2386/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

ZudenFragen1und2:

Seit Beginn der Tätigkeit des Widerspruchregisters bis zum 11. Juni 1997 ließen sich 2579

Personen in das Register aufnehmen, wobei die Anzahl der Registrierungen jährlich stark zunahm

(1995: 323, 1996: 1153, Jänner bis 11. Juni 1997:1103). Diese Tendenz hängt nicht zuletzt mit

dem zunehmenden Bekanntheitsgrad des Registers zusammen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Register wurde im Jahr 1996 von den berechtigten Krankenanstalten 829 mal konsultiert,

wobei in ca. 25 % der Fälle eine mögliche Spende eines soliden Organs der Grund fur eine

Anfrage war, bei den restlichen 75 % handelte es sich um Recherchen vor einer Gewebeentnahme

(Haut, Knochen,...) zu Transplantationszwecken. Insgesamt wurden seit der Einrichtung des

Registers bis zum 31. Mai d.J. 1811 Abfragen getätigt. Bisher mußte eine Organspende wegen

eines registrierten Widerspruches unterbleiben.

Zu Frage 5 :

Derzeit existieren vergleichbare Register in Belgien, Frankreich, Portugal und Schweden. Zahlen

über Registrierungen werden von den genannten Registern nicht veröffentlicht. Zur Zeit führt das

Schwedische "National Board of Health and Welfare" eine Erhebung durch, bei der auch Zahlen

über registrierte Personen erhoben werden. Ein Vergleich zu anderen europäischen Ländern sollte

nach Vorliegen des Berichts zu dieser Studie möglich sein.

Zu Frage 6:

In den europäischen Ländern ist die Organspende rechtlich sehr unterschiedlich geregelt. Von den

EU-Mitgliedsstaaten verfügen derzeit drei Länder (BRD, Irland, Luxemburg) über keine

gesetzliche Regelung zur Organspende und somit auch über kein Instrumentarium zur Erfassung

von Zustimmungen oder Widersprüchen. In weiteren fünf Staaten (Dänemark, Finnland, Holland,

Italien, Spanien), in denen das Gesetz eine Widerspruchslösung vorsieht, besteht derzeit kein

Register. In England und Griechenland sind Zustimmungsregister geplant bzw. im Aufbau. Neben

Österreich betreiben die bereits zu Frage 5 genannten Länder Widerspruchregister. Eine

einheitliche Regelung dieser Materie ist in absehbarer Zeit in Europa nicht zu erwarten.

Zu Frage 7:

Das Koordinationsbüro für das Transplantationswesen hatte 1996 folgende Arbeitsschwerpunkte:

- Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erreichung einer optimalen Struktur für die Erbringung

transplantationsmedizinischer Leistungen.

- Die Berücksichtigung von Transplantationsleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung des

Österreichischen Krankenanstaltenplanes zu einem Leistungsangebotsplan.

- Die Auswahl von Leistungsstandorten für die Durchführung von allogenen

Knochenmarktransplantationen auf der Grundlage einer österreichweiten Bedarfsschätzung und

der Berücksichtigung von Anforderungen an die Strukturqualität.

- Die Betreuung der Transplantationsbeauftragten an österreichischen Krankenanstalten.

  Die Führung des Widerspruchregisters gegen Organspende.

  Die Administration der Finanzierung des Organaufkommens und der

Knochenmarkspendertypisierung.

  Die Verwaltung der "Christine Vranitzky-Stiftung zur Förderung der Organtranspiantation".