2403/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom

14. Mai 1997, Nr. 24221J, betreffend Lehrlinge im Bundesdienst, beehre ich mich aufgrund

der dem Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung stehenden Daten folgendes

mitzuteilen:

Zu1.:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, daß der Begriff „Ausbildung“

alle Lehrlinge umfaßt, die unabhängig vom Lehrjahr bzw. vom Lehrabschluß in einem Lehr-

verhältnis in den entsprechenden Jahren beschäftigt gewesen sind.

In den Jahren 1994 bis 1996 waren

• bei den ÖBB 3.352 Lehrlinge

• bei der Post 2.165 Lehrlinge und

• in der Bundesverwaltung 915 Lehrlinge

in einem Lehrverhältnis.

In der Bundesverwaltung wurden Lehrlinge beim damaligen Bundesministerium für Wissen-

schaft und Forschung (Universitäten), Bundesministerium für Landesverteidigung, Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen-

heiten, im Österreichischen Bundestheaterverband sowie im seinerzeitigen Bundes-

ministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz ausgebildet.

Zu 2.:

ÖBB und PTA werden aufgrund der Ausgliederungen nicht mehr im Stellenplan erfaßt. Die

Beantwortung der Frage nach den Ist-Ständen erfolgt daher auf der Grundlage von Stellung-

nahmen dieser beiden Unternehmungen.

Zum Stichtag 1. Mai 1997 sind

• bei den ÖBB 922 Lehrlinge

• bei der PTA 410 Lehrlinge und

• in der Bundesverwaltung 211 Lehrlinge

in einem aufrechten Lehrverhältnis beschäftigt.

Zu diesem Stichtag wurden Lehrlinge in folgenden Bereichen ausgebildet:

• Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Universitäten)

• Bundesministerium für Landesverteidigung

• Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

• Österreichischer Theaterverband

Zu3.:

Auch zu dieser Frage gründet sich die Beantwortung hinsichtlich ÖBB und PTA auf Stellung-

nahmen der beiden Unternehmungen.

Grundsätzlich muß hiezu festgehalten werden, daß das Kriterium „Planstelle für Jugendliche“

nur bedingt aussagekräftig ist, da ‚viele Jugendliche in der Bundesverwaltung (Beschäftigte

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bereits auf Planstellen des Teiles II.A, sogenannten

„Normalplanstellen“, beschäftigt werden.

Weiters ist zu bemerken, daß bereits seit mehreren Jahren das Instrument der Eignungs-

ausbildung nicht mehr eingesetzt wurde und daher bei der Betrachtung außer Acht gelassen

werden kann. Darüber hinaus sind für Teilnehmer an der Eignungsausbildung, da diese kein

Dienstverhältnis begründet, keine Planstellen erforderlich gewesen.

Die Planstellenzahlen für Jugendliche Vertragsbedienstete und Anlernkräfte sind dem Teil IV

des Stellenplanes für das Jahr 1997 zu entnehmen, der dem Bundesfinanzgesetzgeber zur

Beschlußfassung vorgelegen hat. Eine Kopie dieses Teiles lege ich meiner

Anfragebeantwortung bei.

Zum Stichtag 1. Mai 1997 stehen auf gesonderten zweckgewidmeten Planstellen für jugend-

liche Vertragsbedienstete und Anlernkräfte in der Bundesverwaltung insgesamt 145 junge

Menschen in Beschäftigung.

Diese sind auf folgende Ressorts aufgeteilt:

• Bundeskanzleramt

• Bundesministerium für Inneres

• Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

• Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

• Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

• Bundesministerium für Justiz

• Bundesministerium für Landesverteidigung

• Bundesministerium für Finanzen

• Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Von den ausgegliederten Unternehmungen beschäftigen auf zweckgewidmeten Stellen die

PTA 58 junge Menschen.

Zu 4. und 5.:

Wie aus der bisherigen Beantwortung ersichtlich ist, trägt der Bund in einem sehr wesent-

lichen Ausmaß zur Jugendbeschäftigung bei. Insbesondere in der Lehrlingsausbildung leistet

der Bund einen entsprechenden Beitrag, wie auch die aktuellen Lehrlingszahlen beweisen.

Daß durch die Ausgliederung der ÖBB und PTA die bedeutendsten Lehrlingsausbilder aus

dem Bundesbereich ausgegliedert worden sind und damit im jährlichen Stellenplan die

Dokumentation der Bemühungen der Bundesregierung auf diesem Sektor nicht mehr ver-

deutlicht werden kann, ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

Zu 6.:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Reaktivierung der Eignungsausbildung geplant, weil

dieses Instrument des Personalrecrutings nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat. Eine

Reform der Eignungsausbildung könnte hingegen in der Richtung erfolgen, das Instrument zu

Gunsten eines echten Lehrberufes weiter zu entwickeln. Die Intentionen müssen mehr in die

Richtung eines Lehrabschlusses weitergedacht werden. Ein bloßes Anlernen ohne Lehrberuf

erscheint im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der geeignete Weg zu sein, jungen

Menschen im künftigen Berufsleben weiter zu helfen. Jeder Lehrabschluß dokumentiert eine

gewisse berufliche Qualifikation, die bei jeder angelernten Tätigkeit wegfällt.

 

 

BEILAGE (Stellenplan 1997) NICHT GESCANNT!!!