2410/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2465/J-NR/1997, betreffend Forschungsaufträge

für Klonierungsprojekte, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am

26. Mai 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Handelt es sich beim o.a. Projekt um ein Vorhaben, neue Methoden zur Klonierung

von Rindern zu entwickeln?

Antwort:

Nein. Bei dem genannten Projekt handelt es sich nicht um ein Vorhaben, neue Methoden zur

Klonierung von Rindern zu entwickeln. Das im Bericht des Bundesministeriums für Wissen-

schaft und Verkehr über‚ Forschungsförderungen und Forschungsaufträge“ 1995 unter der

Identifikationsnummer 14025224 aufscheinende Projekt des Institutes für Tierzucht und Gene-

tik der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird voraussichtlich bis Februar 1998 abge-

schlossen sein (Projektziel: „Produktion von Nachkommen von totipotenten Zellen aus der

inneren Zellmasse von Blastozysten des Rindes“); siehe auch meine Antwort zu Frage 2.

Wissenschaftliches Ziel des genannten Projekts ist die Etablierung von totipotenten Zellinien

aus der inneren Zellmasse von Blastozysten, d.h. von Zellinien bei denen eine Differenzierung

in jede Richtung möglich ist. Diese bei Mäusen bereits etablierte Technik ist bei landwirtschaft-

lichen Nutztieren bis heute nicht verfügbar, da es nicht gelungen ist, totipotente Zellinien zu

etablieren. Zur Untersuchung ihres Entwicklungspotentials werden dabei Zellen aus der inneren

Zellmasse mit enuklierten Eizellen fusioniert. Ein Hauptschwerpunkt ist die Definierung opti-

maler Bedingungen für die Ooplasmakonditionen. Die Kernreprogrammierung nach der Fusion

soll durch Analyse der DNA- und RNA-Synthese, des Proteintransports zwischen Kern und

Ooplasma, sowie der Ultrastruktur von Nukleus und Nukleolus optimiert werden. Eine Prüfung

auf die in vivo Entwicklungskapaziät war für den Fall der erfolgreichen Etablierung von totipo-

tenten Zellen am Ende des Projektes vorgesehen. In dem genannten Projekt wurde kein Embryo

transferiert.

Es ist festzuhalten, daß sich das Projekt des Institutes für Tierzucht Lind Genetik der Veterinär-

medizinischen Universität Wien grundlegend von dem schottischen Projekt (Adult-Klonierung

des Schafes "Dolly") unterscheidet.

2. Ist es richtig, daß gar nicht in Wien, sondern hauptsächlich in der Slowakei (Nitra) an

diesem Projekt gearbeitet wird? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Ja. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der ho. Maßnahmen für Osteuropa. Ziel dieser

Maßnahmen ist die Stimulierung der wissenschaftlichen Forschungskooperationen mit Ländern

Mittel- und Osteuropas. Es ist daher für diese Projekte Ausschreibungsbedingung, daß minde-

stens 50 % der Förderungssumme an die Partnerinstitute in den östlichen Nachbarländern flie-

ßen.

3. Gibt es in Österreich Forschungsprojekte, mit denen die in-vitro-Produktion von Em-

bryonen und die anschließende Embryonalklonierung erforscht und weiterentwickelt

werden soll? Wenn ja, welche Projekte, von wem wurden sie in Auftrag gegeben und

welche Gelder werden dafür bereitgestellt? Wenn derzeit nein, sind solche Projekte in

Aussicht gestellt?

Antwort:

Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es in Österreich kein Forschungsprojekt, das

sich mit der Embryonalklonierung beim Nutztier befaßt. Für meinen Ressortbereich sind solche

Projekte weder geplant, beantragt noch in Aussicht gestellt.

Bei der in-vitro Produktion von Rinderembryonen - ohne Embryoklonierung - werden Eizellen

gewonnen, in vitro gereift, befruchtet und kultiviert. Die so erstellten Rinderembryonen werden

ohne mikromanipulatorische Behandlung in Empfängertiere übertragen. Diese Verfahren ent-

sprechen somit zu einem bestimmten Grad der beim Menschen seit vielen Jahren praktizierten

in-vitro-Fertilisation.

4. Werden Sie sich für Forschungsprojekte einsetzen, die die Klonierung von Tieren zum

Ziel haben?

Antwort:

Forschungsprojekte, die die Klonierung von Tieren zum Ziel haben, bilden keinen Forschungs-

schwerpunkt des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Es ist auch nicht beab-

sichtigt, in meinem Ressort einen solchen Schwerpunkt einzurichten.

5. Welche wissenschaftlichen Arbeiten zur Entwicklung neuer Züchtungstechniken wur-

den von wem in Auftrag gegeben und welche Institute in Österreich wurden damit

befaßt?

Antwort:

Wissenschaftliche Projekte zur in-vitro Produktion von Rinderembryonen und zum endoskopi-

schen Transfer wurden in der Vergangenheit vom Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr bzw. vom seinerzeitigen Bundesministerium für Wissenschaft Lind Forschung in Auf-

trag gegeben Lind inzwischen abgeschlossen (Regulation der in-vitro Produktion und frühen

Embryonalentwicklung beim Rind).

Bezüglich allenfalls weiterer Projekte verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.

2464/J-NR/1997 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

6. Wie beurteilen Sie die Klonierung von Zuchttieren in der Landwirtschaft aus ethischer

Sicht?

Antwort:

Die Veröffentlichung über die erfolgte Klonierung eines erwachsenen Schafes durch die schot-

tische Arbeitsgruppe von Ian Wilmut in der Fachzeitschrift ‚Nature‘ gab für nationale und

internationale Gremien den Anlaß, sich mit der Frage der ethischen Beurteilung der Klonierung

zu befassen; so hat z.B. die Beratergruppe für ethische Implikationen der Biotechnologie bei

der Europäischen Kommission (GAFIB) kürzlich ihre Stellungnahme zu ethischen Aspekten

des Klonens vorgelegt. Darin wird u.a. ausgeführt, daß das Klonen von Tieren nur akzeptabel

sei, wenn sowohl die Ziele als auch die Methoden ethisch gerechtfertigt sind, bzw. unter ethi-

sehen Voraussetzungen durchgeführt werden. Ein Aspekt könnte auch die Erhaltung der geneti-

schen Vielfalt bei Zuchttieren für die Landwirtschaft sein.

Ich habe diese Diskussion zum Anlaß genommen, die Prüfung der sachlichen und rechtlichen

Voraussetzungen sowie kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten für eine allfällige spezielle

Regelung in diesem Bereich unter Berücksichtigung der einen Bestandteil des Grundrechts-

kataloges bildenden Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre, worunter auch die Forschung

zu verstehen ist, in die Wege zu leiten.

Außerdem hat sich die Tierversuchskommission gemäß § 13 TVG im Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr in ihrer Sitzung am 25. Juni d.J. mit Fragen des Verhältnisses der

Klonierung zum Tierversuch einerseits und zur landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. zum Zwek-

ke der Züchtung von Tieren) andererseits auseinandergesetzt. Die Diskussion ist derzeit noch

nicht abgeschlossen. Als erstes Diskussionsergebnis ist zu entnehmen, daß es sich dann um

einen Tierversuch handeln dürfte, wenn unter der Voraussetzung des § 2 Tierversuchsgesetz,

BGBI.Nr. 501/1989, experimentelle Eingriffe an oder Behandlungen von lebenden Wirbeltie-

ren vorgenommen werden, die für das Tier belastend, insbesondere mit Angst, Schmerzen,

Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sind und das Ziel haben, eine wissenschaftliche

Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder

die Wirkung einer bestimmten Maßnahme am Tier festzustellen. Liegen diese Voraussetzungen

bzw. Zielsetzungen nicht vor und dienen solche Eingriffe oder Behandlungen der landwirt-

schaftlichen Nutzung (allenfalls auch veterinärmedizinischen Betreuung) und gehen über diese

nicht hinaus (z.B. Klonierung von Tieren zu Zuchtzwecken), so würde es sich nicht um einen

Tierversuch handeln. Für letzteren Fall, ebenso wie für Tierversuche im Rahmen der landwirt-

schaftlichen Forschung ist die Zuständigkeit des Bundesministeriums für kind- und Forstwirt-

schaft (§1 lit. b in Verbindung mit § 21 Z. 2 Tierversuchsgesetz) gegeben.