2380/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14. Mai
1997 unter der Nr.2412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Personenschutz für den früheren Bundeskanzler Dr. VRANITZKY
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Trifft es zu, daß seitens des Bundesministeriums für Inneres für den ehe-
maligen Bundeskanzler Dr. VRANITZKY der Personenschutz organisiert
wird?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage und welche Erwägungen sind dafür
maßgebend?
2. Wie lautet der genaue Auftrag dieses Einsatzes?
3. Wie viele Bedienstete werden für diesen Personenschutz ständig benö-
tigt?
4. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung weisen diese Bedien-
steten auf?
5. Welche sonstigen Hilfsmittel (Infrastruktur z.B. Fahrzeuge, Waffen) stehen
bei diesem Einsatz zur Verfügung?
6. Umfaßt der Personenschutz neben den Bediensteten, die vom Bundes-
ministerium für Inneres gestellt werden, noch weitere Personen, z.B. pri-
vate Bodyguards ?
Wenn ja, welche?
7. Umfaßt der Auftrag des Personenschutzes auch Reisebewegungen ins-
besondere private Auslandsreisen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
8. Wurde über den Umfang des Personenschutzes für Dr. VRANITZKY
innerhalb der Bundesregierung das Einvernehmen hergestellt?
Wenn ja, wann und auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
9. Bei welchen Auslandsreisen wurde Dr. VRANITZKY seit Beendigung
seiner Tätigkeit vom Personenschutz begleitet und wie lautete der Zweck
dieser Reisen?
10. Wie viele Bedienstete des Innenressorts nahmen an den einzelnen
Reisen teil?
11. Trifft es zu, daß Dr. VRANITZKY auch bei einem Golfturnier in Florida von
zwei Bodyguards, die vom Innenressort gestellt wurden, begleitet wurde?
12. Wie hoch werden die dem Steuerzahler im Jahr 1997 entstehenden
Kosten voraussichtlich sein?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7 bzw. 9 bis 12:
Diese Fragen betreffen nicht meinen Zuständigkeitsbereich. Ich verweise daher
auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundesminister für
Inneres gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2413/J.
Zu Frage 8:
Nein. Im übrigen verweise ich auch hier auf die Beantwortung durch den Herrn
Bundesminister für Inneres.