2420/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Stippel und Genossen haben am
14.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr.2427 IJ betreffend „Altlasten
in Wiener Neustadt „ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes
mitzuteilen:
ad 1 - 3:
Im Bezirk Wiener Neustadt befinden sich derzeit 41 Altablagerungen und
Altstandorte, die als Verdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster eingetragen sind.
Als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten sind derzeit folgende fünf
Flächen im Altlastenatlas ausgewiesen:
Altlast |
Bezirk |
N01 Fischer -Deponie |
Wr. Neustadt Land |
N06 Aluminiumschlackendeponie |
Wr. Neustadt |
N07 Mülldeponie SAD |
Wr.Neustadt Land |
N09 Mülldeponie Helene Berger |
Wr.Neustadt Land |
N17 Gaswerk Wr.Neustadt |
Wr.Neustadt |
Die Sanierung (Räumung) der Altlasten N01 „Fischer-Deponie“ und N09 „Müllde-
ponie Helene Berger“ erfolgt im Zuge der
Vollstreckung eines Räumungsauftrages
nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) und liegt außerhalb meines
Zuständigkeitsbereiches.
Unabhängig davon werden bei der Altlast NOl „Fischer-Deponie“ seit 1989 vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gemäß Umweltförderungsgesetz
Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen inkludieren die Herstellung
und den Betrieb einer Sperrbrunnenreihe sowie einer Wasseraufbereitungsanlage.
Mit den Arbeiten zur Räumung der Altlast N09 „Mülldeponie Helene Berger" wurde
im Oktober 1996 begonnen.
Für die übrigen Altlasten können keine Angaben über einen etwaigen
Sanierungsbeginn gemacht werden.
ad 4 u. 5:
Aus der folgenden Tabelle sind die Auszahlungen betreffend die
Sicherungsmaßnahmen bei der Fischer-Deponie (Sperrbrunnen- und
Wasseraufbereitungsanlage, Bodenluftabsaugungsanlage) der vergangenen Jahre
ersichtlich.
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
26.112.516 öS |
27.440.673 öS |
25.015.091 öS |
17.717.001 öS |
Zu den übrigen Altlasten erfolgte keine Auszahlung von Mitteln der Altlastenbeiträge,
da entweder kein Förderansuchen vorliegt bzw. ein solches noch nicht positiv abge-
schlossen wurde.