2402/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen vom

14. Mai 1997, Nr. 2399/J, betreffend Finanzamt Hartberg, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Grundsätzlich wird von der Finanzverwaltung der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung

gefordert, wie von den anderen Bereichen des Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger

Personal das Auslangen gefunden werden muß - wobei die Personaleinsparungen vor allem

durch Nichtnachbesetzungen von „natürlichen“ Abgängen (Pensionierungen, Austritte>

erreicht werden sollen -, steht derzeit die künftige Struktur der Finanzverwaltung und damit

auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.

Die Strukturanpassungen müssen so zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim

Eintritt der Auswirkungen der bis zum Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten

abgeschlossen sind. Die Strukturveränderungen können daher in diesem Zeitraum einen

fließenden Prozeß darstellen.

Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in Zu-

kunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der Umfang des je-

weiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann. Außer Zweifel steht, daß größere

Organisationseinheiten durch die mögliche höhere Routinegewinnung rascher und rationeller

zu arbeiten vermögen. Selbstverständlich wird dabei auch der technischen Entwicklung

Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme der Einsatz der Hard- und schon vor-

handenen Software vermehrt

Bei der allgemeinen Neustrukturierung wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein

wesentliches Entscheidungskriterium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden

Parteienverkehr, vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe,

in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden,

wird daher zu beachten sein, daß keine wesentlichen Änderungen eintreten.

Die heute in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie Telefon, aber

auch schon Telefax, sowie die Informationstätigkeit der Finanzverwaltung und die nicht nur

bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirks-

ämtern vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren Erläuterung sowie der Infor-

mationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine Soforterledigung mehr geben

kann, vermindern die Neigung zu persönlichen Vorsprachen und führen dazu, daß der

Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.

Zu 4. bis 6.:

Derzeit steht der Baubeginn für den Neubau des Finanzamtes Hartberg noch nicht fest. Das

Planungsstadium ist noch nicht abgeschlossen, weil das ursprüngliche Raum- und

Funktionsprogramm aus dem Jahre 1992 einem Raumbedarf für 75 Bedienstete entspricht,

die aktuelle Planstellenverteilung (Stichtag 1. Mai 1997) für das Finanzamt Hartberg aber nur

mehr einen IST-Stand von 49 Bediensteten ausweist. Außerdem ist die Darlegung der vor-

aussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Kostenstruktur noch ausständig.

Unter der Voraussetzung, daß das seinerzeit erstellte Architektur- und Energiekonzept wirt-

schaftlich sinnvoll auf ein nunmehr wesentlich kleineres Bauvorhaben übertragbar ist, könnte

nach endgültiger Festlegung des künftigen Raumbedarfes mit den Finanzamtsneubau be-

gonnen werden.

Zu 7. bis 12.:

Wie bereits dargelegt, sind aufgrund der Personalsituation Strukturanpassungen notwendig,

wobei die Kriterien, die Form und der Umfang dieser Anpassungen und damit die Ände-

rungen im Bereich der Zuständigkeiten bzw. der Aufgabenverteilung noch in Diskussion

stehen. Hinsichtlich des Umfanges in dem die Finanzämter davon betroffen sein werden,

wird derzeit eine Grundlagenanalyse durchgeführt. Der Umfang hängt im wesentlichen

davon ab, wie sich die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen auf die Bewälti-

gung der Aufgaben und damit auch auf die Serviceleistung der Finanzverwaltung gegenüber

den Bürgern auswirken würden, wenn nicht als Begleitmaßnahme Strukturanpassungen in

die Wege geleitet werden. Diese sollen jedenfalls sicherstellen, daß dem Bürger Kontakt-

und Servicestellen erhalten bleiben.

Aufgrund der dargelegten Gegebenheiten ist es mir derzeit leider nicht möglich eine Aussage

hinsichtlich des künftigen konkreten Aufgabenbereiches des Standortes der Finanzver-

waltung im Bereich Hartberg zu machen, wofür ich um Verständnis ersuche.