2373/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Krüger und Kollegen haben am 6. Mai 1997 unter

der Nr.2383/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Millio-

nennachzahlungen bei staatlich geförderten Filmen gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1. Wird für die Fertigstellung des Filmes "Jedermann" eine Nachzahlung des

österreichischen Filmförderungsfonds gewährt werden?

Wenn ja, warum und in welcher Höhe?

2. Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungs-

fonds um den gesetzlichen Überziehungsrahmen angesucht und in welcher

Hthe?

3. Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungs-

fonds Nachzahlungen erhalten, die über den gesetzlich gedeckten Überzie-

hungsrahmen hinausgehen und in welcher Höhe waren diese?

4. Wie hoch war die tatsächliche Nachzahlung bei der Produktion "Kopf des

Mohren" in der Regie von Paulus Manker?

5. Aus welchen Gründen wurde die vom ehemaligen Minister Dr. Scholten verein-

barte Förderung in der Höhe von S 500.000,- für den Film "Abenteuer eines

Traumes" nicht vollständig ausbezahlt?

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die restliche vereinbarte Summe von

S 400.000,- an den Produzenten Alfred Ninaus ausbezahlt wird?

Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist anzumerken, daß es weltweit üblich ist, Filmvorhaben so zu pro-

jektieren, daß im Finanzierungsplan neben den kalkulierten voraussichtlichen Ge-

samtkosten der Herstellung eine sogenannte Überschreitungsreserve vorgesehen

wird. Diese wird als Eventualbudget für unvorhersehbare Ereignisse eingeplant, die

die Produktionskosten erhöhen. Die Überschreitungsreserve beläuft sich im Schnitt

auf 8 bis 12 % der Fertigungskosten und ist im professionellen Filmschaffen Voraus-

setzung für Completion Bonds. Hiebei handelt es sich um Versicherungen, die bei

höher budgetierten Projekten von den Investoren gefordert werden, um sicherzustel-

len, daß der gegenständliche Film auch fertiggestellt wird. Kein Versicherer würde

ein Filmprojekt ohne Nachweis einer Überschreitungsreserve übernehmen, zumal

Unwägbarkeiten bei einer Filmproduktion nie ausgeschlossen werden können.

Im Filmförderungsgesetz (FFG) ist keine ausdrückliche Regelung über die Über-

schreitungsreserve enthalten. Vielmehr wird im § 14 Abs. 1 FFG auf die vom Kura-

torium festzulegenden Förderungsrichtlinien verwiesen. In diesen wird auf die welt-

weit übliche Überschreitungsreserve Bedacht genommen und dem gemäß formuliert:

"Anerkannte Kosten sind zunächst die nach Maßgabe der Grundsätze sparsamer

Wirtschaftsführung anerkannten Kosten der Vorkalkulation. In diese kann eine Über-

schreitungsreserve bis zu 8 v.H. der Nettofertigungskosten eingesetzt werden

Erhöhen sich nach der Anerkennung die Nettofertigungskosten aufgrund unverschul-

deter unvorhersehbarer Umstände, so kann das Filminstitut auf Antrag des Förde-

rungsempfängers diese Erhöhung im Rahmen der Überschreitungsreserve anerken-

nen und anteilig (beteiligungskonform) mitfinanzieren".

Diese Regelung wird von wichtigen flimfördernden Einrichtungen in Österreich, wie

dem Wiener Filmfinanzierungsfonds und dem ORF, mitgetragen. Eine Überschrei-

tungsreserve wird also unter den oben genannten Bedingungen mitfinanziert. Die

Überschreitungsreserve ist bei Gemeinschaftsproduktionen eine Grundvorausset-

zung für die Kompatibilität mit europäischen Partnerländern im Hinblick auf Ge-

meinschaftsproduktionen. Früher wurde eine Überschreitungsreserve nur seitens

des Österreichischen Filminstitutes anerkannt und konnte maximal bis zu 15 % der

Förderungssumme des Filminstitutes, jedoch nicht mehr als S 1,000.000,- betragen.

Die jeweils genehmigten Überschreitungsreserven werden vom Österreichischen

Filminstitut im jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Zu Frage 1:

WEGA-FILM befindet sich mit dem Projekt "Jedermanns Fest" (Regie Fritz Lehner)

derzeit in Produktion, wobei eine noch zu fixierende zweite Drehperiode ausständig

ist. Bei Herstellungskosten von ca. S 60,000.000,- wurde seitens des Österreichi-

schen Filminstitutes eine Überschreitungsrerserve von S 640.000,- anerkannt und

vor Produktionsbeginn vertraglich festgelegt. Die Auszahlung der Überschreitungsre-

serve wurde von WEGA-FILM bis dato nicht beantragt.

Zu den Fragen 2bis 4:

Wie oben ausgeführt, existiert kein gesetzlicher Überziehungsrahmen. Die in den

Förderungsrichtlinien festgelegte Überschreitungsreserve wurde bei den nachste-

hend angeführten Produktionen in Anspruch genommen:

Filmtitel                                Firmennamen                                    Überschreitungsreserve

Body, Body                            Aichholzer Filmproduktion                           414.280,-

Ihe more 1 see you                 Aichholzer Filmproduktion                           483.815,-

Stille Wasser                         Allegro Filmproduktion GmbH                      468.463,-

Herzklopfen                          Bannert Fimproduktion GmbH                       134.053,-

Steig aus Deinem Luftballon Cine-Mercury Film-Fernsehprod.GmbH         333.216,-

Die Ameisenstraße                DOR-Filmproduktion GmbH                          900.000,-

Das sprechende Grab             DOR-Filmproduktion GmbH                         885.000,-

Zeit der Rache                       DOR-Filmproduktion GmbH                         500.000,-

Coconut                                EPO-Filmproduktion GmbH                          312.090,-

Fegefeuer                              EPO-Filmproduktion GmbH                           111.570,-

JomtVenture                         EPO-Filmproduktion GmbH                        1,000.000,-

Die Praxis der Liebe             Vahe Export Filmproduktion GmbH                 75.600,-

Das 10. Jahr                          Extra Film ARGE Film/Video GmbH            148.222,84

Ferien mit Silvester               Extra Film ARGE Film/Video GmbH            200.000,-

Lisa und die Säbelzahntiger  Extra Film ARGE Film/Video GmbH             911.475,-

Tief oben                               Extra Film ARGE Film/Video GmbH            831.931,87

Unter Freunden                     Extra Film ARGE Film/Video GmbH            366.272,-

Der Nachbar                         Manfred Fritsch, Filmbüro                              491.000,-

Jenseits von Federn (Kurzfilm) GOESS, Video-Film GmbH                        150.000,-

Die Ministranten                   Infratel Filmproduktion GmbH                       464.037,32

Giulia super                           Lhotsky Film GmbH & Co KG                       406.256,84

Am Rande der Welt               LOTUS Film GmbH                                       220.056,-

Das Grau des Himmels          LOTUS Film GmbH                                       380.848,-

Nie im Leben                        MARWO Filmproduktion GmbH                    430.896,-

Schmutz                               MR TV-Filmproduktion GmbH & Co KG        228.000,-

Verlassen Sie bitte Ihren Mann MR Film, Kurt Mrkwicka                            450.000,-

Averills Ankommen             Neue Studio Film GmbH                                  500.000,-

Caracas                                Neue Studio Film GmbH                                  243.690,-

Gavre Princip -

Himmel unter Steinen          Neue Studio Film GmbH                                  500.000,-

Mirakel                                Neue Studio Film GmbH                                  440.000,-

Merken Sie sich dieses Gesicht Polypol Film                                                280.000,-

Rest in Pieces - Joe Coleman PRISMA Filmproduktion GmbH                     424.284,-

The Bands                            PRISMA Filmproduktion GmbH                      150.000,-

Die totale Therapie               PRISMA Filmproduktion GmbH                   1,000.000,-

Vor lauter Feigheit gibt es

kein Erbarmen                     Provinz Filmproduktion GmbH                      1,000.000,-

38 - Auch das war Wien       SATEL-Filmproduktion GmbH                         344.250,-

Ich oder Du                          SATEL-Filmproduktion GmbH                         319.971,-

Freispiel                               Scheiderbauer Filmproduktion GmbH            1,000.000,-

Muttertag                             Scheiderbauer Filmproduktion GmbH                 77.585,-

Hugo und der liebe Gott       Schönbrunnfilm GmbH                                     100.000,-

Die Zeit danach                   Schönbrunnfilm GmbH                                      500.000,-

Du bringst mich um             SK Film4Fernsehproduktion GmbH                   699.966,62

El Chiko                              SK Film-/Fernsehproduktion GmbH                   667.580,-

Ilona und Kurti                    SK Film-/Fernsehproduktion GmbH                     32.948,62

Hanna, Monster, Liebling    TTV-Filmproduktion CH. Berger                       168.490,70

Ach, Boris                           WEGA-Filmproduktion GmbH                           403.603,-

Benny's Video                      WEGA-Filmproduktion GmbH                          500.000,-

Dead Flowers                       WEGA-Filmproduktion GmbH                          500.000,-

Der Kopf des Mohren           WEGA-Filmproduktion GmbH                       1,000.000,-

Der 7. Kontinent                  WEGA-Filmproduktion GmbH                           500.000,-

Die Spitzen der Gesellschaft WEGA-Filmproduktion GmbH                           500.000,-

Das tätowierte Herz              WEGA-Filmproduktion GmbH                           500.000,-

Echo Park                             Wien Film GmbH                                               329.640,-

Zu den Fragen 5 und 6:

Das Projekt „Abenteuer eines Traumes wurde - wie mir berichtet wird - vom

Filmbeirat zweimal aus inhaltlichen und formalen Gründen für eine Förderung nicht

empfohlen.

Darüber hinaus wird mir mitgeteilt, daß es keine Zusage des damaligen Bundesmini-

sters Dr. SCHOLTEN gibt. Vielmehr wurde ich informiert, daß im Ministerbüro von

Dr. Scholten ein Gespräch mit der damaligen Beraterin Mag. Gertraud AUER

stattfand, in dessen Rahmen lediglich die Absage bestätigt wurde. Der damalige

Sektionschef Dr. Hans TEMNITSCHKA sagte ausnahmsweise für das oben

erwähnte Projekt einen Betrag von S 100.000,- zu, welcher auch kurz danach

ausbezahlt wurde. Zudem haben auch Expertengremien jener Bundesländer, die

über Beiräte verfügen, das genannte Projekt als für eine Förderung nicht geeignet

bezeichnet.