2380/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 14. Mai

1997 unter der Nr.2412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Personenschutz für den früheren Bundeskanzler Dr. VRANITZKY

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Trifft es zu, daß seitens des Bundesministeriums für Inneres für den ehe-

maligen Bundeskanzler Dr. VRANITZKY der Personenschutz organisiert

wird?

Wenn ja, welche Rechtsgrundlage und welche Erwägungen sind dafür

maßgebend?

2. Wie lautet der genaue Auftrag dieses Einsatzes?

3. Wie viele Bedienstete werden für diesen Personenschutz ständig benö-

tigt?

4. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung weisen diese Bedien-

steten auf?

5. Welche sonstigen Hilfsmittel (Infrastruktur z.B. Fahrzeuge, Waffen) stehen

bei diesem Einsatz zur Verfügung?

6. Umfaßt der Personenschutz neben den Bediensteten, die vom Bundes-

ministerium für Inneres gestellt werden, noch weitere Personen, z.B. pri-

vate Bodyguards ?

Wenn ja, welche?

7. Umfaßt der Auftrag des Personenschutzes auch Reisebewegungen ins-

besondere private Auslandsreisen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

8. Wurde über den Umfang des Personenschutzes für Dr. VRANITZKY

innerhalb der Bundesregierung das Einvernehmen hergestellt?

Wenn ja, wann und auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

9. Bei welchen Auslandsreisen wurde Dr. VRANITZKY seit Beendigung

seiner Tätigkeit vom Personenschutz begleitet und wie lautete der Zweck

dieser Reisen?

10. Wie viele Bedienstete des Innenressorts nahmen an den einzelnen

Reisen teil?

11. Trifft es zu, daß Dr. VRANITZKY auch bei einem Golfturnier in Florida von

zwei Bodyguards, die vom Innenressort gestellt wurden, begleitet wurde?

12. Wie hoch werden die dem Steuerzahler im Jahr 1997 entstehenden

Kosten voraussichtlich sein?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7 bzw. 9 bis 12:

Diese Fragen betreffen nicht meinen Zuständigkeitsbereich. Ich verweise daher

auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundesminister für

Inneres gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2413/J.

Zu Frage 8:

Nein. Im übrigen verweise ich auch hier auf die Beantwortung durch den Herrn

Bundesminister für Inneres.