2388/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen

haben am 27.5.1997 unter der Nr. 2477/J eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Auflassung von Teilen der

KRIPO in Salzburg" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

"1. Ist Ihnen obengenannter Sachverhalt bekannt?

2. Erfolgten die Auflassungen der obengenannten KRIPO-

Abteilungen auf Grund einer Weisung?

Wenn ja, von wem und aus welchen Gründen?

Wenn nein, wurden sie von Polizeidirektor Karl Schweiger

eigenmächtig veranlaßt, sind Ihnen seine Beweggründ

dazu bekannt und wie sehen diese aus?

3. Ist es Ihnen persönlich wichtig, daß in Lokalen, Hotels

usw., beispielsweise zur Drogenfahndung oder zur Be-

kämpfung der Organisierten Kriminalität, Kontroller

durchgeführt werden?

Wenn ja, glauben Sie nicht, daß die Bekämpfung diesei

Kriminalitätsformen durch die Auflassung eines Teilec

der KRIPO-Außenfahndung, stark beeinträchtigt ist?

Wenn nein, warum nicht, zudem gerade die organisierte

Kriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen

hat?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt, der sich in Wirklich-

keit aber tatsächlich anders darstellt, ist mir bekannt.

Zu Frage 2:

Mit Dienstbefehl des Leiters des Kriminalbeamteninspektorates

der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 24.2.1997 wurde im Ein-

vernehmen mit dem polizeidirektor und auch dem zuständigen

Personalvertretungsorgan sowie mit Zustimmung des Bundes-

ministeriums fur Inneres eine strukturänderung in der Form vor-

genommen, daß mit Wirkung vom 1.3.1997 der von Ihnen ange-

sprochenen Gruppe Außenfahndung auch die Aufgaben einer elek-

tronischen Fahndungsgruppe mit der Aufgabenstellung einer

EDV-Zugriffs-, EDV-Sicherungs- und EDV-Datenauswertungsgruppe

übertragen wurde. Mit gleichem Datum wurden auch durch Zusam-

menlegung der Gruppen Suchtgift und Sittenpolizei zwei Sucht-

giftgruppen geschaffen, um diesem Bereich verstärktes Augenmerk

schenken zu können.

Die Bearbeitung der Sittlichkeitsdelikte wurde anderen Gruppen

der Behörde, primär den Gewaltgruppen,übertragen.

Zu Frage 3:

Diese Kontrollen werden auch weiterhin durchgeführt. Um den

vielfältigen Formen der organisierten Kriminalität wirkungsvoll

entgegentreten zu können, wurden im Bereich der Bundespolizei-

direktion Salzburg in der Vergangenheit eine eigene OK-Gruppe

eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Bekämpfung der

organisierten Kriminalität befaßt. Des weiteren entsprang

diesem Bestreben auch die Schaffung einer eigenen, auf Observa-

tionen spezialisierten Fahndungsgruppe, womit diesen Krimina-

litätsformen bestmöglich entgegengetreten werden kann.