2376/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 7. Mai 1997,

eingelangt am 9. Mai 1997, unter der Nr.2390 /J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend „den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Stel-

lenwert der Familienfrauen“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Welche und von wem in Auftrag gegebene Studien über den volkswirtschaft-

lichen Wert der unbezahlten Hausarbeit liegen in Ihrem Ministerium vor?

2. Zu welchen Ergebnissen gelangen diese Studien?

3. Wie ist die Kostenersparnis der öffentlichen Hand durch die unentgeltlich ge-

leistete Kindererziehung und Altenbetreuung zu beziffern?

4. Halten auch Sie eine Verbesserung der Situation von Hausfrauen für gerecht-

fertigt?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wenn ja, welche Initiativen werden Sie dazu setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der anläßlich der Weltfrauenkonferenz 1995 vorgelegte ‹Bericht über die Situation

der Frauen in Österreich. Frauenbericht 1995", der von meiner Amtsvorgängerin in

Auftrag gegeben wurde, behandelt im Kapitel "Weibliche Lebensformen" die Situa-

tion von nicht-erwerbstätigen Frauen.

Wie in den Ergebnissen der Untersuchung zum volkswirtschaftlichen Wert der Haus-

arbeit festgehalten wird, werden im Bereich der familiären Hausarbeit Leistungen er-

bracht, die sich, obwohl es hiefür keinen Markt gibt, durchaus monetär bewerten las-

sen. Zwei Bewertungsmethoden stehen zur Auswahl, wobei die eine auf die Kosten

des ,,Zukaufs" aller im privaten Haushalt erbrachten Leistungen abstellt, die andere

hingegen die im Haushalt und bei der Kinderbetreuung aufgewendete Arbeitszeit be-

wertet und auf dieser Grundlage die fiktiven Lohnkosten schätzt. In der vorliegenden

Untersuchung wurde der Wert der Hausarbeit auf Basis der Mindestlöhne für Haus-

wirtschafterInnen und Haushälterinnen berechnet. Laut festgelegtem Mindestlohn-

tarif für im Privathaushalt Beschäftigte liegt der gewichtete Mittelwert bei rund S 65,-.

Auf die Bewertung der Arbeitszeit auf der Basis von Löhnen für spezifische Berufe,

die Haushaltsfunktionen darstellen - wie z.B. Koch, Kindergärtnerin - wurde verzich-

tet, da Hausarbeit nicht ohne weiteres mit der Arbeit einer Spezialistin, eines Spezia-

listen vergleichbar ist.

Die österreichische Bevölkerung im Alter ab 19 Jahren arbeitete im Untersuchungs-

zeitraum 1992 im Durchschnitt täglich drei Stunden 56 Minuten im Haushalt oder

Garten, bügelte, kochte, kaufte ein oder betreute Kinder bzw. kranke Angehörige.

Männer wendeten für diese Tätigkeiten im Durchschnitt täglich zwei Stunden zehn

Minuten, Frauen fünf Stunden 30 Minuten auf. Unter Zugrundelegung des durch-

schnittlichen Mindestlohnes für HauswirtschafterInnen und Haushälterinnen und

nach Hochrechnung des für einen Tag veranschlagten Zeitaufwandes auf ein Jahr

ergibt sich für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung ein fiktiver Wert von 558

Milliarden Schilling. Der überwiegende Anteil, nämlich rund drei Viertel der in priva-

ten Haushalten unentgeltlich erbrachten Leistungen - das entspricht einem Wert von

414 Milliarden Schilling nach der angeführten Berechnungsmethode - entfällt hiebei

auf Frauen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, festzuhalten, daß der Großteil

der in der Familie anfallenden Versorgungsarbeit nicht nur von nicht berufstätigen

Frauen sondern ebenso von berufstätigen Frauen neben der Verrichtung ihrer Er-

werbsarbeit vorgenommen wird.

Ich halte allerdings wenig davon, den genannten Betrag von 558 Milliarden Schilling

als willkommene kostenersparnis der öffentlichen Hand zu betrachten; vielmehr ist

für mich die Frage der Entlastung und Verbesserung der Situation der Frauen, die

sich der kindererziehung bzw. Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Ange-

hörigen widmen, von zentraler Bedeutung.

Als Beispiel sei hier die Initiative des Bundes zur Schaffung einer ausreichenden An-

zahl von bedarfsgerechten kinderbetreuungseinrichtungen angeführt. Durch den

vom Bund zur Verfügung gestellten Betrag von 600 Millionen Schilling werden be-

reits im heurigen Jahr konkrete Projekte zur Schaffung von zusätzlichen kinderbe-

treuungseinrichtungen mitfinanziert werden.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Situation von Hausfrauen wurde bereits bisher in den verschiedensten Bereichen

berücksichtigt, wie zum Beispiel durch die Mitversicherung in der Krankenversiche-

rung, den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Witwenpension.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten - eine Anspruchsverbesserung im Be-

reich der Pensionsversicherung - ist als Honorierung nicht-monetärer Leistungen zu

verstehen. Dadurch wird der gesellschaftlichen Wertschätzung von unbezahlt er-

brachter Pflege- und Versorgungsarbeit Ausdruck verliehen und Frauen mit längeren

Erwerbsunterbrechungen zu geschlossenen Versicherungsverläufen verholfen.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bestrebungen, eine eigenständige

Existenzsicherung auch für jene Frauen zu erreichen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für

die Familie selbst keine oder nicht ausreichende Versicherungszeiten erwerben

konnten, hervorzuheben. Angestrebt wird ein Pensionssystem, das einer eigenstän-

digen finanziellen Absicherung von Frauen besser Rechnung trägt als das zur Zeit

bestehende.