2386/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
ZudenFragen1und2:
Seit Beginn der Tätigkeit des Widerspruchregisters bis zum 11. Juni 1997 ließen sich 2579
Personen in das Register aufnehmen, wobei die Anzahl der Registrierungen jährlich stark zunahm
(1995: 323, 1996: 1153, Jänner bis 11. Juni 1997:1103). Diese Tendenz hängt nicht zuletzt mit
dem zunehmenden Bekanntheitsgrad des Registers zusammen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Register wurde im Jahr 1996 von den berechtigten Krankenanstalten 829 mal konsultiert,
wobei in ca. 25 % der Fälle eine mögliche Spende eines soliden Organs der Grund fur eine
Anfrage war, bei den restlichen 75 % handelte es sich um Recherchen vor einer Gewebeentnahme
(Haut, Knochen,...) zu Transplantationszwecken. Insgesamt wurden seit der Einrichtung des
Registers bis zum 31. Mai d.J. 1811 Abfragen getätigt. Bisher mußte eine Organspende wegen
eines registrierten Widerspruches
unterbleiben.
Zu Frage 5 :
Derzeit existieren vergleichbare Register in Belgien, Frankreich, Portugal und Schweden. Zahlen
über Registrierungen werden von den genannten Registern nicht veröffentlicht. Zur Zeit führt das
Schwedische "National Board of Health and Welfare" eine Erhebung durch, bei der auch Zahlen
über registrierte Personen erhoben werden. Ein Vergleich zu anderen europäischen Ländern sollte
nach Vorliegen des Berichts zu dieser Studie möglich sein.
Zu Frage 6:
In den europäischen Ländern ist die Organspende rechtlich sehr unterschiedlich geregelt. Von den
EU-Mitgliedsstaaten verfügen derzeit drei Länder (BRD, Irland, Luxemburg) über keine
gesetzliche Regelung zur Organspende und somit auch über kein Instrumentarium zur Erfassung
von Zustimmungen oder Widersprüchen. In weiteren fünf Staaten (Dänemark, Finnland, Holland,
Italien, Spanien), in denen das Gesetz eine Widerspruchslösung vorsieht, besteht derzeit kein
Register. In England und Griechenland sind Zustimmungsregister geplant bzw. im Aufbau. Neben
Österreich betreiben die bereits zu Frage 5 genannten Länder Widerspruchregister. Eine
einheitliche Regelung dieser Materie ist in absehbarer Zeit in Europa nicht zu erwarten.
Zu Frage 7:
Das Koordinationsbüro für das Transplantationswesen hatte 1996 folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erreichung einer optimalen Struktur für die Erbringung
transplantationsmedizinischer Leistungen.
- Die Berücksichtigung von Transplantationsleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung des
Österreichischen Krankenanstaltenplanes
zu einem Leistungsangebotsplan.
- Die Auswahl von Leistungsstandorten für die Durchführung von allogenen
Knochenmarktransplantationen auf der Grundlage einer österreichweiten Bedarfsschätzung und
der Berücksichtigung von Anforderungen an die Strukturqualität.
- Die Betreuung der Transplantationsbeauftragten an österreichischen Krankenanstalten.
Die Führung des Widerspruchregisters gegen Organspende.
Die Administration der Finanzierung des Organaufkommens und der
Knochenmarkspendertypisierung.
Die Verwaltung der "Christine Vranitzky-Stiftung zur Förderung der Organtranspiantation".