2392/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen vom
9. Mai 1997, Nr. 2395/J, betreffend Schmälerung von gemeinnützig erwirtschafteten und für
Zwecke des gemeinnützigen Wohnbaus bestimmten Vermögens im Bereich der GIWOG -
Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz, beehre ich mich folgendes mit-
zuteilen:
Die hier gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Organen der
Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz, (GIWOG) bzw. der
seinerzeitigen Mehrheitseigentümerin VOEST-ALPINE AG und somit keine in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung,
insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privat-
rechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten
Fragerecht nicht erfaßt, Im übrigen wurde der Verkaufsvorgang, betreffend die GIWOG,
bereits im Rahmen der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 1996, Nr. 547/J, an meinen
Amtsvorgänger herangetragen, so daß ich auch auf die Beantwortung dieser Anfrage
verweise. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten durch das
Bundesministerium für Finanzen möchte ich meine Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage vom 6. Mai 1997, Nr. 2372/J, betreffend die WAG, Linz, erwähnen.
Da ich jedoch auf die einzelnen Fragen, die Entscheidungen betreffen, die nicht im Bereich
des Bundesministeriums für Finanzen gefallen sind, genauer eingehen möchte, dazu aber
noch genauere Erhebungen notwendig sind, ersuche ich um Verständnis dafür, daß mir die
Beantwortung der Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Ich werde
die konkrete Beantwortung der Anfrage so schnell wie möglich nachreichen.