2400/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen vom
14. Mai 1997, Nr. 2403/J, betreffend außerordentliche Abschreibung der EVN für das
Kraftwerk Freudenau, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu1.bis7.:
Aufgrund der durch 48 a Bundesabgabenordnung normierten abgabenrechtlichen
Geheimhaltungspflicht bedauere ich, die gestellten Fragen nicht beantworten zu können.
BEILAGE (§ 48a bis § 48b) NICHT SCANNBAR!!!