2397/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde, betreffend die Verwendung der Pflegegelder,

(Nr. 2493/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus;

Zu den Fragen 1 und 2 ist grundsätzlich zu bemerken, daß die Daten nicht in der gewünschten

detaillierten Gliederung angegeben werden können. Daten über das Jahr 1996 liegen derzeit

nur für Pflegegeldbezieher des Bundes vor.

Zu Frage 1:

Die Anzahl der Bundespflegegeldbezieher am 31.12.1995, gegliedert nach Stufen und Ge-

schlecht (inkl Landeslehrer) bzw. nach Alter und Bundesländern (ohne KOVG, OFG und

Landeslehrer), ist dem beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1994/95 zu

entnehmen (S. 17 und 5.26).

Die Anzahl der Landespflegegeldbezieher am 31.12.1995 gegliedert nach Bundesland, Ge-

schlecht und Pflegestufen, ist dem beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge,

S.l9 (für das Land Steiermark ist keine weitere Aufgliederung vorhanden) zu entnehmen.

Die Anzahl der Landespflegegeldbezieher am 31.12.1995, gegliedert nach Alter und Bundes-

ländern, ist dem beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge, 5.27 (für das

Land Steiermark ist keine weitere Aufgliederung vorhanden) zu entnehmen.

Zu Frage 2:

Anzahl der Bundespflegegeldbezieher am 31.12.1996, gegliedert nach Stufen und Geschlecht

(inkl. Landeslehrer):

Zahl der Pflegegeldbezieher aller Entscheidungsträger und Anweisungsbetrag (Pensions- und Unfall-

versicherung, Bahn, Bundesrechenamt, Post, Bundessozialamt)

Gesamtes Bundesgebiet und Ausland

Auszahlungsmonat: 12/96

P F L E G E G E L D B E Z I E H E R

 

 

 

 

 

Stufe

Männer und Frauen

 Männer

Frauen

Landeslehrer der Bundesländer NÖ, OÖ, Kärnten, Salzburg und Steiermark

Insgesamt

265.561

82.301

183.260

1.573

1

27.933

7.718

20.215

169

2

134.416

40.540

93.876

791

3

53.733

17.688

36.045

272

4

23.902

7.970

15.932

149

5

18.802

6.061

12.741

131

6

4.186

1.461

2.725

35

7

2.589

863

1.726

26

 

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger - Statistikdatenbank

 

Zu den Fragen 3 bis 18 wird einleitend angemerkt, daß die sozialen Dienste in die Kompetenz

der Länder fallen. Dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehen daher

nur jene Daten zur Verfügung, die von den Ländern gemeldet werden. Das Bundesministerium

für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist laufend bemüht, Daten und Informationen von den

Ländern, insbesondere für die Erstellung des Arbeitskreisberichtes für Pflegevorsorge, einzuho-

len. Trotzdem sind die bisher vorliegenden Daten nicht vollständig bzw. aufgrund der unter-

schiedlichen Strukturen in den einzelnen Ländern auch nicht immer vergleichbar. Vorhandene

Daten sind dem beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge zu entnehmen.

Weitergehende Detaillierungen als im Bericht angegeben, sind nicht vorhanden.

Zu den Fragen 3,4 und 5:

Informationen über Pflegegeldbezieher in stationären Einrichtungen sind nur für die Bundes-

länder Kärnten und OÖ vorhanden (siehe beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflege-

Vorsorge, S.57, 75 und 77).

Zu den Fragen 6, 11 und 16:

liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales keine Angaben vor.

Zu Frage 7:

Der Sozialservice des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit Stichtag

31.12.1994 eine erstmalige Erhebung des Ist-Zustandes der Alten- und Pflegeheime in Öster-

reich in einer dreibändigen Dokumentation „Altenheime und Pflegeheime in Österreich - Ost“

(umfaßt die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien), „Altenheime und Pflege-

heime in Österreich - mitte“ (umfaßt die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich und Steier-

mark), und ,,Altenheime und Pflegeheime in Österreich - west“ (umfaßt die Bundesländer Salz-

burg, Tirol und Vorarlberg) veröffentlicht. Darin sind für jene Heime, die vollständig gemeldet

haben, die Tagsätze ausgewiesen.

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Jene Angaben über teilstationäre Dienste, die dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit

und Soziales vorliegen, sind im beiliegenden Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge ent-

halten.

Zu Frage 12:

Angaben liegen nur für die Bundesländer Oberösterreich, Vorarlberg und Wien vor (siehe bei-

liegenden Bericht, S.80, 5. 119, S.127 und 5. 129).

Zu den Fragen 13, 14, 15, 17 und 18:

Soweit Angaben über ambulante Dienste vorhanden sind, sind sie dem beiliegenden Bericht zu

entnehmen.