2426/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2567/J der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und
Genossen vom 10. Juni 1997, betreffend die Postenbesetzung in der Österreichischen
Nationalbank, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Im Bundesministerium für Finanzen ist meinen Informationen zufolge nichts über eine der-
artige Vereinbarung bekannt. Ich möchte noch anmerken, daß ich im fraglichen Zeitraum
nicht die Funktion eines Bundesministers für Finanzen ausgeübt und auch sonst von einer
solchen Vereinbarung keine Kenntnis habe.
Zu 8.:
Das Nationalbankgesetz regelt eindeutig die Bestellung der Funktionäre. Die Positionen der
Direktoren sind darüber hinaus entsprechend den Bestimmungen im Bundesgesetz über die
öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder
oder Gemeinden beteiligt sind, BGBI.Nr. 521/1982, auszuschreiben.
Zu 9. bis 10.:
Die freien Stellen im Direktorium der Österreichischen Nationalbank wurden entsprechend
der geltenden Gesetzeslage nach objektiven Kriterien öffentlich ausgeschrieben. In der
Zwischenzeit wurden mit Wirkung vom 15. Juli 1997 Herr Mag. Wolfgang Duchatczek, Frau
Dr. Gertrude Tumpel Gugerell sowie Herr Erwin Tischler zu Mitgliedern des Direktoriums
ernannt. Das bedeutet aber auch, daß ab
diesem Zeitpunkt das Direktorium der
Österreichischen Nationalbank von bisher fünf Mitgliedern auf die im
§ 33 Abs. 1 Nationalbankgesetz 1984 festgelegte Mindestanzahl von vier Mitgliedern reduziert
ist.