2402/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen vom
14. Mai 1997, Nr. 2399/J, betreffend Finanzamt Hartberg, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Grundsätzlich wird von der Finanzverwaltung der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung
gefordert, wie von den anderen Bereichen des Bundes. Da aus diesem Grund mit weniger
Personal das Auslangen gefunden werden muß - wobei die Personaleinsparungen vor allem
durch Nichtnachbesetzungen von „natürlichen“ Abgängen (Pensionierungen, Austritte>
erreicht werden sollen -, steht derzeit die künftige Struktur der Finanzverwaltung und damit
auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.
Die Strukturanpassungen müssen so zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim
Eintritt der Auswirkungen der bis zum Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten
abgeschlossen sind. Die Strukturveränderungen können daher in diesem Zeitraum einen
fließenden Prozeß darstellen.
Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in Zu-
kunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der Umfang des je-
weiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann. Außer Zweifel steht, daß größere
Organisationseinheiten durch die mögliche höhere Routinegewinnung rascher und rationeller
zu arbeiten vermögen. Selbstverständlich wird dabei auch der technischen Entwicklung
Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme der Einsatz der Hard- und schon vor-
handenen Software vermehrt
Bei der allgemeinen Neustrukturierung wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein
wesentliches Entscheidungskriterium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden
Parteienverkehr, vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe,
in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden,
wird daher zu beachten sein, daß keine wesentlichen Änderungen eintreten.
Die heute in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie Telefon, aber
auch schon Telefax, sowie die Informationstätigkeit der Finanzverwaltung und die nicht nur
bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirks-
ämtern vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren Erläuterung sowie der Infor-
mationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine Soforterledigung mehr geben
kann, vermindern die Neigung zu persönlichen Vorsprachen und führen dazu, daß der
Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.
Zu 4. bis 6.:
Derzeit steht der Baubeginn für den Neubau des Finanzamtes Hartberg noch nicht fest. Das
Planungsstadium ist noch nicht abgeschlossen, weil das ursprüngliche Raum- und
Funktionsprogramm aus dem Jahre 1992 einem Raumbedarf für 75 Bedienstete entspricht,
die aktuelle Planstellenverteilung (Stichtag 1. Mai 1997) für das Finanzamt Hartberg aber nur
mehr einen IST-Stand von 49 Bediensteten ausweist. Außerdem ist die Darlegung der vor-
aussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Kostenstruktur noch ausständig.
Unter der Voraussetzung, daß das seinerzeit erstellte Architektur- und Energiekonzept wirt-
schaftlich sinnvoll auf ein nunmehr wesentlich kleineres Bauvorhaben übertragbar ist, könnte
nach endgültiger Festlegung des künftigen Raumbedarfes mit den Finanzamtsneubau be-
gonnen werden.
Zu 7. bis 12.:
Wie bereits dargelegt, sind aufgrund der Personalsituation Strukturanpassungen notwendig,
wobei die Kriterien, die Form und der Umfang dieser Anpassungen und damit die Ände-
rungen im Bereich der Zuständigkeiten bzw. der Aufgabenverteilung noch in Diskussion
stehen. Hinsichtlich des Umfanges in dem die Finanzämter davon betroffen sein werden,
wird derzeit eine Grundlagenanalyse durchgeführt. Der Umfang hängt im wesentlichen
davon ab, wie sich die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen auf die Bewälti-
gung der Aufgaben und damit auch auf die Serviceleistung der Finanzverwaltung gegenüber
den Bürgern auswirken würden, wenn
nicht als Begleitmaßnahme Strukturanpassungen in
die Wege geleitet werden. Diese sollen jedenfalls sicherstellen, daß dem Bürger Kontakt-
und Servicestellen erhalten bleiben.
Aufgrund der dargelegten Gegebenheiten ist es mir derzeit leider nicht möglich eine Aussage
hinsichtlich des künftigen konkreten Aufgabenbereiches des Standortes der Finanzver-
waltung im Bereich Hartberg zu machen, wofür ich um Verständnis ersuche.