2415/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2405/J-NR197 betreffend Finanzierung der
Dauerausstellung im Technischen Museum Wien, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine
Petrovic und FreundInnen am 14. Mai 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Seit wann ist bekannt, daß für die Einrichtung der Dauerausstellung Mittel benötigt
werden und seit wann kennt man die Höhe der erforderlichen Mittel?
Antwort:
Das Investitionsprogramm zur Sanierung der Bundesmuseen wurde vom Ministerrat in zwei
Tranchen in den Jahren 1987 und 1990 beschlossen. Die Ministerratsbeschlüsse zielten ab auf
die Sanierung der Bausubstanz und die Verbesserung des musealen Standards, vor allem durch
zeitgemäße und internationale Zweckadaptierungen für einen modernen Museumsbetrieb. Für
die Wiedereinrichtung der Schausammlungen des Technischen Museums wurden in den Mini—
sterratsbeschlüssen 56 Mio. S vorgesehen. Um einen gesamthaften Sanierungsabschluß der im
Rahmen des gegenständlichen Investitionsprogrammes begonnenen Projekte zu erreichen, ist
im Juni 1994 ein Entwurf für eine Aufstockung der finanziellen Mittel erarbeitet worden, der
die erforderlichen zusätzlichen Mittel für die ständigen Schausammlungen des Technischen
Museums präliminierte.
2. Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung der Dauerausstellung im Technischen
Museum Wien? Auf welcher Basis wird oder wurde die Kostenberechnung durch-
geführt? Gibt es, abgesehen von einer Berechnung unter Zugrundelegung von inter-
nationalen Erfahrungswerten, eine konkrete Kostenschätzung?
Antwort:
Eine Kostenvorschau ist auf der Grundlage eines Raumbuches für die zunächst zu gestaltenden
drei Ebenen Ausstellungsfläche nach Planquadraten erarbeitet worden. Die Herstellungskosten
betragen 200 Mio. S zuzüglich Nebenkosten laut ÖNORM.
3. Bis wann ist die Vergabe eines Architektenentwurfes vorgesehen? Bis wann ist der
Abschluß dieses Architektenentwurfs und damit eine exakte Kostenberechnung
vorgesehen?
Antwort:
Die gestalterischen Leistungen für die Neuaufstellung der Schausammlungen wurden nach dem
Bundesvergabegesetz am 20. März 1997 EU-weit ausgeschrieben.
Die Zuschlagserteilung erfolgt demnächst.
4. Wann und in welchem Jahresumfang werden Mittel für die Einrichtung der Schau-
sammlung erforderlich sein?
Antwort:
Aufgrund des vorliegenden Kostenplanes (unter Einbeziehung von geschätzten Nebenkosten in
Höhe von 50 Mio. S) ist in den Budgetjahren 1997 bis 2000 folgende Budgetierung
vorgesehen:
1997: 30 Mio. S
1998: 50 Mio.S
1999: 100 Mio. S
2000: 70 Mio. S
5. Warum wurden die geschätzten Kosten für die Schausammlung im Budgetvor-
anschlag nicht berücksichtigt, obwohl es hätte absehbar sein müssen, daß diese
Kosten anfallen werden? Wer trägt die Verantwortung für dieses Versäumnis?
Antwort:
Da es sich beim Bundesbudget um ein Jahresbudget handelt, können nur Kostenfaktoren für
das jeweilige Jahresbudget berücksichtigt werden.
6. Aus welchen Budgettöpfen sollen die Mittel für die Einrichtung der Schausammlung
im Technischen Museum genommen werden? Werden aufgrund der Umschichtung
der Mittel andere Museen deshalb konkret mit Kürzungen ihrer Mittel zu rechnen
haben bzw. wo werden die Mittel weggenommen?
Antwort:
Der Anteil des Jahres 1997 hat im Bundesfinanzgesetz 1997 im Ansatz Museen, 1/12443,
Berücksichtigung gefunden. Die Folgebeträge sind als Vorhaben in Evidenz genommen
(Budgetprogramm) und jeweils in die Budgetverhandlungen mit dem Bundesministerium für
Finanzen miteinzubeziehen. Die Budgets 1998/99 werden derzeit mit dem Bundesministerium
für Finanzen verhandelt, das Ergebnis dieser Verhandlungen ist abzuwarten.
7. Wie wird die vom Rechnungshof kritisierte Depotfrage gelöst werden? Gibt es schon
konkrete Pläne dazu und wie sehen diese aus?
Antwort
Da es nicht möglich ist, im Haupthaus ein für das Sammlungsgut ausreichendes Depot zu
errichten, wird die Depotfrage in Form eines dezentralen Depots in der Braillegasse,
1140 Wien, gelöst werden.
8. Bis wann wird die Entscheidung über eine Verlängerung oder Neubesetzung der
Direktorenstelle im Technischen Museum Wien
fallen? Wird bei einer etwaigen
Neubesetzung das derzeitige Konzept beibehalten werden oder wird der neuen
Direktion ein Mitspracherecht eingeräumt werden?
Antwort:
Nach der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit Dr. Werner habe ich den
bisherigen stellvertretenden Direktor, HR Mag. Donhauser, mit der Leitung des Hauses
betraut. Der Genannte ist mit sämtlichen Problemstellungen des Technischen Museums bestens
vertraut, genießt das Vertrauen des Personals und bietet Gewähr für eine kontinuierliche und
ziel orientierte Fortsetzung der Arbeiten an der ersten Phase der Neuaufstellung der
Sammlungen. Nach Abschluß dieser schwierigen und sensiblen Phase (Frühjahr 1999) wird die
Funktion des Direktors/der Direktorin des Technischen Museums im Wege einer inter-
nationalen Ausschreibung neu zu besetzen.