2405/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 24191J der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen vom

14. Mai 1997, betreffend Verkauf des Freizeitzentrums Piberstein an einen SPÖ-

Bürgermeister, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Die gestellten Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der

Vollziehung durch den Bundesministerium für Finanzen sind. Der Bundesminister für

Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der

Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) in der Hauptversammlung der

ÖIAG wahr.

Die ÖIAG bildet seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-

Novelle 1993, BGBI.Nr. 973/1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem

Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr, sodaß die Einwirkungs- und

Auskunftsrechte der ÖIAG gegenüber den Tochter- und Beteiligungsunternehmen

gegenüber der früheren Rechtslage wesentlich eingeschränkt wurden.

Die Angelegenheiten, welche Thema der gegenständlichen Anfrage sind, werden aus-

schließlich von den dafür zuständigen Unternehmensorganen der Graz-Köflacher Eisenbahn

und Bergbau GmbH bzw. der ÖIAG-Bergbauholding AG wahrgenommen; eine Einflußnahme

der ÖIAG erfolgt dabei nicht. Unternehmensinterne Informationen zu diesem Geschäftsfall

können von der ÖIAG nicht bekanntgegeben werden.

Die ÖIAG hält hingegen in einer Stellungnahme grundsätzlich fest, daß die Nachnutzung von

bestehenden jedoch nicht mehr für die bergmännische Gewinnung erforderlichen Berg-

bauanlagen häufig nur durch den Einstieg in den Freizeitbereich möglich bzw. sinnvoll ist.

Nach Auffassung des Rechnungshofes sollten sich die Bergbauunternehmen aus dem

ÖBAG-Bereich damit begnügen, Hilfestellung bei der Entstehung von Freizeiteinrichtungen

zu geben und nur jene Einrichtungen selbst zu betreiben, für deren Aufrechterhaltung berg-

männische Kenntnisse erforderlich sind. Die ÖBAG hat aus diesen Gründen und in

Verfolgung eines entsprechenden Unternehmenskonzeptes den Ausstieg aus den

Freizeiteinrichtungen konsequent realisiert.

Ich ersuche um Verständnis, daß ich aus den dargestellten Gründen die Fragen nicht im

einzelnen beantworten kann.