2395/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2423/J-NR/1997, betreffend Flugsicherungs-

gebühren der Austro Control, die die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 14. Mai

1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten, auch unter Hinweis

darauf, daß - soweit sich die Anfrage auf Angelegenheiten bezieht, die nicht vom Art. 52 Abs.

1 umfaßt sind - die Beantwortung von der ACG zur Verfügung gestellt wurde.

1. Wie haben sich die in Österreich verrechneten An-, Ab- und Streckengebühren für

die verschiedenen Gewichtsklassen der Luftfahrzeuge seit 1993 jährlich entwickelt?

Antwort:

Anläßlich der Ausgliederung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt wurde 1993 der Gebührensatz

für die An-/Abfluggebühren mit ATS 3.800,00 festgesetzt. Dies entsprach 100 % der geschätz-

ten Kosten. Der Kostendeckungsgrad wurde vorerst mit 50 % (Inlandsflüge) bzw. 75 % (Aus-

landsflüge) festgesetzt. Eine schrittweise Anhebung des Kostendeckungsgrades führte dazu, daß

erst ab 1.1.1997 volle Kostendeckung erreicht wurde. Der Gebührensatz blieb, abgesehen von

einer einmaligen Inflationsabgeltung ab 1.1.1997 in Höhe von 1,7 % , seit 1993 unverändert.

(je Gewichteinheit)

Inland ATS (excl. USt.)

Ausland ATS (excl. USt.)

1993

1900

2800

1994

2500

3200

bis März 1995

3000

3500

ab März 1995

2880

3300

1996

3360

3571

1997

3906

3906

 

Die Kosten pro Luftfahrzeug werden unter Anwendung des gültigen Gebührensatzes und

Berücksichtigung des Gewichtsfaktors nach der Formel

Gebühr=Gebührensatz x Ö MTOW (höchstzulässige Abflugmasse)

                                                               50

festgesetzt. Dies ist die von EUROCONTROL auch für die Flugsicherungsstreckengebühren

verwendete Formel.

2. a) Wie haben sich die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten der ACG (vormals

Bundesamt für Zivilluftfahrt) seit 1993 entwickelt?

b) Wie verhält sich dieser Durchschnitt zu dem Gehaltsniveau bei vergleichbaren

ausländischen Einrichtungen?

Antwort:

Die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten der AUSTRO CONTROL haben sich wie folgt

entwickelt (in öS):

1993:       668.502,--

1994:       689.366,--

1995:       707.588,--

1996:       716.104,--

Die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten der Flugsicherungen in Deutschland und in der

Schweiz sind dem österreichischen Durchschnittsgehalt annähernd gleich.

3. a) Wie viele Direktoren streben an der Spitze der ACG?

b) Für welchen Zeitraum sind diese mit welcher Art von Vertrag bestellt?

c) Wie hoch sind deren Gehälter im Vergleich mit Direktoren vergleichbarer aus-

ländischer Einrichtungen?

Antwort:

Die Austro Control hat drei Direktoren. Diese wurden mit Geschäftsführerverträgen mit einer

vierjährigen Laufzeit (1.8.1994 - 31.7.1998) bestellt. Das Direktionsgehalt entspricht der in

einem Unternehmen dieser Größenordnung mit der Funktion verbundenen Verantwortung.

Im internationalen Vergleich liegt das Gehalt unter dem international üblichen Gehaltsni-

veau.

4. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten am jährlichen Gesamtaufwand der

ACG?

Antwort:

Der Anteil des Personalaufwandes am Gesamtaufwand der AUSTRO CONTROL beläuft

sich aufrund 69%

5. a) Sind die Personalkosten ausschlaggebend für die im europäischen Vergleich

hohen An- und Abfluggebühren in Österreich?

b) Wenn ja, was werden Sie dann zur Senkung dieses Kostenfaktors unternehmen?

c) Wenn nein, worauf sind die hohen Gebühren dann zurückzuführen?

Antwort:

Da die AUSTRO CONTROL ein Unternehmen ist, welches dem Dienstleistungssektor zu-

gerechnet werden muß und im Vierundzwanzigstunden- und Siebentageeinsatz arbeitet, ist

ein sehr hoher Personalaufwand aus der Natur des Geschäftsgegenstandes gegeben. Ein Ver-

gleich mit anderen ähnlich tätigen Dienstleistern wird dies bestätigen. Es ist daher selbstver-

ständlich, daß der Personalaufwand einen erheblichen Anteil an An-/Abfluggebühren auf

weist. Zur Senkung dieses Kostenfaktors ist von seiten des Vorstandes der AUSTRO

CONTROL mit der Gewerkschaft bereits ein neuer Kollektivvertrag für die AUSTRO CON-

TROL ausgehandelt worden, der am 5.Juni 1997 unterzeichnet wurde und rückwirkend per

1.1.1997 für neue Bedienstete in Krafttritt. Im Vergleich zu den derzeitigen Personalkosten

werden sich Einsparungen von 20% ergeben, die aber verständlicherweise erst mittel- bis

längerfristig zum Tragen kommen.

6. a) Warum wurde es in der Vergangenheit verabsäumt, bei der Ausgliederung der

ACG diese mit den entsprechenden Mitteln für die Schaffung von Pensions- und

Abfertigungsrückstellungen auszustatten?

b) Wer trägt die Verantwortung für dieses finanztechnische "Versäumnis"?

Antwort:

Mit der Ausgliederung des Bundesamtes sollte das Bundesbudget unmittelbar entlastet wer-

den. Eine Dotierung dieser Rückstellungen hätte das Budget mit rund 2 Mrd. S zusätzlich

belastet. Mit der Umwandlung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in die Rechtsform einer

GesmbH mußte dem handelsrechtlichen Erfordernis der Bildung von Rückstellungen Rech-

nung getragen werden. Es ist durchaus im Einklang mit den internationalen Regeln, daß die

Dotierung dieser Rückstellungen über die Flugsicherungsgebühren erfolgt. Insgesamt werden

die Luftraumbenützer dadurch nicht zusätzlich belastet, da die Pensionen und Abfertigungen

jedenfalls - wenn auch erst im Anlaßfall - in die Flugsicherungsgebühren eingerechnet wer-

den.

7. Werden die Flugsicherungsgebühren durch die Bildung einer neuerlichen Rück-

stellung in Höhe von rund 700 Millionen Schilling durch die geplante Novelle des

ACG Gesetzes abermals erhöht werden und wenn ja um wieviel?

Antwort:

Der Gesamtaufwand der AUSTRO CONTROL wird durch die Bildung der auf 20 Jahre

verteilten Rückstellung für die Übergangsversorgung der Flugverkehrsleiter in Höhe von 700

Mio. S mit 1,6 9% p.a. belastet.

8. a) Sind Sie nicht auch der Ansicht, daß die im internationalen Vergleich hohen

Flugsicherungsgebühren für die Wirtschaftsstandort Österreich einen großen

Nachteil mit sich bringt? -

b) Wenn nein, wie begründen Sie dies?

c) Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?

Antwort:

Der internationale Vergleich der Flugsicherungsgebühren für den Bereich Strecke zeigt, daß

Österreich im Vergleich mit den übrigen 22 EUROCONTROL-Staaten an 9. Stelle im Ko-

stenbereich des EUROCONTROL-Systems liegt. Betreffend die An-/Abfluggebühren darf

auf Frage 1 hingewiesen werden; hinsichtlich dieser Gebühren liegt Österreich im europäi-

schen Vergleich höher, wobei aber daraufhinzuweisen ist, daß die ACG in Österreich einen

größeren Flughafen und fünf kleinere Flughäfen betreuen muß, wobei hohen Kosten auf den

Regionalflughäfen ein verhältnismäßig geringes Flugaufkommen gegenübersteht. Dies be-

deutet einen wesentlichen Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutsch

land und der Schweiz.