2375/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
haben am 6. Mai 1997 unter der Nr. 2353/J an mich eine schriftliche parlamen-
tarische Anfrage betreffend EU-Förderungen gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1. Wie hoch sind die Mittel, die bis Ende März 1997 aus den EU-Struktur-
fonds lukriert werden konnten?
2. Wie hoch sind die Mittel, die in diesem Zeitraum tatsächlich an die Förde-
rungswerber ausbezahlt wurden?
3. Wieviele Mittel werden voraussichtlich bis Ende 1997 in Anspruch genom-
men?
4. Wie hoch sind die entsprechenden österreichischen Kofinanzierungen bis
Ende März 1997lbis Ende des Jahres?
5. Welche konkreten Projekte wurden bisher von der EU gefördert (Aufli-
stung)?
6. Wieviele zusätzliche Projekte konnten nur aufgrund der EU-Förderungen
verwirklicht werden?
7. Wieviele zusätzliche Arbeitsplätze konnten aufgrund der EU-Förderungen
geschaffen werden?
8. In welchem Verhältnis verteilen sich die lukrierten Mittel auf die einzelnen
Bundesländer?
9. Wie verträgt sich der österreichische Förderungsanteil von insgesamt
36 Milliarden Schilling bis 1999 mit den Konsolidierungsbemühungen von
Bund und Ländern?
10. In einer APA-Meldung vom 13. August 1996 meinte der damalige Staats-
sekretär Schlögl: "Daß die gesamte mögliche Summe ausgezahlt werde,
sei in der EU eher unüblich, insbesondere die schwächer entwickelten
Länder können sich die Kofinanzierung nicht leisten". Gehen Sie davon
aus, daß für Österreich der Gesamtbetrag der zugesagten 21 Milliarden
Schilling bis 1999 zur Auszahlung gelangt?
11. Wurde der österreichische Beitrag von 36 Milliarden Schilling bei der Er-
stellung des Budgetprogrammes berücksichtigt?
12. Zu welchen Ergebnissen kommen allfällige Evaluierungen der bisherigen
EU-Förderungen betreffend der Auswirkungen auf Forschung, Innovation,
Arbeitsplatzschaffung und Unternehmensgründungen?
13. Durch welche Maßnahmen soll die Transparenz der EU-Förderungen er-
höht werden?
14. Wieviele Mittel hat die Bundesregierung seit dem EU-Beitritt für „Europa-
Informationen" ausgegeben?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1.
Per 31. März 1997 sind in Österreich Zahlungen der EU…Kommission in Höhe
von 5,5676 Milliarden Schilling eingegangen. Diese Zahlungen verteilen sich
auf die einzelnen Strukturfonds
folgendermaßen:
Europäischer Sozialfonds (ESF) 2,2646 Milliarden S
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds
für die Landwirtschaft (EAGFL) 1,9840 Milliarden 5
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1,3190 Milliarden S
Zu Frage 2
Da nach den einschlägigen EU-Verordnungen die Leistung von Vorschüssen
an die Projektträger nicht gestattet ist, können Fördermittel erst nach Rech-
nungslegung seitens der Förderungswerber ausbezahlt werden.
Die Daten mit Stand 31. März 1997 werden derzeit noch erhoben. Per
31. Dezember 1996 betrug der Stand der Auszahlungen an Förderungswerber
13,312 Milliarden Schilling; davon waren 4,525 Milliarden Schilling EU-Mittel.
Zu Frage 3:
Der Zeitpunkt der Anforderung sowie die Höhe der Fördermittel werden durch
die Strukturfondsverordnungen vorgeschrieben. Diese Schwellenwerte orien-
tieren sich am Stand der Auszahlungen von Fördergeldern (nationale und EU-
Mittel). Die Auszahlungen von Fördermitteln richtet sich wiederum nach dem
Stand der einzelnen Projektumsetzung, sodaß EU-Rückflüsse nur geschätzt
werden können:
Nach einer vorläufigen Schätzung ist für 1997 mit weiteren EU-Rückflüssen in
Höhe von rund 5,3 Milliarden Schilling zu rechen, die sich auf die einzelnen
Fonds wie folgt verteilen:
EAGFL: rund 1,6 Milliarden Schilling
EFRE: rund 1,5 Milliarden Schilling
ESF: rund 2,2 Milliarden Schilling
Bis Ende 1997 könnten daher rund 11 Milliarden Schilling - das ist ungefähr die
Hälfte des auszuschöpfenden Rahmens - an EU-Fördermitteln an Österreich
rückgeflossen sein.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich des Kofinanzierungsverhältnisses nationale Mittel zu EU-Mitteln,
das in den einzelnen Programmplanungsdokumenten und in den Entschei-
dungen der Kommission festgeschrieben ist, verweise ich auf die beiliegende
Info-Mappe "Basisinformationen".
Die Daten mit Stand 31. März 1997 werden derzeit noch erhoben.
Per 31. Dezember 1996 betrug der Stand der Auszahlungen 13,312 Milliarden
Schilling; davon waren 4,525 Milliarden Schilling EU-Mittel. Die nationale
Kofinanzierung betrug daher 8,787 Milliarden Schilling.
Zu Frage 5:
Angesichts der großen Zahl von Projekten - allein im Bereich der Wirtschafts-
bzw. Unternehmensförderung und -beratung (EFRE) wurden bis Ende 1996
rund 7.000 Projekte genehmigt, im Bereich des ESF wurden rund 29.100
Förderungen gewährt - muß auf eine Aufzählung der Projekte verzichtet
werden. Im Übrigen verweise ich auf die beiliegende Infomappe mit Projekt-
beispielen.
Zu Frage 6:
Die EU-Fördermittel lassen sich - isoliert betrachtet - nicht eindeutig auf ein-
zelne Projekte zurückverfolgen. Da jedoch die nationalen Förderbudgets in der
Regel ausgeschöpft wurden1 konnten durch die EU-Förderungen Projekte mit
einem Fördervolumen von 4,5 Milliarden Schilling (Stand Ende 1996) realisiert
werden, die sonst nicht hätten finanziert werden können.
Zu Frage 7:
Im Bereich des EFRE wurden mit Stand 31. Dezember1996 (Quelle: EFRE-
Monitoringsystem) rund 7.000 Projekte genehmigt, 7.888 neue Arbeitsplätze
geschaffen und 57.869 bestehende Arbeitsplätze gesichert.
Die Förderungen im Rahmen des ESF dienen nicht primär der Schaffung von
Arbeitsplätzen, sondern der personenbezogenen Unterstützung von Arbeits-
losen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Auch für den EAGFL ist
wegen der anders gelagerten Schwerpunktsetzung primär keine Arbeitsplatz-
schaffung vorgesehen.
Zu Frage 8:
Die horizontalen Zielprogramme (Ziel 3, Ziel 4 und Ziel 5a) betreffen das ge-
samte Bundesgebiet, die verfügbaren Finanzmittel sind daher a priori nicht auf
die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Gemeinschaftsinitiativenprogramme
(ausgenommen URBAN und LEADER) sind in der Regel bundesländerüber-
greifend.
Sofern eine direkte Zuordenbarkeit möglich ist (Ziel 1, Ziel 2, Ziel Sb, Gemein-
schaftsinitiativen LEADER und URBAN), gestaltet sich die Verteilung auf die
einzelnen Bundesländer per 31. März
1997 folgendermaßen:
Burgenland: 520,60 Millionen Schilling
Niederösterreich: 367,03 Millionen Schilling
Oberösterreich: 320,61 Millionen Schilling
Steiermark: 503,05 Millionen Schilling
Vorarlberg: 75,37 Millionen Schilling
Salzburg: 38,17 Millionen Schilling
Kärnten: 175,07 Millionen Schilling
Tirol: 102,79 Millionen Schilling
URBAN Wien: 63,57 Millionen Schilling
URBAN Graz: 11,78 Millionen Schilling
Zu Frage 9:
Die Strukturfondsprogramme sind bis Ende 1999 genehmigt; der Zeitrahmen
zur Ausfinanzierung der innerhalb dieser Programme genehmigten Projekte
erstreckt sich aber bis 2001; das heißt bis Ende des Jahres 2001 werden
Strukturfondsmittel und nationale Kofinanzierungsmittel an die Projektträger
ausbezahlt werden.
Durch den Umstand, daß Österreich die vorhandenen Budgets der bestehen-
den Förderstellen/-institutionen zur nationalen Kofinanzierung heranzieht, be-
steht insofern kein zusätzlicher Budgetbedarf. Die zur kofinanzierung nötigen
nationalen Mittel sind daher in der Regel nicht zusätzlich durch Bund bzw.
Länder aufzubringen.
Zu Frage 10:
Bis jetzt spricht nichts gegen die Annahme, daß der Gesamtbetrag der von der
FU genehmigten Mittel ausgeschöpft werden
kann. Zur Auszahlung gelangen
diese Mittel allerdings nicht bis 1999, sondern bis Ende 2001 (siehe auch
Frage 9).
Zu Frage 11:
Grundsätzlich ist der Budgetbedarf für die Kofinanzierung der Strukturfondspro-
gramme bekannt und wird vom Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich
des Gesamterfordernisses bei der Budgetplanung des Bundes berücksichtigt.
Das enthebt die einzelnen Bundesressorts aber nicht der Verantwortung, im
Rahmen ihres Budgets für die Bedeckung einzelner Maßnahmen selbst Sorge
zu tragen. Hinsichtlich der Bedeckung der Maßnahmen der Länder wäre die
Frage an die Bundesländer zu richten.
Zu Frage 12:
Die ersten Zwischenevaluierungsergebnisse werden im Herbst 1997 vorliegen.
Eine Gesamtbeurteilung kann erst nach Abschluß der Programme erfolgen.
Zu Frage 13.
Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, durch die angeschlossenen Infomappen
grundlegende Informationen betreffend EU-Strukturfondsförderungen zu
verbreiten. Die Länder führen auf ihrem Gebiet eigene Aktivitäten durch.
Die Gesamtergebnisse des Monitorings wurden schon bisher im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit den Medien bekanntgegeben. Detailinformationen über
einzelne Projekte unterliegen dem Datenschutz: und können daher nur bedingt
weitergegeben werden.
Zu Frage 14
Die Bundesregierung hat seit dem EU…Beitritt für "Europa-Informationen" rund
83,59 Millionen Schilling ausgegeben.