2373/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Krüger und Kollegen haben am 6. Mai 1997 unter
der Nr.2383/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Millio-
nennachzahlungen bei staatlich geförderten Filmen gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1. Wird für die Fertigstellung des Filmes "Jedermann" eine Nachzahlung des
österreichischen Filmförderungsfonds gewährt werden?
Wenn ja, warum und in welcher Höhe?
2. Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungs-
fonds um den gesetzlichen Überziehungsrahmen angesucht und in welcher
Hthe?
3. Welche österreichischen Filmfirmen haben seit Bestehen des Filmförderungs-
fonds Nachzahlungen erhalten, die über den gesetzlich gedeckten Überzie-
hungsrahmen hinausgehen und in welcher Höhe waren diese?
4. Wie hoch war die tatsächliche Nachzahlung bei der Produktion "Kopf des
Mohren" in der Regie von Paulus Manker?
5. Aus welchen Gründen wurde die vom ehemaligen Minister Dr. Scholten verein-
barte Förderung in der Höhe von S 500.000,- für den Film "Abenteuer eines
Traumes" nicht vollständig
ausbezahlt?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die restliche vereinbarte Summe von
S 400.000,- an den Produzenten Alfred Ninaus ausbezahlt wird?
Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist anzumerken, daß es weltweit üblich ist, Filmvorhaben so zu pro-
jektieren, daß im Finanzierungsplan neben den kalkulierten voraussichtlichen Ge-
samtkosten der Herstellung eine sogenannte Überschreitungsreserve vorgesehen
wird. Diese wird als Eventualbudget für unvorhersehbare Ereignisse eingeplant, die
die Produktionskosten erhöhen. Die Überschreitungsreserve beläuft sich im Schnitt
auf 8 bis 12 % der Fertigungskosten und ist im professionellen Filmschaffen Voraus-
setzung für Completion Bonds. Hiebei handelt es sich um Versicherungen, die bei
höher budgetierten Projekten von den Investoren gefordert werden, um sicherzustel-
len, daß der gegenständliche Film auch fertiggestellt wird. Kein Versicherer würde
ein Filmprojekt ohne Nachweis einer Überschreitungsreserve übernehmen, zumal
Unwägbarkeiten bei einer Filmproduktion nie ausgeschlossen werden können.
Im Filmförderungsgesetz (FFG) ist keine ausdrückliche Regelung über die Über-
schreitungsreserve enthalten. Vielmehr wird im § 14 Abs. 1 FFG auf die vom Kura-
torium festzulegenden Förderungsrichtlinien verwiesen. In diesen wird auf die welt-
weit übliche Überschreitungsreserve Bedacht genommen und dem gemäß formuliert:
"Anerkannte Kosten sind zunächst die nach Maßgabe der Grundsätze sparsamer
Wirtschaftsführung anerkannten Kosten der Vorkalkulation. In diese kann eine Über-
schreitungsreserve bis zu 8 v.H. der Nettofertigungskosten eingesetzt werden
Erhöhen sich nach der Anerkennung die Nettofertigungskosten aufgrund unverschul-
deter unvorhersehbarer Umstände, so kann das Filminstitut auf Antrag des Förde-
rungsempfängers diese Erhöhung im Rahmen der Überschreitungsreserve anerken-
nen und anteilig (beteiligungskonform)
mitfinanzieren".
Diese Regelung wird von wichtigen flimfördernden Einrichtungen in Österreich, wie
dem Wiener Filmfinanzierungsfonds und dem ORF, mitgetragen. Eine Überschrei-
tungsreserve wird also unter den oben genannten Bedingungen mitfinanziert. Die
Überschreitungsreserve ist bei Gemeinschaftsproduktionen eine Grundvorausset-
zung für die Kompatibilität mit europäischen Partnerländern im Hinblick auf Ge-
meinschaftsproduktionen. Früher wurde eine Überschreitungsreserve nur seitens
des Österreichischen Filminstitutes anerkannt und konnte maximal bis zu 15 % der
Förderungssumme des Filminstitutes, jedoch nicht mehr als S 1,000.000,- betragen.
Die jeweils genehmigten Überschreitungsreserven werden vom Österreichischen
Filminstitut im jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
Zu Frage 1:
WEGA-FILM befindet sich mit dem Projekt "Jedermanns Fest" (Regie Fritz Lehner)
derzeit in Produktion, wobei eine noch zu fixierende zweite Drehperiode ausständig
ist. Bei Herstellungskosten von ca. S 60,000.000,- wurde seitens des Österreichi-
schen Filminstitutes eine Überschreitungsrerserve von S 640.000,- anerkannt und
vor Produktionsbeginn vertraglich festgelegt. Die Auszahlung der Überschreitungsre-
serve wurde von WEGA-FILM bis dato nicht beantragt.
Zu den Fragen 2bis 4:
Wie oben ausgeführt, existiert kein gesetzlicher Überziehungsrahmen. Die in den
Förderungsrichtlinien festgelegte Überschreitungsreserve wurde bei den nachste-
hend angeführten Produktionen in Anspruch genommen:
Filmtitel Firmennamen Überschreitungsreserve
Body, Body Aichholzer Filmproduktion 414.280,-
Ihe more 1 see you Aichholzer Filmproduktion 483.815,-
Stille Wasser Allegro Filmproduktion GmbH 468.463,-
Herzklopfen Bannert Fimproduktion GmbH 134.053,-
Steig aus Deinem Luftballon Cine-Mercury Film-Fernsehprod.GmbH 333.216,-
Die Ameisenstraße DOR-Filmproduktion GmbH 900.000,-
Das sprechende Grab DOR-Filmproduktion GmbH 885.000,-
Zeit der Rache DOR-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Coconut
EPO-Filmproduktion GmbH
312.090,-
Fegefeuer EPO-Filmproduktion GmbH 111.570,-
JomtVenture EPO-Filmproduktion GmbH 1,000.000,-
Die Praxis der Liebe Vahe Export Filmproduktion GmbH 75.600,-
Das 10. Jahr Extra Film ARGE Film/Video GmbH 148.222,84
Ferien mit Silvester Extra Film ARGE Film/Video GmbH 200.000,-
Lisa und die Säbelzahntiger Extra Film ARGE Film/Video GmbH 911.475,-
Tief oben Extra Film ARGE Film/Video GmbH 831.931,87
Unter Freunden Extra Film ARGE Film/Video GmbH 366.272,-
Der Nachbar Manfred Fritsch, Filmbüro 491.000,-
Jenseits von Federn (Kurzfilm) GOESS, Video-Film GmbH 150.000,-
Die Ministranten Infratel Filmproduktion GmbH 464.037,32
Giulia super Lhotsky Film GmbH & Co KG 406.256,84
Am Rande der Welt LOTUS Film GmbH 220.056,-
Das Grau des Himmels LOTUS Film GmbH 380.848,-
Nie im Leben MARWO Filmproduktion GmbH 430.896,-
Schmutz MR TV-Filmproduktion GmbH & Co KG 228.000,-
Verlassen Sie bitte Ihren Mann MR Film, Kurt Mrkwicka 450.000,-
Averills Ankommen Neue Studio Film GmbH 500.000,-
Caracas Neue Studio Film GmbH 243.690,-
Gavre Princip -
Himmel unter Steinen Neue Studio Film GmbH 500.000,-
Mirakel Neue Studio Film GmbH 440.000,-
Merken Sie sich dieses Gesicht Polypol Film 280.000,-
Rest in Pieces - Joe Coleman PRISMA Filmproduktion GmbH 424.284,-
The Bands PRISMA Filmproduktion GmbH 150.000,-
Die totale Therapie PRISMA Filmproduktion GmbH 1,000.000,-
Vor lauter Feigheit gibt es
kein Erbarmen Provinz Filmproduktion GmbH 1,000.000,-
38 - Auch das war Wien SATEL-Filmproduktion GmbH 344.250,-
Ich oder Du SATEL-Filmproduktion GmbH 319.971,-
Freispiel Scheiderbauer Filmproduktion GmbH 1,000.000,-
Muttertag Scheiderbauer Filmproduktion GmbH 77.585,-
Hugo und der liebe Gott Schönbrunnfilm GmbH 100.000,-
Die Zeit danach Schönbrunnfilm GmbH 500.000,-
Du bringst mich um SK Film4Fernsehproduktion GmbH 699.966,62
El Chiko SK Film-/Fernsehproduktion GmbH 667.580,-
Ilona und Kurti SK Film-/Fernsehproduktion GmbH 32.948,62
Hanna, Monster, Liebling TTV-Filmproduktion CH. Berger 168.490,70
Ach, Boris WEGA-Filmproduktion GmbH 403.603,-
Benny's Video WEGA-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Dead Flowers WEGA-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Der Kopf des Mohren WEGA-Filmproduktion GmbH 1,000.000,-
Der 7. Kontinent WEGA-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Die Spitzen der Gesellschaft WEGA-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Das tätowierte Herz WEGA-Filmproduktion GmbH 500.000,-
Echo
Park
Wien Film GmbH
329.640,-
Zu den Fragen 5 und 6:
Das Projekt „Abenteuer eines Traumes wurde - wie mir berichtet wird - vom
Filmbeirat zweimal aus inhaltlichen und formalen Gründen für eine Förderung nicht
empfohlen.
Darüber hinaus wird mir mitgeteilt, daß es keine Zusage des damaligen Bundesmini-
sters Dr. SCHOLTEN gibt. Vielmehr wurde ich informiert, daß im Ministerbüro von
Dr. Scholten ein Gespräch mit der damaligen Beraterin Mag. Gertraud AUER
stattfand, in dessen Rahmen lediglich die Absage bestätigt wurde. Der damalige
Sektionschef Dr. Hans TEMNITSCHKA sagte ausnahmsweise für das oben
erwähnte Projekt einen Betrag von S 100.000,- zu, welcher auch kurz danach
ausbezahlt wurde. Zudem haben auch Expertengremien jener Bundesländer, die
über Beiräte verfügen, das genannte Projekt als für eine Förderung nicht geeignet
bezeichnet.