahmen angefallen.

Zu Frage 10:

Das vorhandene "ausländische" Pflegepersonal ist laut Pflegedienstleitung des AKH der deutschen

Sprache mächtig und kann eine Verständigung in deutscher Sprache herbeiführen.

Zu Frage11:

Seitens des Personals wird auf die Einhaltung der Spitalsordnung und Besuchsregelung geachtet,

wobei eine individuelle Betreuung bzw. Besuchsregelung der Patientinnen im Vordergrund steht.

Im Falle einer Ruhestörung werden die Besucher (unabhängig von ihrer Herkunft) in jedem Falle

auf die Ruhebedürftigkeit der Wöchnerinnen hingewiesen.

Zu Frage 12:

Aufgrund des besonderen Augenmerkes des Personals auf die Beachtung der Einhaltung der

Spitalsordnung und Besuchsregelung durch die Besucher und Patienten wird den hygienischen

Forderungen entsprochen. Daneben gibt es stationsbezogene Hygienepläne, die zusätzlich für die

Sicherstellung der hygienischen Randbedingungen entwickelt wurden und umgesetzt werden.

Zu Frage 13:

Es besteht kein Zusammenhang.

Zu Frage 14:

Da die Sperre entsprechend dem Wartungs- und Hygieneplan des AKH im voraus bekannt war,

konnte diese bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt werden. Das Personal der Station 9C

wurde an der Univ.Kinik für Kinder- und Jugendheilkunde zum Dienst eingeteilt.

Zu Frage 15: .

An den Säuglings- und Geburtsstationen der Univ.Klinik für Frauenheilkunde besitzen 11,44%

der beschäftigten Hebammen und 19,17% des beschäftigen Pflegepersonals eine ausländische

Staatsbürgerschaft. An der neonatologischen Intensivstation 9C sind 3,23% der beschäftigten

Dipl. Kinder- und Säuglingskrankenschwestern ausländische Staatsbürger. Zur Qualifikation der

angesprochenen Berufsgruppen darf darauf hingewiesen werden, daß diese zu 100% diplomiertes

Personal sind."