2420/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Stippel und Genossen haben am

14.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr.2427 IJ betreffend „Altlasten

in Wiener Neustadt „ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

ad 1 - 3:

Im Bezirk Wiener Neustadt befinden sich derzeit 41 Altablagerungen und

Altstandorte, die als Verdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster eingetragen sind.

Als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten sind derzeit folgende fünf

Flächen im Altlastenatlas ausgewiesen:

Altlast

 Bezirk

N01 Fischer -Deponie

 Wr. Neustadt Land

N06 Aluminiumschlackendeponie

 Wr. Neustadt

N07 Mülldeponie SAD

 Wr.Neustadt Land

N09 Mülldeponie Helene Berger

 Wr.Neustadt Land

N17 Gaswerk Wr.Neustadt

 Wr.Neustadt

Die Sanierung (Räumung) der Altlasten N01 „Fischer-Deponie“ und N09 „Müllde-

ponie Helene Berger“ erfolgt im Zuge der Vollstreckung eines Räumungsauftrages

nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) und liegt außerhalb meines

Zuständigkeitsbereiches.

Unabhängig davon werden bei der Altlast NOl „Fischer-Deponie“ seit 1989 vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gemäß Umweltförderungsgesetz

Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen inkludieren die Herstellung

und den Betrieb einer Sperrbrunnenreihe sowie einer Wasseraufbereitungsanlage.

Mit den Arbeiten zur Räumung der Altlast N09 „Mülldeponie Helene Berger" wurde

im Oktober 1996 begonnen.

Für die übrigen Altlasten können keine Angaben über einen etwaigen

Sanierungsbeginn gemacht werden.

ad 4 u. 5:

Aus der folgenden Tabelle sind die Auszahlungen betreffend die

Sicherungsmaßnahmen bei der Fischer-Deponie (Sperrbrunnen- und

Wasseraufbereitungsanlage, Bodenluftabsaugungsanlage) der vergangenen Jahre

ersichtlich.

1993

 1994

 1995

 1996

26.112.516 öS

27.440.673 öS

 25.015.091 öS

 17.717.001 öS

Zu den übrigen Altlasten erfolgte keine Auszahlung von Mitteln der Altlastenbeiträge,

da entweder kein Förderansuchen vorliegt bzw. ein solches noch nicht positiv abge-

schlossen wurde.