2433/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 26. Mai

1997 unter der Nr. 2467/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Welser Stammtischrunde“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Hat es das von Bregartner im Aktenvermerk dargestellte Gespräch am 9.4. gegeben?

2. Stimmt der Inhalt des Aktenvermerkes mit Ihrer Erinnerung an das Gespräch überein?

3. Haben Sie tatsächlich die Rückversetzung für den Zeitpunkt nach der Wahl zugesagt?

4. Wenn Matejka Ihrer Ansicht nach schuldlos war, warum wurde er dann überhaupt als

klassisches wahltaktisches Bauernopfer versetzt und damit an den Pranger gestellt?

5. Welches Rückgrat hat Ihrer Meinung nach ein sozialdemokratischer Innenminister, der die

Welser Stammtischaffäre ohne jegliche Sanktion und Reaktion zur Kenntnis nimmt, sondern

lediglich eine wahltaktische Scheinmaßnahme setzt?

6. Falls die Wiedergabe des Gesprächs durch Bregartners Aktenvermerk nicht stimmt, wie und

mit welchen konkreten Zusagen verlief das Gespräch Ihrer Meinung nach tatsächlich?

7. Haben Sie zur Causa ein Gespräch mit Matejka selbst geführt? Wenn ja, wie ist dieses

verlaufen und wie lautet der entsprechende Aktenvermerk im Wortlaut?

8. Haben Sie zur Causa Matejka ein Gespräch mit Vertretern der oÖ. SPÖ geführt? Wenn ja,

mit wem und mit welchem Gesprächsinhalt und wie lautet der entsprechende Aktenvermerk

im Wortlaut?

9. Wurden wegen der Weitergabe des Aktenvermerkes Untersuchungen bzw. Rechtsschritte

eingeleitet?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Auseinandersetzung um die „Welser Stammtischrunde“ belegt in deutlicher Weise, daß

Behörden und Behördenvertreter in der Öffentlichkeit nicht bloß an der - meist gar nicht

vollständig bekannten - Faktenlage, sondern am äußeren Anschein gemessen werden. In

besonders sensiblen Bereichen ist es daher unerläßlich, auch den Anschein von Beteiligung

oder Parteilichkeit zu vermeiden. Andererseits können in Fällen, in denen es zu einem solchen

Anschein gekommen ist, nicht die für erwiesene Parteilichkeit vorgesehenen Sanktionen

verhängt werden. Ich halte diesen Standpunkt nicht für eine durch „Allgemeinplätze“ und

„billige Ausreden“ verschleierte Unredlichkeit, sondern für eine Haltung, die sich daran

orientiert, daß behördliche Unvoreingenommenheit nicht bloß bestehen, sondern auch für die

Öffentlichkeit erkennbar sein soll.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja, es hat ein Gespräch mit Bürgermeister Karl BREGARTNER gegeben.

Zu den Fragen 2 bis 6:

Über die in dieser Angelegenheit getroffenen Maßnahmen, die weiterhin aufrecht sind, habe ich

in Beantwortung der Anfrage Nr. 2133/J Auskunft erteilt. Darüber sowie über den Umstand,

daß Oberinspektor Josef MATEJKA nach den mir vorliegenden Informationen keine privaten

Kontakte zu rechtsextremen Kreisen hatte und auch selbst keine rechtsextremen Aktivitäten

gesetzt hat, habe ich damals mit Bürgermeister Karl BREGARTNFR gesprochen. Ich habe ihn

auch darauf hingewiesen, daß eine kluge Entscheidung in dieser Sache sich nicht ausschließlich

an der Faktenlage, sondern am gesamten Umfeld, somit auch an der öffentlichen Diskussion zu

orientieren habe.

Ob Bürgermeister Karl BREGARTNER über dieses Gespräch einen Aktenvermerk abgefaßt

hat und - wenn ja - welchen Inhalt dieser hat, ist mir nur aus den Medien und dieser

parlamentarischen Anfrage bekannt Sofern die in der Anfrage diesbezüglich aufgestellten

Behauptungen zutreffen, belegt dies die Erfahrungstatsache, daß die Darlegung eines

differenzierten Standpunktes vom jeweiligen Gesprächspartner besonders leicht im Sinne seines

eigenen, bereits gefaßten Urteils, verstanden wird. Es gibt von meiner Seite die Bereitschaft,

Herrn MATEJKA wieder in seine ursprüngliche Tätigkeit einzusetzen, wenn ein

diesbezügliches Versetzungsansuchen gestellt wird. Wahltermine haben dabei keine

Bedeutung.

Zu den Fragen 7 und 8:

Ich habe in dieser Angelegenheit mit dem Beamten ein kurzes zufälliges Gespräch im Februar

geführt. Davon wurde kein Aktenvermerk angelegt, ebenso über allfällige weitere Gespräche

(zu diesem Thema) mit Mandataren oder Funktionären der verschiedenen politischen Parteien

Zu Frage 9:

Nein.