2375/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

haben am 6. Mai 1997 unter der Nr. 2353/J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend EU-Förderungen gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1. Wie hoch sind die Mittel, die bis Ende März 1997 aus den EU-Struktur-

fonds lukriert werden konnten?

2. Wie hoch sind die Mittel, die in diesem Zeitraum tatsächlich an die Förde-

rungswerber ausbezahlt wurden?

3. Wieviele Mittel werden voraussichtlich bis Ende 1997 in Anspruch genom-

men?

4. Wie hoch sind die entsprechenden österreichischen Kofinanzierungen bis

Ende März 1997lbis Ende des Jahres?

5. Welche konkreten Projekte wurden bisher von der EU gefördert (Aufli-

stung)?

6. Wieviele zusätzliche Projekte konnten nur aufgrund der EU-Förderungen

verwirklicht werden?

7. Wieviele zusätzliche Arbeitsplätze konnten aufgrund der EU-Förderungen

geschaffen werden?

8. In welchem Verhältnis verteilen sich die lukrierten Mittel auf die einzelnen

Bundesländer?

9. Wie verträgt sich der österreichische Förderungsanteil von insgesamt

36 Milliarden Schilling bis 1999 mit den Konsolidierungsbemühungen von

Bund und Ländern?

10. In einer APA-Meldung vom 13. August 1996 meinte der damalige Staats-

sekretär Schlögl: "Daß die gesamte mögliche Summe ausgezahlt werde,

sei in der EU eher unüblich, insbesondere die schwächer entwickelten

Länder können sich die Kofinanzierung nicht leisten". Gehen Sie davon

aus, daß für Österreich der Gesamtbetrag der zugesagten 21 Milliarden

Schilling bis 1999 zur Auszahlung gelangt?

11. Wurde der österreichische Beitrag von 36 Milliarden Schilling bei der Er-

stellung des Budgetprogrammes berücksichtigt?

12. Zu welchen Ergebnissen kommen allfällige Evaluierungen der bisherigen

EU-Förderungen betreffend der Auswirkungen auf Forschung, Innovation,

Arbeitsplatzschaffung und Unternehmensgründungen?

13. Durch welche Maßnahmen soll die Transparenz der EU-Förderungen er-

höht werden?

14. Wieviele Mittel hat die Bundesregierung seit dem EU-Beitritt für „Europa-

Informationen" ausgegeben?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1.

Per 31. März 1997 sind in Österreich Zahlungen der EU…Kommission in Höhe

von 5,5676 Milliarden Schilling eingegangen. Diese Zahlungen verteilen sich

auf die einzelnen Strukturfonds folgendermaßen:

Europäischer Sozialfonds (ESF) 2,2646 Milliarden S

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

für die Landwirtschaft (EAGFL) 1,9840 Milliarden 5

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1,3190 Milliarden S

Zu Frage 2

Da nach den einschlägigen EU-Verordnungen die Leistung von Vorschüssen

an die Projektträger nicht gestattet ist, können Fördermittel erst nach Rech-

nungslegung seitens der Förderungswerber ausbezahlt werden.

Die Daten mit Stand 31. März 1997 werden derzeit noch erhoben. Per

31. Dezember 1996 betrug der Stand der Auszahlungen an Förderungswerber

13,312 Milliarden Schilling; davon waren 4,525 Milliarden Schilling EU-Mittel.

Zu Frage 3:

Der Zeitpunkt der Anforderung sowie die Höhe der Fördermittel werden durch

die Strukturfondsverordnungen vorgeschrieben. Diese Schwellenwerte orien-

tieren sich am Stand der Auszahlungen von Fördergeldern (nationale und EU-

Mittel). Die Auszahlungen von Fördermitteln richtet sich wiederum nach dem

Stand der einzelnen Projektumsetzung, sodaß EU-Rückflüsse nur geschätzt

werden können:

Nach einer vorläufigen Schätzung ist für 1997 mit weiteren EU-Rückflüssen in

Höhe von rund 5,3 Milliarden Schilling zu rechen, die sich auf die einzelnen

Fonds wie folgt verteilen:

EAGFL: rund 1,6 Milliarden Schilling

EFRE: rund 1,5 Milliarden Schilling

ESF: rund 2,2 Milliarden Schilling

Bis Ende 1997 könnten daher rund 11 Milliarden Schilling - das ist ungefähr die

Hälfte des auszuschöpfenden Rahmens - an EU-Fördermitteln an Österreich

rückgeflossen sein.

Zu Frage 4:

Hinsichtlich des Kofinanzierungsverhältnisses nationale Mittel zu EU-Mitteln,

das in den einzelnen Programmplanungsdokumenten und in den Entschei-

dungen der Kommission festgeschrieben ist, verweise ich auf die beiliegende

Info-Mappe "Basisinformationen".

Die Daten mit Stand 31. März 1997 werden derzeit noch erhoben.

Per 31. Dezember 1996 betrug der Stand der Auszahlungen 13,312 Milliarden

Schilling; davon waren 4,525 Milliarden Schilling EU-Mittel. Die nationale

Kofinanzierung betrug daher 8,787 Milliarden Schilling.

Zu Frage 5:

Angesichts der großen Zahl von Projekten - allein im Bereich der Wirtschafts-

bzw. Unternehmensförderung und -beratung (EFRE) wurden bis Ende 1996

rund 7.000 Projekte genehmigt, im Bereich des ESF wurden rund 29.100

Förderungen gewährt - muß auf eine Aufzählung der Projekte verzichtet

werden. Im Übrigen verweise ich auf die beiliegende Infomappe mit Projekt-

beispielen.

Zu Frage 6:

Die EU-Fördermittel lassen sich - isoliert betrachtet - nicht eindeutig auf ein-

zelne Projekte zurückverfolgen. Da jedoch die nationalen Förderbudgets in der

Regel ausgeschöpft wurden1 konnten durch die EU-Förderungen Projekte mit

einem Fördervolumen von 4,5 Milliarden Schilling (Stand Ende 1996) realisiert

werden, die sonst nicht hätten finanziert werden können.

Zu Frage 7:

Im Bereich des EFRE wurden mit Stand 31. Dezember1996 (Quelle: EFRE-

Monitoringsystem) rund 7.000 Projekte genehmigt, 7.888 neue Arbeitsplätze

geschaffen und 57.869 bestehende Arbeitsplätze gesichert.

Die Förderungen im Rahmen des ESF dienen nicht primär der Schaffung von

Arbeitsplätzen, sondern der personenbezogenen Unterstützung von Arbeits-

losen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Auch für den EAGFL ist

wegen der anders gelagerten Schwerpunktsetzung primär keine Arbeitsplatz-

schaffung vorgesehen.

Zu Frage 8:

Die horizontalen Zielprogramme (Ziel 3, Ziel 4 und Ziel 5a) betreffen das ge-

samte Bundesgebiet, die verfügbaren Finanzmittel sind daher a priori nicht auf

die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Gemeinschaftsinitiativenprogramme

(ausgenommen URBAN und LEADER) sind in der Regel bundesländerüber-

greifend.

Sofern eine direkte Zuordenbarkeit möglich ist (Ziel 1, Ziel 2, Ziel Sb, Gemein-

schaftsinitiativen LEADER und URBAN), gestaltet sich die Verteilung auf die

einzelnen Bundesländer per 31. März 1997 folgendermaßen:

Burgenland:                         520,60 Millionen Schilling

Niederösterreich:                                367,03 Millionen Schilling

Oberösterreich:                    320,61 Millionen Schilling

Steiermark:                            503,05 Millionen Schilling

Vorarlberg:                           75,37 Millionen Schilling

Salzburg:                                              38,17 Millionen Schilling

Kärnten:                                               175,07 Millionen Schilling

Tirol:                                      102,79 Millionen Schilling

URBAN Wien:                     63,57 Millionen Schilling

URBAN Graz:                       11,78 Millionen Schilling

Zu Frage 9:

Die Strukturfondsprogramme sind bis Ende 1999 genehmigt; der Zeitrahmen

zur Ausfinanzierung der innerhalb dieser Programme genehmigten Projekte

erstreckt sich aber bis 2001; das heißt bis Ende des Jahres 2001 werden

Strukturfondsmittel und nationale Kofinanzierungsmittel an die Projektträger

ausbezahlt werden.

Durch den Umstand, daß Österreich die vorhandenen Budgets der bestehen-

den Förderstellen/-institutionen zur nationalen Kofinanzierung heranzieht, be-

steht insofern kein zusätzlicher Budgetbedarf. Die zur kofinanzierung nötigen

nationalen Mittel sind daher in der Regel nicht zusätzlich durch Bund bzw.

Länder aufzubringen.

Zu Frage 10:

Bis jetzt spricht nichts gegen die Annahme, daß der Gesamtbetrag der von der

FU genehmigten Mittel ausgeschöpft werden kann. Zur Auszahlung gelangen

diese Mittel allerdings nicht bis 1999, sondern bis Ende 2001 (siehe auch

Frage 9).

Zu Frage 11:

Grundsätzlich ist der Budgetbedarf für die Kofinanzierung der Strukturfondspro-

gramme bekannt und wird vom Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich

des Gesamterfordernisses bei der Budgetplanung des Bundes berücksichtigt.

Das enthebt die einzelnen Bundesressorts aber nicht der Verantwortung, im

Rahmen ihres Budgets für die Bedeckung einzelner Maßnahmen selbst Sorge

zu tragen. Hinsichtlich der Bedeckung der Maßnahmen der Länder wäre die

Frage an die Bundesländer zu richten.

Zu Frage 12:

Die ersten Zwischenevaluierungsergebnisse werden im Herbst 1997 vorliegen.

Eine Gesamtbeurteilung kann erst nach Abschluß der Programme erfolgen.

Zu Frage 13.

Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, durch die angeschlossenen Infomappen

grundlegende Informationen betreffend EU-Strukturfondsförderungen zu

verbreiten. Die Länder führen auf ihrem Gebiet eigene Aktivitäten durch.

Die Gesamtergebnisse des Monitorings wurden schon bisher im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit den Medien bekanntgegeben. Detailinformationen über

einzelne Projekte unterliegen dem Datenschutz: und können daher nur bedingt

weitergegeben werden.

Zu Frage 14

Die Bundesregierung hat seit dem EU…Beitritt für "Europa-Informationen" rund

83,59 Millionen Schilling ausgegeben.