2389/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage des Abgeordneten Mag. Herbert Haupt betreffend

Beantwortung 1154/AB- BR/97 der Anfrage 1252/3- BR/97

(Unterlaufen des LKF-Systems)

(Nr. 2440/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1  und2:

Aufgrund der Veienbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und

der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 his 2000 und den Gesetzen, die der Umsetz-

ung dieser Vereinbarung dienen, wurde das LKF-System mit 1. Jänner 1997 eingeführt. Erst mit

diesem Zeitpunkt wurde das LKF-Bepunktungssystem für die Krankenanstaltenfinanzierung

wirksam. Für die Abwicklung der leistungsorientierten Finanzierung der Krankenanstalten sind

die Landesfonds zuständig, die auch zeitnahe Kontrollmechanismen einzurichten haben. Bisher

stehen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales noeh keine auf Plausibilität

und Vollständigkeit geprüften Daten zur Verfügung. Daher konnten auch keine Veränderungen

festgestellt werden.

Zu Frage 3:

Die Strukturkommission hat in ihrer 1. Sitzung am 12. März 1997 die Durchführung und

Finanzierung eines Projektes zur Qualitätssicherung in den Krankenanstalten beschlossen, an

dem Krankenhäuser aus allen Bundesländern teilnehmen. In den Jahren 1997 bis 2000 werden in

Pilotprojekten Modelle der Qualitätssieherung für ausgewählte Spitalsprojekte systematisch ent-

wickelt, insbesondere mit dem Blickpunkt auf Qualitätssicherung als flankierende Maßnahme zur

LKF-Einführung. Die gewonnenen Erfahrungen dieses Projektes werden in Modelldokumenten

(Durchführungsanleitungen und Umsetzungshilfen) und Empfehlungen zusammengefaßt und

als Transfermedium allen österreichischen Krankenhäusern zur Verfügung stehen.