2363/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Apfelbeck
betreffend Mißstände in der Säuglings- und Geburtenstation des AKH Wien
Nr. 2379/J
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
ln Angelegenheiten der Krankenanstalten fällt lediglich die Gesetzgebung über die Grundsätze in
die Kompetenz des Bundes, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung fallen hingegen in
die ausschließliche Kompetenz der Länder.
Die vorliegende Anfrage betrifft Angelegenheiten des AKH und somit Angelegenheiten der
Gemeinde Wien als Rechtsträger.
Ungeachtet dieser Kompetenzlage hat mein Ressort den ärztlichen Leiter des AKH Wien um
Stellungnahme zu den vorliegenden Fragen ersucht;
er hat hiezu folgendes mitgeteilt:
"Zu Frage 1:
Da es sich bei der gegenständlichen Stationssperre um eine Routinemaßnahme handelt, die zudem
großteils kapazitätsmäßig vom AKH Wien selbst "aufgefangen" wurde (Transferierungen
innerhalb des AKH) und keine Beeinträchtigung der Patientenversorgung daraus resultiert, ist eine
Information an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht ergangen.
Zu Frage 2:
Die im gegenständlichen Artikel der Zeitung "Täglich Alles" vom 21.4.1997 getätigte Darstellung
einer Stationssperre im AKH ist falsch und wurde veröffentlicht, obwohl der Redakteur rechtzeitig
über die korrekte Sachlage informiert war. Am 22.4.1997 hat "Täglich Alles,' eine Richtigstellung
veröffentlicht.
Es besteht keine Gesundheitsgefährdung. Boden, Decke und Klimaanlage sind oder waren
keinesfalls gesundheitsschädlich. Die gegenständlichen Materialien entsprechen den derzeit
gültigen Vorschriften und Auflagen und wurden mit dem verantwortlichen Hygieniker
abgestimmt. Eine Gesundheitsschädlichkeit ist gemäß dem heutigen Stand der Technik
ausgeschlossen. Es wurde deshalb auch weder der Boden noch die Decke abgetragen. Die
Stationssperre wurde planmäßig durchgeführt, um eine plan- und routinemäßige Überprüfung und
Wartung von technischen und medizintechnischen Anlagen und Geräten sowie eine komplette
Grundreinigung durchzuführen.
Zu Frage 3:
Die Klimaanlage wurde entsprechend den gültigen Vorschriften und Auflagen errichtet und diese
wird ordnungsgemäß gewartet und serviert. Die Ausführung im gegenständlichen Artikel,
wonach die Klimaanlage eine Katastrophe sei und eine ideale Brutstätte für Bakterien, ist
ebenfalls nicht korrekt und entbehrt jeglicher
Grundlage.
Zu Frage 4: .
Die Aussage des Amtsführenden Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen, es handle sich um
eine reine Routinemaßnahme, ist korrekt.
Die neonatologische Intensivstation 9C wurde für eine Woche vom 7.4.1997 bis 13.4.1997
gesperrt, um eine geplante routinemäßige Überprüfung und Wartung von technischen und
medizinisch-technischen Anlagen und Geräten sowie eine komplette Grundreinigung durch-
zuführen. Diese Maßnahmen werden an allen derartigen Stationen des AKH Wien einmal jährlich
durchgeführt und sind unbedingt notwendige Maßnahmen, um die kontinuierliche
Funktionsfähigkeit der medizinisch-technischen Geräte und anderer technischer Einrichtungen
zu gewährleisten. Es handelt sich dabei auch um die im Wartungs- und Hygienplan des AKH
Wien anberaumten Überprüfungen, die der Sicherheit und dem Wohlbefinden der Patienten und
Mitarbeiter des AKH dienen und deren Ergebnisse u.a. bei der Krankenhauseinschau des Gesund-
heitsamtes, dem die sanitäre Aufsicht über die Spitäler obliegt, vorgelegt werden müssen.
Da diese Maßnahmen nicht im laufenden Betrieb vorgenommen werden können, werden die
Patienten für diesen Zeitraum auf andere Stationen verlegt, wobei diese Maßnahmen unter
Einbeziehung aller Beteiligten in beispielhafter Weise organisiert und zeitgerecht abgestimmt
werden, um in bestmöglicher Weise für die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter des AKH
zu sorgen.
Zu Frage .5 :
Es wurden im Wiener AKH 3.076 Neugeborene und 3.014 Geburten stationär im Vorjahr betreut.
Naturgemäß wurden keine
Neugeborenen ambulant betreut.
Zu Frage 6:
Im AKH Wien werden diese routinemäßigen Überprüfungen und Wartungen entsprechend dem
Wartungs- und Hygieneplan für alle derartigen Stationen durchgeführt. Daher werden diese
Maßnahmen auch an der neonatologischen Intensivstation E12 und der Kinderintensivstation
E11 der Univ.Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde durchgeführt.
Zu Frage 7:
Die Inzidenz von Frühinfektionen betrug im Vorjahr etwa 3% und von Spätinfektionen ca. 6%.
Diese Zahlen sind im internationalen Vergleich für die im AKH Wien behandelten Hochrisiko-
Frühgeborenen erfreulicherweise niedrig und sind zum Teil auch auf die vorangeführten
Maßnahmen entsprechend dem Wartungs- und Hygieneplan des AKH Wien zurückzuführen.
Zu Frage.8:
In die Kinderklinik Glanzing wurden nur 4 Kinder transferiert, die Mehrheit der Patienten wurde
auf die neonatologische Intensivstation der Univ.Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde des
AKH Wien verlegt. Die entsprechende Vorabstimmung durch das AKH Wien mit den über-
nehmenden Krankenhäusern wurde eine Woche vor der Sperre durchgeführt. Durch die zeit-
gerechte Information und die geringe Anzahl an Transferierungen konnten die Patienten von
diesen Krankenhäusern im Rahmen der bestehenden Kapazitäten aufgenommen werden.
Zu Frage 9:
Es sind Kosten in der Höhe von ATS
85.000,- für die gegenständlichen Maßnahmen angefallen.
Zu Frage 10:
Das vorhandene "ausländische" Pflegepersonal ist laut Pflegedienstleitung des AKH der deutschen
Sprache mächtig und kann eine Verständigung in deutscher Sprache herbeiführen.
Zu Frage11:
Seitens des Personals wird auf die Einhaltung der Spitalsordnung und Besuchsregelung geachtet,
wobei eine individuelle Betreuung bzw. Besuchsregelung der Patientinnen im Vordergrund steht.
Im Falle einer Ruhestörung werden die Besucher (unabhängig von ihrer Herkunft) in jedem Falle
auf die Ruhebedürftigkeit der Wöchnerinnen hingewiesen.
Zu Frage 12:
Aufgrund des besonderen Augenmerkes des Personals auf die Beachtung der Einhaltung der
Spitalsordnung und Besuchsregelung durch die Besucher und Patienten wird den hygienischen
Forderungen entsprochen. Daneben gibt es stationsbezogene Hygienepläne, die zusätzlich für die
Sicherstellung der hygienischen Randbedingungen entwickelt wurden und umgesetzt werden.
Zu Frage 13:
Es besteht kein Zusammenhang.
Zu Frage 14:
Da die Sperre entsprechend dem Wartungs- und Hygieneplan des AKH im voraus bekannt war,
konnte diese bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt werden. Das Personal der Station 9C
wurde an der Univ.Kinik für Kinder- und
Jugendheilkunde zum Dienst eingeteilt.
Zu Frage 15: .
An den Säuglings- und Geburtsstationen der Univ.Klinik für Frauenheilkunde besitzen 11,44%
der beschäftigten Hebammen und 19,17% des beschäftigen Pflegepersonals eine ausländische
Staatsbürgerschaft. An der neonatologischen Intensivstation 9C sind 3,23% der beschäftigten
Dipl. Kinder- und Säuglingskrankenschwestern ausländische Staatsbürger. Zur Qualifikation der
angesprochenen Berufsgruppen darf darauf hingewiesen werden, daß diese zu 100% diplomiertes
Personal sind."