2405/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 24191J der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen vom
14. Mai 1997, betreffend Verkauf des Freizeitzentrums Piberstein an einen SPÖ-
Bürgermeister, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Die gestellten Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der
Vollziehung durch den Bundesministerium für Finanzen sind. Der Bundesminister für
Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der
Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) in der Hauptversammlung der
ÖIAG wahr.
Die ÖIAG bildet seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-
Novelle 1993, BGBI.Nr. 973/1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem
Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr, sodaß die Einwirkungs- und
Auskunftsrechte der ÖIAG gegenüber den Tochter- und Beteiligungsunternehmen
gegenüber der früheren Rechtslage wesentlich eingeschränkt wurden.
Die Angelegenheiten, welche Thema der gegenständlichen Anfrage sind, werden aus-
schließlich von den dafür zuständigen Unternehmensorganen der Graz-Köflacher Eisenbahn
und Bergbau GmbH bzw. der ÖIAG-Bergbauholding AG wahrgenommen; eine Einflußnahme
der ÖIAG erfolgt dabei nicht. Unternehmensinterne Informationen zu diesem Geschäftsfall
können von der ÖIAG nicht
bekanntgegeben werden.
Die ÖIAG hält hingegen in einer Stellungnahme grundsätzlich fest, daß die Nachnutzung von
bestehenden jedoch nicht mehr für die bergmännische Gewinnung erforderlichen Berg-
bauanlagen häufig nur durch den Einstieg in den Freizeitbereich möglich bzw. sinnvoll ist.
Nach Auffassung des Rechnungshofes sollten sich die Bergbauunternehmen aus dem
ÖBAG-Bereich damit begnügen, Hilfestellung bei der Entstehung von Freizeiteinrichtungen
zu geben und nur jene Einrichtungen selbst zu betreiben, für deren Aufrechterhaltung berg-
männische Kenntnisse erforderlich sind. Die ÖBAG hat aus diesen Gründen und in
Verfolgung eines entsprechenden Unternehmenskonzeptes den Ausstieg aus den
Freizeiteinrichtungen konsequent realisiert.
Ich ersuche um Verständnis, daß ich aus den dargestellten Gründen die Fragen nicht im
einzelnen beantworten kann.