2394/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable, Lafer und Kollegen haben am 15.

Mai 1 997 unter Nr. 2446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"uniformierte Zivilstreifen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2. Ist Ihnen bekannt, welche Überlegungen bzw. Notwendigkeiten zu besagtem Erlaß

geführt haben? Wenn ja, welche waren das?

3. Auf wessen Veranlassung hin kam es zu diesem internen Erlaß?

4. Wurde seitens Vertretern der betroffenen Beamten an diesem Erlaß Kritik angebracht?

Wenn ja, inwiefern und wie wurden die einzelnen Kritikpunkte entkräftet?

5. Erachten Sie besagten Erlaß angesichts der in der Präambel geschilderten Umstände

für sinnvoll? Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen und wann?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ja. Seitens der Volksanwaltschaft wurde wiederholt das Einschreiten nicht uniformierter

Exekutivbeamter kritisiert und eine Abstellung der Vorgangsweise angeregt.

Zu Frage 4:

Ja, der besagte Erlaß wurde aus einzelnen Bereichen kritisiert. Diese Kritik hat zu einer

Überprüfung der Wirksamkeit "Zivilstreife" geführt. Dabei zeigte sich, daß die Beanstan-

dungen von extremen Schnellfahrern und Verkehrsrowdies tatsächlich zurückgegangen

sind.

Zu Frage 5:

Aufgrund des angeführten Überprüfungsergebnisses habe ich bereits veranlaßt, daß die

Regelung bezüglich Zivilstreifen bei der Bundesgendarmerie dahingehend abgeändert

wurde, daß diese während des Tages auch in korrekter Zivilkleidung durchgeführt werden

können.

Den nachgeordneten Dienststellen wurde der diesbezügliche Erlaß am 4. Juli 1997 über-

mittelt. Zur Nachtzeit bleibt aber die ursprüngliche Anweisung aus Gründen der Eigensi-

cherung der Beamten aber auch im Interesse einer Vermeidung von etwaigen Mißver-

ständnissen seitens der zu beamtshandelnden Personen aufrecht.