242/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 27.  Feber 1996 unter der Nr. 170/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Geldwäscherei - internationale Zusammenarbeit und österreichische Rechtslage" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

" 1. In einer internen Information des Außenministeriums wird ein alarmierender Bericht über die Situation der Geldwäscherei in Österreich vorgelegt.

Ist dieser Bericht vom 10.  November 1995 bekannt?  Wie lautet dieser Bericht im Detail?

 

2.         Das FATF-Sekretariat erstellt Länderberichte über die Umsetzung der 40 Empfehlungen von 1990 in Sachen Geldwäsche.

Liegt ein entsprechender Bericht über die Beurteilung Österreichs und der österreichischen Umsetzungen der 40 Empfehlungen durch das FATF-Sekretariat vor?

Welchen konkreten wörtlichen Inhalt hat dieser Länderbericht Österreichs?  Bei welchem Datum wurde er fertiggestellt bzw. übermittelt?

 

3.         Welche konkreten Konsequenzen wurden bislang aus diesen internationalen Vorwürfen und aus den Kritikpunkten des Länderberichtes gezogen?

 

4.         Österreich hat das Wiener Übereinkommen 1989 und das Europarats Obereinkommen unterzeichnet.

Warum wurde bis zum heutigen Tag von einer Ratifizierung und damit von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit dieser beiden Übereinkommen Abstand genommen?

 

5.         Im angeführten Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten heißt es auf Seite 4 unter Punkt 12 wörtlich: "Die Existenz anonymer Konten in Österreich bedeutet jedoch, daß das Prinzip 'know your customer' nicht lückenlos umgesetzt ist." Anläßlich der

 

Kommission die Besorgnis über die in Österreich nach wie vor aufrechte Anonymität von Wertpapieren und Sparkonten zum Ausdruck gebracht.

Welche konkreten Informationen liegen über diese FATF 7-Treffen vor?  Langte im Ministerium ein konkreter Bericht diesbezüglich ein?  Wie lautet dessen Wortinhalt?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Der Inhalt der internen Information des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom 10.  November 1995 ist mir nicht bekannt.

 

Zu Frage 2.:

 

Ich verweise auf die Antworten des Herrn Bundesministers für Justiz sowie des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten zur selben Frage.

 

Zu Frage 3.:

 

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Bankwesengesetzes (BWG) mit 1. Jänner 1994 ist im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit eine "Meldestelle" geschaffen worden, an die Finanz- und Kreditinstitute Verdachtsmeldungen nach § 41 Abs 1 BWG richten.  Hinsichtlich des bisherigen Arbeitsumfanges dieser Meldestelle verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1176/J (XIX.  GP.) vom 20.  Juli 1995.

 

Zu Frage 4.:

 

Ich verweise auf die Antworten des Herrn Bundesministers für Justiz sowie des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten zur selben Frage,

 

Ergänzend ist festzuhalten, daß in der Zwischenzeit sowohl der Entwurf eines Suchtmittelgesetzes als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen vom Ministerrat beschlossen worden sind.

 

Zu Frage 5.:

 

Bei der Plenartagung der FATF vom 19. bis 21.  September 1995 wurde keine Kritik an Österreich laut.  Allerdings haben am Rande dieser Tagung Vertreter der Europäischen Kommission ein informelles Gespräch mit Mitgliedern der Österreichischen Delegation über die für Deviseninländer bestehenden Möglichkeiten, Veranlagungen auf anonymen Sparbücher vorzunehmen, gefüttert.  Da es sich dabei um ein informelles und bilaterales Gespräch gehandelt hat, gibt es darüber keine Berichte der FATF.