2400/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen vom

14. Mai 1997, Nr. 2403/J, betreffend außerordentliche Abschreibung der EVN für das

Kraftwerk Freudenau, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu1.bis7.:

Aufgrund der durch 48 a Bundesabgabenordnung normierten abgabenrechtlichen

Geheimhaltungspflicht bedauere ich, die gestellten Fragen nicht beantworten zu können.

 

BEILAGE (§ 48a bis § 48b) NICHT SCANNBAR!!!