2416/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2409/J-NR/97 betreffend Transparenz und
Kriterien der Mittelvergabe an Museen, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic
und FreundInnen am 14. Mai 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Warum stimmen die im Kulturbericht angeführten Zahlen nicht im geringsten mit
dem darin angeführten ersten Kriterium (Größe und Bevölkerungszahl der einzelnen
Bundesländer) überein?
Antwort:
Wie aus dem Text des Kulturberichtes zu ersehen ist, wird eine ausgewogene Förderung der
Museen nach den Verteilungskriterien, „Größe und Bevölkerung der einzelnen Bundesländer“
angestrebt. Naturgemäß ist eine exakte Verwirklichung ausgeschlossen, da die Vergabe von
den einlangenden Ansuchen abhängig ist, und große Einzelprojekte, die unregelmäßig anfallen,
sowie besondere Ausstellungen das jeweilige Jahresbild massiv beeinflussen.
Die monierte höhere Mittelvergabe an das Burgenland findet ihre Begründung in der Förde-
rung des Jüdischen Museums Eisenstadt mit 1 Mio. S. Die außerordentliche Wichtigkeit dieser
Förderungsmaßnahme bedarf wohl
keiner weiteren Begründung.
2. Da die angeführten Kriterien mit den Zahlen nicht übereinstimmen: Was sind die
tatsächlichen Kriterien, nach denen die Förderungsgelder vergeben werden?
Antwort:
Das zentrale Kriterium für die Subventionsvergabe ist die überregionale Bedeutung regionaler
Museen und Ausstellungen sowie die nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit, zu der die
finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln beitragen soll.
3. Gibt es seitens des Ministeriums transparente Vergabekriterien, die ansuchenden
oder anfragenden Museen zugeschickt werden und die auflisten, nach welchen Krite-
rien Bundesmittel an Museen vergeben werden? Wenn ja: Was sind die Kriterien?
(Bitte um Übermittlung)
Antwort:
Die den anfragenden Museen zugesandten Erläuterungen sowie das Formular für ein Förde-
rungsansuchen nebst den von den Subventionsempfängern zu akzeptierenden Bedingungen
liegen bei und zeigen die Vergabebedingungen auf
4. Wie hoch ist der Anteil an projektbezogener Förderung und wie hoch ist der Anteil an
betriebsbezogener Förderung (Strukturförderung)? (Bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent.)
Antwort:
Der Anteil der projektbezogenen Förderung läßt sich von der betriebsbezogenen nicht trennen.
So kann etwa eine für die Restaurierung von Exponaten vergebene Förderung sowohl als
projektbezogen als auch als betriebsbezogen qualifiziert werden. Alle Investitionen, die einem
Museum nachhaltig zugute kommen, wirken strukturfördernd. Betriebsaufwendungen oder
Personalkosten werden nur in Ausnahmsfällen gefördert. Hier sind die Refundierung der Miet-
kosten für das Drogistenmuseum in Wien, dessen Bestände andernfalls zerstreut würden, und
die laufende Betriebssubvention an das Österreichische Museum für Volkskunde, das auch sein
Personal als lebende Subvention des Bundes
erhält, zu nennen.
5. Welche Museen erhalten hauptsächlich projektbezogene Förderungen und welche
Museen erhalten hauptsächlich betriebs bezogene Förderungen?
Antwort:
Vornehmlich betriebsbezogene Förderungen erhalten im wesentlichen die beiden im vorliegen-
den Punkt genannten Museen, bei den übrigen geförderten Museen überwiegt das projekt—
bezogene Förderungselement.
6. Ein weiteres explizites Vergabekriterium ist laut Kulturbericht der sogenannte volks-
bildnerische Wert der einzelnen Museen. Was verstehen Sie unter dem ‚“volksbildne-
rischen Wert“ eines Museums?
Antwort:
Der volksbildnerische Wert mißt sich an den Vermittlungsbemühungen des jeweiligen
Museums sowie an seiner Bedeutung für die lokale Identität.
7. Bedeutet das Kriterium „volksbildnerischer Wert", daß museumspädagogische und
auf Vermittlung zielende Projekte besonders berücksichtigt werden? Welche derarti-
gen Projekte wurden in den letzten drei Jahren gefördert? Wie hoch ist der Prozent-
anteil derartiger Projekte an der Gesamtfördersumme?
Antwort:
Da die Bemühungen um verbesserte Vermittlung durch audio-visuelle Medien, durch Führun-
gen, Diskussionen, Seminare, durch verbesserte zum Teil mehrsprachige Beschriftung der
Exponate, durch Auflage von Katalogen, etc meist in verschiedene Projekte integriert sind,
können sie nicht getrennt ausgewiesen und statistisch erfaßt werden.
8. „Besonderes Augenmerk wird auch auf die durch Museen zu erzielende Revitali-
sierung von Baudenkmälern (vor allem Stifts- und Schloßmuseen) gelegt“, ist im
Kulturbericht zu lesen. Wie sieht in diesem
Zusammenhang die Abgrenzung zu
Förderungen seitens des Bundesdenkmalamtes aus? Werden diese Förderungen mit
Förderungen seitens der Länder abgestimmt?
Antwort:
Das Bundesdenkmalamt fördert nur baubezogene Maßnahmen und Restaurierungsarbeiten.
Überschneidungen bei der Restaurierung von Objekten sind theoretisch möglich, treten aber in
der Praxis kaum auf Alle geförderten Wiederbestellungs- und Konservierungsmaßnahmen im
Musealbereich werden durch die Landeskonservatoren beaufsichtigt. Die Landeskonservatoren
und die Kulturabteilungen der Länder werden vom Bundesdenkmalamt zu diesem Zweck über
die Förderungen des Bundes informiert. Da die einlangenden Subventionsansuchen von der
Musealabteilung des Bundesdenkmalamtes begutachtet werden, ist eine Koordination mit
denkmalpflegerischen Aufwendungen vollkommen gesichert.
9. Aus der Tabelle auf Seite 76 des Kulturberichts geht hervor, daß 1995 die Mittel für
Museen von 33,4 auf 21,9 Millionen Schilling reduziert wurden. Gleichzeitig ist aus
dieser Tabelle ersichtlich, daß die erste Ratenzahlung für das Leopold Museum in der
Höhe von 75 Millionen Schilling aus diesem Ansatz bezahlt wurde. Hat diese Reduk-
tion der Mittel für Museen mit dem Ankauf der Stiftung Leopold zu tun? Ist es mit
der föderalistischen Struktur Österreichs vereinbar, zugunsten eines Museums in
Wien - Wien erhielt schon bisher am meisten Geld aus diesem Ansatz - die Förde-
rungen für Bundesländermuseen zu kürzen?
Antwort:
Im Jahre 1997 waren für die Stiftung Leopold öS 79,065.000,- veranschlagt. Es mußten aber
aufgrund der vereinbarten Wertsicherung öS 80,060.112,- angewiesen werden, diese Aufwen-
dungen für die Stiftung Leopold erfolgen allerdings auf Grund eines gesetzlichen Auftrages.
10. Wie viele Museen und Sammlungen, die nicht Bundesmuseen sind, sind dem
Ministerium bekannt, wie viele davon suchen um Unterstützung an, werden jedoch
abgewiesen?
Antwort.
Von den namentlich bekannten etwa 2.600 Museen und Sammlungen in Österreich suchen
rund 55 bis 120 jährlich um
Förderung beim Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten oder beim Bundesdenkmalamt an. Nur wenige von diesen Ansuchen (rund
10%) mußten aus sachlichen Gründen (weil es sich etwa um Archive handelte oder die
Projektfinanzierungen nicht ausreichend gesichert erschienen) abschlägig beschieden werden.