2392/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen vom

9. Mai 1997, Nr. 2395/J, betreffend Schmälerung von gemeinnützig erwirtschafteten und für

Zwecke des gemeinnützigen Wohnbaus bestimmten Vermögens im Bereich der GIWOG -

Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz, beehre ich mich folgendes mit-

zuteilen:

Die hier gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Organen der

Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz, (GIWOG) bzw. der

seinerzeitigen Mehrheitseigentümerin VOEST-ALPINE AG und somit keine in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung,

insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privat-

rechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten

Fragerecht nicht erfaßt, Im übrigen wurde der Verkaufsvorgang, betreffend die GIWOG,

bereits im Rahmen der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 1996, Nr. 547/J, an meinen

Amtsvorgänger herangetragen, so daß ich auch auf die Beantwortung dieser Anfrage

verweise. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten durch das

Bundesministerium für Finanzen möchte ich meine Beantwortung der parlamentarischen

Anfrage vom 6. Mai 1997, Nr. 2372/J, betreffend die WAG, Linz, erwähnen.

Da ich jedoch auf die einzelnen Fragen, die Entscheidungen betreffen, die nicht im Bereich

des Bundesministeriums für Finanzen gefallen sind, genauer eingehen möchte, dazu aber

noch genauere Erhebungen notwendig sind, ersuche ich um Verständnis dafür, daß mir die

Beantwortung der Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Ich werde

die konkrete Beantwortung der Anfrage so schnell wie möglich nachreichen.