2433/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 26. Mai
1997 unter der Nr. 2467/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Welser Stammtischrunde“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Hat es das von Bregartner im Aktenvermerk dargestellte Gespräch am 9.4. gegeben?
2. Stimmt der Inhalt des Aktenvermerkes mit Ihrer Erinnerung an das Gespräch überein?
3. Haben Sie tatsächlich die Rückversetzung für den Zeitpunkt nach der Wahl zugesagt?
4. Wenn Matejka Ihrer Ansicht nach schuldlos war, warum wurde er dann überhaupt als
klassisches wahltaktisches Bauernopfer versetzt und damit an den Pranger gestellt?
5. Welches Rückgrat hat Ihrer Meinung nach ein sozialdemokratischer Innenminister, der die
Welser Stammtischaffäre ohne jegliche Sanktion und Reaktion zur Kenntnis nimmt, sondern
lediglich eine wahltaktische Scheinmaßnahme setzt?
6. Falls die Wiedergabe des Gesprächs durch Bregartners Aktenvermerk nicht stimmt, wie und
mit welchen konkreten Zusagen verlief das Gespräch Ihrer Meinung nach tatsächlich?
7. Haben Sie zur Causa ein Gespräch mit Matejka selbst geführt? Wenn ja, wie ist dieses
verlaufen und wie lautet der entsprechende Aktenvermerk im Wortlaut?
8. Haben Sie zur Causa Matejka ein Gespräch mit Vertretern der oÖ. SPÖ geführt? Wenn ja,
mit wem und mit welchem Gesprächsinhalt und wie lautet der entsprechende Aktenvermerk
im Wortlaut?
9. Wurden wegen der Weitergabe des Aktenvermerkes Untersuchungen bzw. Rechtsschritte
eingeleitet?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Auseinandersetzung um die „Welser Stammtischrunde“ belegt in deutlicher Weise, daß
Behörden und Behördenvertreter in der Öffentlichkeit nicht bloß an der - meist gar nicht
vollständig bekannten - Faktenlage, sondern am äußeren Anschein gemessen werden. In
besonders sensiblen Bereichen ist es daher unerläßlich, auch den Anschein von Beteiligung
oder Parteilichkeit zu vermeiden. Andererseits können in Fällen, in denen es zu einem solchen
Anschein gekommen ist, nicht die für erwiesene Parteilichkeit vorgesehenen Sanktionen
verhängt werden. Ich halte diesen Standpunkt nicht für eine durch „Allgemeinplätze“ und
„billige Ausreden“ verschleierte Unredlichkeit, sondern für eine Haltung, die sich daran
orientiert, daß behördliche Unvoreingenommenheit nicht bloß bestehen, sondern auch für die
Öffentlichkeit erkennbar sein soll.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, es hat ein Gespräch mit Bürgermeister Karl BREGARTNER gegeben.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Über die in dieser Angelegenheit getroffenen Maßnahmen, die weiterhin aufrecht sind, habe ich
in Beantwortung der Anfrage Nr. 2133/J Auskunft erteilt. Darüber sowie über den Umstand,
daß Oberinspektor Josef MATEJKA nach den mir vorliegenden Informationen keine privaten
Kontakte zu rechtsextremen Kreisen hatte und auch selbst keine rechtsextremen Aktivitäten
gesetzt hat, habe ich damals mit Bürgermeister Karl BREGARTNFR gesprochen. Ich habe ihn
auch darauf hingewiesen, daß eine kluge Entscheidung in dieser Sache sich nicht ausschließlich
an der Faktenlage, sondern am gesamten Umfeld, somit auch an der öffentlichen Diskussion zu
orientieren habe.
Ob Bürgermeister Karl BREGARTNER über dieses Gespräch einen Aktenvermerk abgefaßt
hat und - wenn ja - welchen Inhalt dieser hat, ist mir nur aus den Medien und dieser
parlamentarischen Anfrage bekannt Sofern die in der Anfrage diesbezüglich aufgestellten
Behauptungen zutreffen, belegt dies die
Erfahrungstatsache, daß die Darlegung eines
differenzierten Standpunktes vom jeweiligen Gesprächspartner besonders leicht im Sinne seines
eigenen, bereits gefaßten Urteils, verstanden wird. Es gibt von meiner Seite die Bereitschaft,
Herrn MATEJKA wieder in seine ursprüngliche Tätigkeit einzusetzen, wenn ein
diesbezügliches Versetzungsansuchen gestellt wird. Wahltermine haben dabei keine
Bedeutung.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ich habe in dieser Angelegenheit mit dem Beamten ein kurzes zufälliges Gespräch im Februar
geführt. Davon wurde kein Aktenvermerk angelegt, ebenso über allfällige weitere Gespräche
(zu diesem Thema) mit Mandataren oder Funktionären der verschiedenen politischen Parteien
Zu Frage 9:
Nein.