2365/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

6.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2357/J betreffend "das Projekt

Magna Globe Ressort Park in Ebreichsdorf; bundespolitische Problemkreise Finan-

zierung, zusätzliche Verkehrsbelastung; Infrastrukturkonzept sowie Umweltbelastun-

gen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie bei-

geschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Ja. Von meinem Ressort wurde darauf hingewiesen, daß Vergnügungsparks nach

der derzeitigen Rechtslage nicht UVP-pflichtig sind, jedoch mit dem Projekt verbun-

dene Maßnahmen, wie etwa Rodungen oder Beherbergungsbetriebe, UVP-pflichtig

sein können. Die Firma Magna wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die Frage

einer allfälligen UVP-Pflicht mit der nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

(UVP-G) vollziehungszuständigen Niederösterreichischen Landesregierung abzuklä-

ren sei.

ad 2

Diese Frage wird derzeit im Zuge der Novellierung des UVP-G diskutiert, wobei von

mir eine UVP-Pflicht auch für Freizeit - oder Vergnügungsparks (mit einem

Flächenverbrauch von mindestens 10 ha oder mindestens 2000 Stellplätzen für KF

beabsichtigt ist.

ad 3

Das beschriebene Gebiet "Welschenhalten" wurde vom Land Niederösterreich bis

her nicht als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen. Wäre dies der Fall, so würde da

"Verschlechterungsverbot" gemäß der FFH-Richtlinie ein derartiges Vorhaben nicht

ermöglichen.

Implementierung, Umsetzung und Vollziehung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie so-

wie der Vogelschutzrichtlinie liegen in der Kompetenz der Länder.

Eine Rücksprache mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung ergab,

daß in dem Gebiet das Verfahren zur Einrichtung eines Naturdenkmales eingeleitet

worden ist.

ad 4

Projekte dieser Größenordnung haben naturgemäß sehr starke Auswirkungen auf

die gesamte Region. Es wäre deshalb eine koordinierte regionale Entscheidungsfin-

dung zweckmäßig. Derzeit sind die gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministeri-

ums für Umwelt, Jugend und Familie, im Rahmen derartiger Projekte tätig zu wer-

den, beschränkt.

ad 5

Meinem Ressort sind keine Studien über die konkret angesprochenen Autobahnab-

schnitte im Nahbereich Wiens bekannt. Die generell hohe Belastung des Wiener

Beckens durch Straßenverkehrsemissionen ist bekannt. Naturgemäß können

Großprojekte, aber auch Großveranstaltungen zusätzliche Umweltbelastungen

verursachen.

ad 6

Dies ist eine Frage, die von der zuständigen Genehmigungsbehörde zu beurteilen

ist.

ad 7

Naturschutz hat, wie der Name schon sagt, die Aufgabe Natur zu schützen. Dies be-

deutet, daß in erster Linie noch vorhandene Natur zu schützen ist und in der Folge

auch Natur aus zweiter Hand zu schaffen eine Aufgabe des Naturschutzes darstellt.

Das Management von Naturraum muß auf die jeweiligen Gegebenheiten eines Ge-

bietes mit Hilfe von Managementplänen abgestimmt werden. Für die Erstellung von

Managementplänen sind die Landesregierungen zuständig.

Von der Bezirkshauptmannschaft Baden wurde mitgeteilt, daß Teilflächen des Areals

in den Naturdenkmalschutz miteingebunden werden sollen. Ein Gutachten über die

als Naturdenkmal geplanten Teilflächen ist in Ausarbeitung.