2403/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom
14. Mai 1997, Nr. 24221J, betreffend Lehrlinge im Bundesdienst, beehre ich mich aufgrund
der dem Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung stehenden Daten folgendes
mitzuteilen:
Zu1.:
Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, daß der Begriff „Ausbildung“
alle Lehrlinge umfaßt, die unabhängig vom Lehrjahr bzw. vom Lehrabschluß in einem Lehr-
verhältnis in den entsprechenden Jahren beschäftigt gewesen sind.
In den Jahren 1994 bis 1996 waren
• bei den ÖBB 3.352 Lehrlinge
• bei der Post 2.165 Lehrlinge und
• in der Bundesverwaltung 915 Lehrlinge
in einem Lehrverhältnis.
In der Bundesverwaltung wurden Lehrlinge beim damaligen Bundesministerium für Wissen-
schaft und Forschung (Universitäten), Bundesministerium für Landesverteidigung, Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen-
heiten, im Österreichischen Bundestheaterverband sowie im seinerzeitigen Bundes-
ministerium für Gesundheit, Sport und
Konsumentenschutz ausgebildet.
Zu 2.:
ÖBB und PTA werden aufgrund der Ausgliederungen nicht mehr im Stellenplan erfaßt. Die
Beantwortung der Frage nach den Ist-Ständen erfolgt daher auf der Grundlage von Stellung-
nahmen dieser beiden Unternehmungen.
Zum Stichtag 1. Mai 1997 sind
• bei den ÖBB 922 Lehrlinge
• bei der PTA 410 Lehrlinge und
• in der Bundesverwaltung 211 Lehrlinge
in einem aufrechten Lehrverhältnis beschäftigt.
Zu diesem Stichtag wurden Lehrlinge in folgenden Bereichen ausgebildet:
• Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Universitäten)
• Bundesministerium für Landesverteidigung
• Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
• Österreichischer Theaterverband
Zu3.:
Auch zu dieser Frage gründet sich die Beantwortung hinsichtlich ÖBB und PTA auf Stellung-
nahmen der beiden Unternehmungen.
Grundsätzlich muß hiezu festgehalten werden, daß das Kriterium „Planstelle für Jugendliche“
nur bedingt aussagekräftig ist, da ‚viele Jugendliche in der Bundesverwaltung (Beschäftigte
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bereits auf Planstellen des Teiles II.A, sogenannten
„Normalplanstellen“, beschäftigt werden.
Weiters ist zu bemerken, daß bereits seit mehreren Jahren das Instrument der Eignungs-
ausbildung nicht mehr eingesetzt wurde und daher bei der Betrachtung außer Acht gelassen
werden kann. Darüber hinaus sind für Teilnehmer an der Eignungsausbildung, da diese kein
Dienstverhältnis begründet, keine Planstellen erforderlich gewesen.
Die Planstellenzahlen für Jugendliche Vertragsbedienstete und Anlernkräfte sind dem Teil IV
des Stellenplanes für das Jahr 1997 zu entnehmen, der dem Bundesfinanzgesetzgeber zur
Beschlußfassung vorgelegen hat. Eine Kopie dieses Teiles lege ich meiner
Anfragebeantwortung bei.
Zum Stichtag 1. Mai 1997 stehen auf gesonderten zweckgewidmeten Planstellen für jugend-
liche Vertragsbedienstete und Anlernkräfte in der Bundesverwaltung insgesamt 145 junge
Menschen in Beschäftigung.
Diese sind auf folgende Ressorts aufgeteilt:
• Bundeskanzleramt
• Bundesministerium für Inneres
• Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
• Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
• Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
• Bundesministerium für Justiz
• Bundesministerium für Landesverteidigung
• Bundesministerium für Finanzen
• Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Von den ausgegliederten Unternehmungen beschäftigen auf zweckgewidmeten Stellen die
PTA 58 junge Menschen.
Zu 4. und 5.:
Wie aus der bisherigen Beantwortung ersichtlich ist, trägt der Bund in einem sehr wesent-
lichen Ausmaß zur Jugendbeschäftigung bei. Insbesondere in der Lehrlingsausbildung leistet
der Bund einen entsprechenden Beitrag, wie auch die aktuellen Lehrlingszahlen beweisen.
Daß durch die Ausgliederung der ÖBB und PTA die bedeutendsten Lehrlingsausbilder aus
dem Bundesbereich ausgegliedert worden sind und damit im jährlichen Stellenplan die
Dokumentation der Bemühungen der Bundesregierung auf diesem Sektor nicht mehr ver-
deutlicht werden kann, ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Zu 6.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Reaktivierung der Eignungsausbildung geplant, weil
dieses Instrument des Personalrecrutings nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat. Eine
Reform der Eignungsausbildung könnte hingegen in der Richtung erfolgen, das Instrument zu
Gunsten eines echten Lehrberufes weiter zu entwickeln. Die Intentionen müssen mehr in die
Richtung eines Lehrabschlusses weitergedacht werden. Ein bloßes Anlernen ohne Lehrberuf
erscheint im gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht der geeignete Weg zu sein, jungen
Menschen im künftigen Berufsleben weiter zu helfen. Jeder Lehrabschluß dokumentiert eine
gewisse berufliche Qualifikation, die bei jeder angelernten Tätigkeit wegfällt.
BEILAGE (Stellenplan 1997) NICHT GESCANNT!!!